Krebs-Kompass-Forum seit 1997  


Zurück   Krebs-Kompass-Forum seit 1997 > Allgemeine Themen > Rechtliches & Finanzielles (Krankenkasse, Rente etc.)

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 30.10.2015, 09:19
Benutzerbild von Elado1966
Elado1966 Elado1966 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 22.12.2014
Ort: NRW
Beiträge: 265
Standard AW: Erwerbsunfähigkeitsrente oder erst Arbeitslosengeld?

Ich stecke gerade mittendrin und bin "gespannt", was dabei herauskommt.
Habe auch Arbeitslosengeld bezogen, bin aber schon seit Monaten arbeitsunfähig geschrieben und im September hat das Jobcenter mich zum MDK geschickt - mit der Diagnose "nicht erwerbsfähig" und nun haben sie dazu gedrängt, ich solle Erwerbsminderungsrente beantragen.
Dieses habe ich auch getan und warte nun auf die Dinge, die da kommen.

Die Bearbeitung kann 6-8 Monate dauern, sagte man mir.......
__________________
LG
Elado mit 2 lieben Mäusen an der Hand

1. OP 12/2014, dann NS 01/2015:
NMM 4 mm - pT3a, N0 (0/3), M0, Stadium 2 A

04/2016:
weitere Entnahme eines Lymphknotens - o. B.

IntronA-Therapie (02/2015 bis 08/2016)
*** GESCHAFFT ***
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 30.10.2015, 14:13
Benutzerbild von Elado1966
Elado1966 Elado1966 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 22.12.2014
Ort: NRW
Beiträge: 265
Standard AW: Erwerbsunfähigkeitsrente oder erst Arbeitslosengeld?

Komme gerade nach Hause und habe einen Anruf von meiner Dermatologin erhalten - die RV hat ihr einen Rehaantrag zugeschickt......
Sie schicken mir den Antrag jetzt zu, da ich einige Fragen beantworten muss.

Ich war erst im Sommer über die KV zur Reha mit meinen Kindern.

Na, dann warten wir einmal ab, was die alles wissen wollen - Reha mit 2 schulpflichtigen Kindern......geschieden...... wie soll das gehen?
Im Sommer war es in den Sommerferien.
__________________
LG
Elado mit 2 lieben Mäusen an der Hand

1. OP 12/2014, dann NS 01/2015:
NMM 4 mm - pT3a, N0 (0/3), M0, Stadium 2 A

04/2016:
weitere Entnahme eines Lymphknotens - o. B.

IntronA-Therapie (02/2015 bis 08/2016)
*** GESCHAFFT ***
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 31.10.2015, 22:21
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 08.04.2009
Beiträge: 2.241
Standard AW: Erwerbsunfähigkeitsrente oder erst Arbeitslosengeld?

Liebe Elado,
in Deutschland gilt der Grundsatz "Reha vor Rente", deshalb hat man sicherlich geplant, Dich zuerst zur Kur zu schicken, ehe über eine Berentung entschieden wird. Die Ärzte in der Reha werden darüber eine Einschätzung abgeben.
Die DRV schreibt grundsätzlich alle bisherigen behandelnden Ärzte an und bittet um einen Befundbericht. Es ist wichtig, dass Du Dich gut mit Deinen Ärzten abstimmst, dies bedeutet, dass die aktuellen gesundheitlichen Probleme geschildert werden.
Mein Rat an Dich, bitte schreibe der DRV, dass Du alleinerziehend mit schulpflichtigen Kindern bist, damit man dies bei der Planung der Reha mit berücksichtigt.

Herzliche Grüße und ein großes Kraftpaket von
Elisabethh.
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 02.11.2015, 20:31
conquerer conquerer ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 13.05.2011
Beiträge: 335
Standard AW: Erwerbsunfähigkeitsrente oder erst Arbeitslosengeld?

Mir wurde letztes Jahr eine Reha abgelehnt. Dieses Jahr noch erneuter Antragsstellung (Arbeitsamt verlangte den) kamen wirklich direkt Reha Zusage und Aufforderung einen Rentenantrag zustellen, was wohl nur noch eine Formsache war. Die Bewilligung der Rente dauerte keine 2 Wochen.

Es scheint also nicht wirklich jeder Fall gleich zu sein...

Grüsse
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 20:15 Uhr.


Für die Inhalte der einzelnen Beiträge ist der jeweilige Autor verantwortlich. Mit allgemeinen Fragen, Ergänzungen oder Kommentaren wenden Sie sich bitte an Marcus Oehlrich. Diese Informationen wurden sorgfältig ausgewählt und werden regelmäßig überarbeitet. Dennoch kann die Richtigkeit der Inhalte keine Gewähr übernommen werden. Insbesondere für Links (Verweise) auf andere Informationsangebote kann keine Haftung übernommen werden. Mit der Nutzung erkennen Sie unsere Nutzungsbedingungen an.
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Gehostet bei der 1&1 Internet AG
Copyright © 1997-2024 Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V.
Impressum: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Eisenacher Str. 8 · 64560 Riedstadt / Vertretungsberechtigter Vorstand: Marcus Oehlrich / Datenschutzerklärung
Spendenkonto: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Volksbank Darmstadt Mainz eG · IBAN DE74 5519 0000 0172 5250 16 · BIC: MVBMDE55