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  #1  
Alt 16.02.2014, 12:50
Rumpel Rumpel ist offline
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Registriert seit: 22.01.2014
Ort: Norddeutschland
Beiträge: 23
Standard Arbeitslos melden?

Hallo Ihr Lieben,

ich muss da mal was fragen:

Ich hab bis Ende November 2013 als Aushilfe im Büro gearbeitet. Nun hab ich ja das Komplettpaket gebucht und bekomme wegen BK Chemo, Bestrahlungen und Tabletten, kann also im Moment nicht so arbeiten, wie ich wollen würde und Frage mich, ob ich mich arbeitslos melden soll, wegen der Rente später, damit es nicht zu Fehlzeiten kommt und wie das dann praktisch gehen soll, weil ich ja nicht vermittelbar bin.

Tut mir leid, wenn alles ein bisschen wirr geschrieben ist.
__________________
Am Ende wird alles gut und wenn es noch nicht gut ist, dann ist es noch nicht zu Ende!

Lass Dich nicht unterkriegen, sei frech und wild und wunderbar!
(Astrid Lindgren)
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  #2  
Alt 16.02.2014, 18:13
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
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Registriert seit: 08.04.2009
Beiträge: 2.241
Standard AW: Arbeitslos melden?

Liebe Rumpel,
wieviel Stunden hast Du pro Woche im Büro gearbeitet, war dein Verdienst unter 450 Euro pro Monat?
Als Minijobber bekommst du 6 Wochen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, dies ist eine gesetzliche Festlegung, nicht alle Arbeitgeber wissen darüber Bescheid.
Arbeitslos melden kannst du dich, du mußt dann allerdings eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit (Krankenschein) beim Arbeitsamt vorlegen.
Das Amt registriert die Meldung. Die Meldung verweigern kann man dir nicht.

Alles Gute für dich,
Elisabethh.
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  #3  
Alt 16.02.2014, 18:26
The Witch The Witch ist offline
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Beiträge: 1.489
Standard AW: Arbeitslos melden?

Wenn du versicherungspflichtig gearbeitet hast, müsstest du Krankengeld bekommen. Ist das nicht der Fall, kannst du dich auch nicht arbeitslos melden.
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  #4  
Alt 16.02.2014, 21:39
J.F. J.F. ist offline
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Registriert seit: 18.04.2007
Beiträge: 1.485
Standard AW: Arbeitslos melden?

Doch kann sie.

Auch wenn viele Informationen nicht bekannt sind, so kann auch bei Minijob-Entgelt eine Meldung beim Arbeitsamt zwecks Abklärung ALG I oder ALG II interessant sein. Und damit auch eine Meldung an die Rentenversicherung, die dann abklären muss, ob es zu Anrechnungszeiten kommt, obwohl keine Beiträge (?) zur RV gezahlt wurden. Auch ist abzuklären, ob sie nun familienversichert ist oder eine eigenständige Krankenversicherung abzudecken hat, hier also ein Zuschuss seitens der Arbeitsagentur beantragt werden kann. Und all das bekommt man erst ab Antragstellung, ggf. rückwirkend zum Monatsersten.

http://www.arbeitsagentur.de/nn_5497...erung-Nav.html

http://www.arbeitsagentur.de/nn_2564...rung-Alg2.html

http://www.deutsche-rentenversicheru...nat_zaehlt.pdf

Rumpel, die Infos sind einfach zu wenig. Und selbst wenn, ein Beratungsgespräch bei einem Fachmann können wir hier eh nicht abdecken. Dazu gibt es zuviele Änderungen in den letzten Jahren in allen Versicherungssparten. Ansonsten hat Elisabeth1900 die Vorgehensweise beschrieben. Krankmeldung und Befunde mitnehmen. Wobei, sich mir noch die Frage stellt, ob das Arbeitverhältnis ruht oder beendet ist.
__________________
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  #5  
Alt 16.02.2014, 23:56
The Witch The Witch ist offline
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Registriert seit: 19.03.2011
Beiträge: 1.489
Standard AW: Arbeitslos melden?

(Sorry, ich hatte Elisabeths Antwort vorher nicht gesehen.)
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