Krebs-Kompass-Forum seit 1997  


Zurück   Krebs-Kompass-Forum seit 1997 > Allgemeine Themen > Untersuchungsverfahren zur Diagnostik

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 25.02.2010, 06:01
Benutzerbild von Jutta
Jutta Jutta ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 11.02.2003
Ort: Im Süden
Beiträge: 3.322
Standard Krebs-Früherkennung: Was die gesetzlichen Kassen zahlen

Ärzte Zeitung , 24.02.2010

Krebs-Früherkennung:
Was die gesetzlichen Kassen zahlen


BERLIN (dpa). Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen inzwischen die Kosten für sieben Früherkennungsuntersuchungen, um bösartige Tumore rechtzeitig zu entdecken.
Bei den privaten Kassen kommt die Kostenübernahme auf den Vertrag an. Das zahlen die gesetzlichen Kassen:
  • Hautkrebs-Screening: Dabei wird die Haut unter einer hellen Lampe untersucht. Bei einem Verdacht schickt der Arzt Gewebeproben an ein Labor. Das Screening können Männer und Frauen ab 35 alle zwei Jahre in Anspruch nehmen.
  • Test auf Blut im Stuhl: Hier geben Patienten drei Tage hintereinander Stuhlproben beim Arzt ab. Ziel ist es, bei der Untersuchung Blut zu finden, das mit bloßem Auge nicht zu erkennen ist. Es kann ein Hinweis auf eine bösartige Veränderung der Darmschleimhaut sein. Zusätzlich ertastet der Arzt den Enddarm. Die Untersuchung können Männer und Frauen zwischen 50 und 55 Jahren einmal im Jahr machen lassen.
  • Darmspiegelung: Dabei wird der Dickdarm mit einem dünnen Schlauch samt Kamera untersucht. Wucherungen, die Krebsvorstufen sein können, kann der Arzt bereits während der Spiegelung entfernen. Die Kontrolle steht Männern und Frauen ab 55 Jahren zweimal zu - im Abstand von mindestens zehn Jahren.
  • Prostata-Untersuchung: Dabei ertastet der Arzt bei Männern die Prostata vom Enddarm aus. Auch das äußere Genital und die umliegenden Lymphknoten werden abgetastet. Die Untersuchung können Männer ab 45 Jahren einmal im Jahr vornehmen lassen.
  • Untersuchung auf Gebärmutterhalskrebs: Dabei werden bei Frauen das äußere Genital, Gebärmuttermund und Gebärmutterhals betrachtet. Zellabstriche werden im Labor auf Krebszellen untersucht. Die Untersuchung können Frauen ab 20 Jahre jedes Jahr machen lassen.
  • Tastuntersuchung der Brust: Dabei ertasten Frauenärzte beide Brüste und die umliegenden Lymphknoten und betrachten die Haut. Frauen steht diese Untersuchung ab 30 Jahren einmal pro Jahr zu
  • Mammografie-Screening: Bei der Röntgenuntersuchung der Brust erkennen Ärzte bereits kleinste Gewebeänderungen, die ein Hinweis auf Krebs sein können. Zu dieser Untersuchung werden alle Frauen von 50 bis 70 Jahren alle zwei Jahre per Brief eingeladen.
Quelle: http://www.aerztezeitung.de/medizin/...spx?sid=590612
__________________
Jutta
_________________________________________




Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 
Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 10:17 Uhr.


Für die Inhalte der einzelnen Beiträge ist der jeweilige Autor verantwortlich. Mit allgemeinen Fragen, Ergänzungen oder Kommentaren wenden Sie sich bitte an Marcus Oehlrich. Diese Informationen wurden sorgfältig ausgewählt und werden regelmäßig überarbeitet. Dennoch kann die Richtigkeit der Inhalte keine Gewähr übernommen werden. Insbesondere für Links (Verweise) auf andere Informationsangebote kann keine Haftung übernommen werden. Mit der Nutzung erkennen Sie unsere Nutzungsbedingungen an.
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Gehostet bei der 1&1 Internet AG
Copyright © 1997-2024 Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V.
Impressum: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Eisenacher Str. 8 · 64560 Riedstadt / Vertretungsberechtigter Vorstand: Marcus Oehlrich / Datenschutzerklärung
Spendenkonto: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Volksbank Darmstadt Mainz eG · IBAN DE74 5519 0000 0172 5250 16 · BIC: MVBMDE55