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Vorsicht bei einer Patientenverfügung
Hallo an alle die hier lesen!
Da ich weiß, dass viele sich mit dem Aufsetzen einer Patientenverfügung beschäftigen, was auch vollkommen richtig ist, möchte ich dazu etwas anmerken. Bitte schließt bei einer Patientenverfügung alles soweit aus, was für Euch nicht in Frage kommt. Also andere Erkrankungen, Maßnahmen bei Eventualitäten usw. Kann das leider nicht so recht herüberbringen. Damit Ihr wisst worauf ich nun hinausmöchte, schreibe ich mal kurz über ein schreckliches Erlebnis, das ich eben machen musste. Mein Vater, kein Krebserkrankter, lebt seit einem Sturz mit einer davon getragenen Schädel-Hirn-Verletzung in einer Pflegeeinrichtung. Er hat kein Kurzzeitgedächtnis mehr und benötigt Hilfe bei der Körperpflege. Ansonsten lebt er nicht schlecht, ist mit dem Rollstuhl mobil. Seit Tagen hatte er im Heim Fieber, der Notarzt kam. Nun hatte er heute wieder extrem hohes Fieber, so das er einen Krampfanfall bekam. Als ich ihn eben in der Notaufnahme eines Krankenhauses besuchte war er nicht ansprechbar und reagierte auf nichts. Natürlich nicht, nach einem großen Krampfanfall. Er hatte eine Sepsis, bedingt durch einen Harnwegsinfekt. Da fragte mich der behandelnde Arzt doch tatsächlich, ob sie noch irgend etwas bei ihm machen sollen und ob er eine Patientenverfügung hätte!!! Hätte er eine Patientenverfügung gehabt oder wäre ich eine "Erbschleicherin", hätten sie nichts mehr gemacht. Wegen einer Sepsis, die durch eine i.v. Antibiose behoben werden kann. Als ich dem Arzt erst einmal von dem Zustand VOR der Sepsis berichtete, entschuldigte er sich. Er kenne meinen Vater ja nicht, so seine Aussage. Ich möchte hier wirklich niemanden beunruhigen, aber für mich, die selber eine Patientenverfügung in Erwägung gezogen hat und sie auch weiterhin für mich machen werde, war es ein Schockerlebnis. Schreibt also alles ganz genau auf, jede Einzelheit. Viele Grüße, Sanne |
#2
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AW: Vorsicht bei einer Patientenverfügung
Hallo Sanne,
verstehe ich jetzt nicht so ganz. Brauchten die Ärzte eine Einverständnis- Erklärung um Deinen Vater zu heilen? Die sind doch dazu verpflichtet. Oder war Dein Vater bereits am Versterben? Als Angehöriger hast Du schon Entscheidungsrecht natürlich ist eine Patientenverfügung noch besser. Wie geht es Deinem Vater jetzt? Gruss Altmann |
#3
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AW: Vorsicht bei einer Patientenverfügung
Hallo Sanne, verstehe was du meinst und kann es leider ebensowenig wirklich richtig erklären. Aber wir sind im Freundeskreis auch auf die Erfahrung aufmerksam geworden, dass die Patientenverfügungen z.T. Behandlungen ausschließen, die man im Notfall womöglich doch gerne hätte. Aber als medizinischer Laie blickt man da leider nicht durch und kann somit auch nicht alle Eventualitäten bedenken. Ich würde in jedem Fall mit einem Hausarzt gemeinsam die Verfügung durchsprechen und mir viel erklären lassen.
Gruß, MissLisa |
#4
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AW: Vorsicht bei einer Patientenverfügung
Altmann, ein Arzt braucht das Einverständnis des Patienten um behandeln zu dürfen. Wenn der Patient selbst nicht dazu in der Lage ist, wegen z.B. Bewusstlosigkeit, werden die nächsten Angehörigen gefragt. Das gilt natürlich nicht für eine Erstversorgung im Notfall, da wird von der Einverständnis des Patienten ausgegangen.
In einer Patientenverfügung sollte detailliert beschrieben sein, in welchen Situationen bestimmte Behandlungen nicht erwünscht sind. Ein allgemeines "Ich möchte nicht beatmet werden." schliesst ggf. auch eine Beatmung aus, die aufgrund einer potentiell heilbaren Erkrankung (Asthmaanfall, Unfallfolgen...) notwendig ist. Das kann zu sehr schwierigen Situationen für Ärzte und Angehörige führen. Die Aussage "Ich möchte nicht beatmet werden, wenn ich aufgrund meiner Erkrankung an XY nicht mehr in der Lage bin selbständig zu atmen und keine Aussicht auf Besserung besteht." schafft schon mehr Klarheit. Liebe Grüße, Gledi
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Gib mir Sonne, gib mir Wärme, gib mir Licht, all die Farben wieder zurück, verbrenn den Schnee. Das Grau muß weg, schenk mir'n bisschen Glück...Rosenstolz-Wann kommt die Sonne? |
#5
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AW: Vorsicht bei einer Patientenverfügung
Hallo Gledi,
ja und weswegen soll ich Vorsicht walten lassen? Entweder ich lege es fest oder nicht. Obwohl meine Mutter eigentlich nicht mehr entscheidungsfähig war, also nicht komatös, hat der Arzt seine Behandlung angewandt. Was daraus geworden ist . . . . .? Ich hatte eine Betreuungsvollmacht und eine Patientenverfügung von meiner Mutter. Gruss Altmann |
#6
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AW: Vorsicht bei einer Patientenverfügung
Hallo
Es gibt heute nur wenig Ärzte die sich verpflichtet fühlen nach dem ärztlichen Eid zu behandeln. Meine Frau hatte sich vor 2 Jahren die Schulter gebrochen. Nach dem Röntgen hat der Arzt erst mal das Alter abgefragt und ob meine Frau noch arbeiten würde oder in Altersteilzeit sei. Sie war in Altersteilzeit: Ja, wenn das so ist, lohnt sich eine Op nicht. .... Heute wird nach betriebswirtschaftlichen, nicht nach ethischen Regeln behandelt, oder nicht. Auch das kann man erleben. Schönes Wochenende Wolfgang PS. meine Frau ist aber trotzdem wieder einigermaßen beweglich in der Schulter - mit OP wäre es aber besser.
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