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  #1  
Alt 15.04.2014, 13:19
Benutzerbild von Marcwen
Marcwen Marcwen ist offline
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Standard Parkerleichtungen aG, Blauer Parkausweis für Behinderte

Gibt es hier im Forum Erfahrungswerte zu dieser Parkerleichterung?
Allen bekannt ist sicher die Parkmöglichkeit auf den so beschilderten Parkplätzen.

Neu für mich war der Hinweis, dass man auf kostenpflichtigen Parkplätzen ohne Parkgebühren parken kann? Ist das so richtig? Heißt das also, nutzt man z.B. in der Stadt am Straßenrand oder Parkplatz einen kostenpflichtigen Parkplatz mit Parkuhr, so braucht man kein Parkticket ziehen? Unabhänhig davon, ob man einen Behindertenparkplatz oder bei Belegung einen normalen Parkplatz nutzt?

Wie ist das z.B. in Parkhäusern geregelt, wo man ja bei Einfahrt ein Ticket ziehen muss? Gibt es hier etwa auch Möglichkeiten, etwa vor Ausfahrt am Parkhäuschen sich das Ticket entwerten zu lassen?

Gibt es hier Erfahrungswerte, Tipps oder weitere Hinweise.
Danke.
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  #2  
Alt 15.04.2014, 13:38
gilda2007 gilda2007 ist offline
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Standard AW: Parkerleichtungen aG, Blauer Parkausweis für Behinderte

Das gilt nur auf öffentlichen Parkflächen, in Parkhäusern, die ja meist privat betrieben werden, ist es dem Betreiber überlassen, wie er das regelt (und eigentlich muss man immer bezahlen, da ja in den wenigsten Parkhäusern Personal ist, die das überprüfen könnten).
__________________
lg
gilda
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  #3  
Alt 15.04.2014, 15:57
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Marcwen Marcwen ist offline
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Standard AW: Parkerleichtungen aG, Blauer Parkausweis für Behinderte

Aber auf öffentlichen Parkplätzen kann man sich problemlos ohne Ticket hinstellen, Ausweis halt sichtbar hinter die Windschutzscheibe?

In Köln gibt es einige Parkhäuser, die sind 24h mit Pförtner besetzt. Werde da einfach mal nachfragen.
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  #4  
Alt 15.04.2014, 16:34
The Witch The Witch ist offline
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Standard AW: Parkerleichtungen aG, Blauer Parkausweis für Behinderte

Ganz so einfach ist das leider nicht. Du benötigst dafür entweder einen EU-Parkausweis für behinderte Menschen oder einen entsprechenden Parkausweis deines/eines Straßenverkehrsamtes.

Die Erleichterungen sind in den §§ 46 und 47 der Straßenverkehrsordnung geregelt. Da dort aber "Kann"-Bestimmungen stehen, wird das in einer "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) vom 22. Oktober 1998 in der Fassung vom 17. Juli 2009" näher geregelt. Die "Ausnahmegenehmigungen für schwerbehinderte Menschen" sind fast am Ende der Datei zu finden, am besten im Browser suchen lassen (vorher werden ewig lang Verkehrszeichen etc. erläutert).
__________________
Es grüßt die Hexe.
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  #5  
Alt 15.04.2014, 17:43
gilda2007 gilda2007 ist offline
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Standard AW: Parkerleichtungen aG, Blauer Parkausweis für Behinderte

Hexe, es wird hier in der Threadüberschrift vom blauen Parkausweis mit aG gesprochen. Da sehe ich jetzt keinen Widerspruch.
__________________
lg
gilda
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  #6  
Alt 15.04.2014, 19:51
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Marcwen Marcwen ist offline
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Standard AW: Parkerleichtungen aG, Blauer Parkausweis für Behinderte

Der blaue Parkausweis erlaubt:

auf den mit Zusatzschild „Rollstuhlfahrersymbol“ besonders gekennzeichneten Parkplätzen (sog. Behindertenparkplätzen) zu parken,
bis zu drei Stunden an Stellen zu parken, an denen das eingeschränkte Halteverbot angeordnet ist,
im Bereich eines Zonenhalteverbots die zugelassene Parkdauer zu überschreiten,
an Stellen, an denen Parken erlaubt ist, jedoch durch ein Zusatzschild eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist, über die zugelassene Zeit hinaus zu parken,
eine längere Parkzeit für bestimmte Halteverbotsstrecken zu nutzen. Die Ankunftszeit muss sich aus der Einstellung auf einer Parkscheibe ergeben,
in Fußgängerbereichen, in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist, während der Ladezeiten zu parken,
auf Parkplätzen für Anwohner bis zu drei Stunden zu parken,
an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung zu parken,
auf gekennzeichneten Bus- und Sonderfahrstreifen in Berlin während der durch Zusatzschild ausgewiesenen Ladezeit bis zu drei Stunden zu parken. Die Ankunftszeit muss sich aus der Einstellung einer Parkscheibe ergeben,
in Bereichen, in denen das absolute Halteverbot mit Zusatzzeichen: „Be- und Entladen, Ein- und Aussteigen frei“ angeordnet ist, bis zu drei Stunden zu parken. Die Ankunftszeit muss sich aus der Einstellung einer Parkscheibe ergeben,
in ausgewiesenen verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der markierten Parkstände - soweit der übrige Verkehr, insbesondere der fließende Verkehr, nicht unverhältnismäßig beeinträchtigt wird - zu parken, sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht,
Die höchstzulässige Parkzeit beträgt - wenn nicht anders angegeben - 24 Stunden.


Diese Hinweise sind auch auf der Verordnung zum Parkausweis mit drauf. War mir eben bei dem kostenlosen Parken unsicher, das hatte ich das 1. mal gehört. Aber dann ist dem wohl doch so und man braucht kein Ticket zu ziehen.
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  #7  
Alt 15.04.2014, 19:54
gilda2007 gilda2007 ist offline
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Beiträge: 1.909
Standard AW: Parkerleichtungen aG, Blauer Parkausweis für Behinderte

So, jetzt haben wir es also in 3 Posts hintereinander. Wer es jetzt noch nicht verstanden hat ...
__________________
lg
gilda
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