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  #1  
Alt 21.01.2015, 19:11
waldesruh waldesruh ist offline
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Standard Behinderung 50 % abgelehnt

Hallo ! Während der Reha nach meiner Chemotherapie wegen des Morbus Waldenström sagte mir der Chefarzt ,ich habe nun Anspruch auf 50% Behinderung .Der Antrag wurde gestellt,heute kam die Ablehnung . Welche Tips gibt es ,abgesehen mal vom Einlegen eines Widerspruchs . Vielen Dank ! Grußpü waldesruh
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  #2  
Alt 16.02.2015, 01:37
Benutzerbild von Mone411
Mone411 Mone411 ist offline
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Standard AW: Behinderung 50 % abgelehnt

Hallo Waldesruh,
ja auf jeden Fall Widerspruch einlegen ! Der Chefarzt soll seinen Bericht nochmal überarbeiten. Mein Tip, beantrage 70% dann ziehen sie dir was ab und man trifft sich in der Mitte !
gutes Gelingen und Daumendrūcken !
Mone
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  #3  
Alt 16.02.2015, 09:47
gilda2007 gilda2007 ist offline
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Standard AW: Behinderung 50 % abgelehnt

Zitat:
Zitat von Mone411 Beitrag anzeigen
Mein Tip, beantrage 70% dann ziehen sie dir was ab und man trifft sich in der Mitte !
Wie betragt man denn einen konkreten Grad der Behinderung? (der ja nicht in % ausgedrückt wird)
__________________
lg
gilda
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  #4  
Alt 16.02.2015, 11:17
Cecil Cecil ist offline
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Standard AW: Behinderung 50 % abgelehnt

Schau mal hier: http://www.gesetze-im-internet.de/ve...241200008.html
unter 16.3.1 (Generalisierte niedrigmaligne NHL)
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  #5  
Alt 16.02.2015, 18:00
waldesruh waldesruh ist offline
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Standard AW: Behinderung 50 % abgelehnt

Hallo ! Nun ,den Widerspruch habe ich eingelegt , mal sehen ,was dabei rauskommt . Der Hinweis auf die Gesetzeslage ist sehr interssant , danke dafür. Gruß waldesruh
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  #6  
Alt 16.03.2015, 23:39
Gypsi98 Gypsi98 ist offline
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Beiträge: 5
Standard AW: Behinderung 50 % abgelehnt

Bei Ablehnung oder Herabsetzung ist es grundsätzlich von Vorteil, wenn man Mitglied beim VdK ist. Die machen den ganzen Schriftverkehr und prozessie- ren auch beim Soziálgericht. Kostenpunkt ungleich weniger wie bei offiziellen Rechtsanwälten. Noch dazu handelt es sich bei VdK-Anwälten um Spezialisten.
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  #7  
Alt 17.03.2015, 03:01
J.F. J.F. ist offline
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Beiträge: 1.508
Standard AW: Behinderung 50 % abgelehnt

Hallo Gypsi98,

Das ist leider so nicht richtig, sondern wohl einzelfallbezogen. Von daher ist Deine Aussage mit Vorsicht zu genießen.
__________________
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  #8  
Alt 19.03.2015, 13:56
Benutzerbild von Tündel
Tündel Tündel ist offline
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Standard AW: Behinderung 50 % abgelehnt

Hallo!

Aus meinen Erfahrungen kann ich dir nur Folgendes raten:
Widerspruch einlegen mit
a) genauer Beschreibung deiner Beschwerden, nix vergessen, sondern alles aufschreiben, nix verharmlosen!!!
b) eine Beschreibung deines Arztes (Attest), was dir so alles fehlt!!!
c) wenn du psychische Beschwerden wegen deiner Krankheit hast, diese auch unbedingt erwähnen und auch bestätigen lassen!
d) in dem Antrag, den du bei der Gemeinde bekommst, steht durchaus eine Gradzahl und da schreibst du tatsächlich mehr rein, als du wirklich haben willst
Achtung, es wird nicht zusammengerechnet, sonst hätte ich z.B. 200%, die nehmen das, was am meisten bringt, der Rest wird irgendwie zusammengefasst und dann der Gesamtgrad noch etwas erhöht!
So hatte ich vor dem Krebs 50% wegen Burnout 40%, Diabetes 20%, Asthma 15%, Herzschwäche 20%, zusammen waren es aber eben "nur" 50%!
Jetzt kommen halt der Krebs und das Stoma noch dazu, gibt zusammen 100%.
Krebs kann allein nach Rezidiv aber schon 100% sein, das Stoma gibt oft 70%!

Solche Sachen hängen von deinen Beschreibungen, dem ärztlichen Attest und vielleicht auch von der Laune des Sachbearbeiters ab. Aber das nur gaaaanz vielleicht!

Und es ist auch nicht immer gleich unbefristet, meist sind es am Anfang nur 3 bis 5 Jahre, nennt sich "Heilungsbewährung".

Es gibt auch die Möglichkeit, jetzt ein halbes Jahr zu warten und den Antrag neu zu stellen, das bringt aber eher was, wenn du jetzt z.B 30% bekommen hättest. Dann könntest du den Antrag auf Erhöhung wegen Verschlechterung stellen.

VdK oder ein anderer Sozialverband ist keine schlechte Idee, denn sowas ohne Beratung durchzuziehen ist nicht immer einfach! Man kann auch leicht Fehler in den Formulierungen machen. Dann schließt der Sachbearbeiter daraus, dass es ja gar nicht sooooo schlimm ist und dann wird eben abgelehnt!

Ich hoffe, ich konnte dir mit diesem Roman ein bisserl helfen!
Viel Erfolg!
__________________
Tündel

Das Leben ist halt lebensgefährlich!!!
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  #9  
Alt 27.03.2015, 17:28
waldesruh waldesruh ist offline
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Standard AW: Behinderung 50 % abgelehnt

Heissen Dank für den Report . Mein Widerspruch war erfolglos , bliebe nun der Gang zum Sozialgericht ,den ich mir aber vorerst erspare . Letztendlich fehlen mir anscheinend die richtigen Beschwerden und simulieren ist nicht mein Ding .Allerdings werde ich beim nächsten Antrag mal alles angeben ,was bei mir bis dann anfällt. Anscheinend gibt es ja auch riesengroße Unterschiede ,in welchem Bundesland man gerade wohnt . Ich bin trotz allem genervt sondern sehr froh,dass ich keine Beschwerden habe .Da war wohl der Chefarzt in Boltenhagen etwas zu voreilig ,aber da mache ich niemandem einen Vorwurf. Gruß waldesruh
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  #10  
Alt 28.03.2015, 21:14
Calypso Calypso ist offline
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Beiträge: 736
Standard AW: Behinderung 50 % abgelehnt

Na, wenn Du keine Beschwerden hast, dann brauchst Du ja auch den GdB nicht. Wozu? Der ist für Menschen gedacht, wie wirkliche Beschwerden haben, die sie an der normalen Teilhabe hindern!
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  #11  
Alt 01.04.2015, 02:39
conquerer conquerer ist offline
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Beiträge: 335
Standard AW: Behinderung 50 % abgelehnt

Bei Krebs gewährt man eine Heilungsbewährung von 5 Jahren in der Regel. Bei einem Morbus Waldenström weiss ich nicht um was es sich handelt genau...
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