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  #1  
Alt 29.04.2014, 16:43
divxus divxus ist offline
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Registriert seit: 29.04.2014
Beiträge: 1
Böse Unfaßbarer Versorgungsamt Bescheid

Hallo,

mich hat Anfang 2009 ein PlattenephitelCA im Mund in der Gegend des linken Kiefergelenkes erwischt.
Mußte in Summe 4 Op's über mich ergehen lassen.
Die Narben verlaufen über die gesamte linke Gesichtshälfte, von mitte Unterlippe über Unterkiefer bis übers Ohr und mittig davon nochmal bis zum Schlüsselbein.
Links alle Backenzähne raus, Kiefergelenk nur noch rudimentär vorhanden, Zungenbeweglichkeit stark eingeschränkt.
Nun natürlich massive Nervenschäden im Mund und Gesichtsbereich.
Nerven linker Nacken-/Rückenmuskel durchtrennt, dieser Muskel ist praktisch nicht mehr vorhanden/verkümmert. Daraus natürlich resultierende Rückenprobleme, Beweglichkeit linker Arm eingeschränkt.

Nach den OP's gab es dann eine RadioChemo.

Also '3x auf Holz klopf' bisher ist CAmäßig alles im grünen Bereich.

Massive Probleme breitet mir natürlich das mittlerweile chronische Lymphödem im Gesichts-/Halsbereich, das auch mit 4 Einheiten MLD/Woche gerade so erträglich ist. Kälte und Wetterwechsel sind nur sehr anstrengend zu ertragen.

Durch die RadioChemo besteht natürlich auch massiver Geschmacksverlust und vor allem diese elendige Mundtrockenheit.
Wegen der Anstrengung beim Essen nehm ich meist nur eine Mahlzeit pro Tag ein, mal gar keine, manchmal 2.

Rein körperlich habe ich mich nie wieder wirklich erholt, meine 7 persönlichen Sachen des Tages bewältige ich noch, aber das war es dann auch schon.
Gesellschaftliches Leben, Reisen oder Urlaub praktisch nicht mehr möglich.

Zur Krönung bin ich schon 40 Jahre lang an insulinpflichtigem Diabetes erkrankt. Ergänzt sich natürlich perfekt mit der obigen Sache.
Schon seit Kindheit an schwer einstellbar, messe oft und stelle die Dosen selbst ein.

Wenigstens habe ich mir eine kleine EU-Rente erkämpft, aber auch immer nur zeitlich befristet. Freue mich schon wieder auf das nächste Schleifen zum Gutachter.

Mitte 2009 wurde mir auch ein Schwerbehindertenausweis mit GdB 90% erteilt, befristet auf 5 Jahre.
Nun habe ich wegen Verlängerung dessen wieder alles Mögliche eingereicht.

Als ich den Brief heute öffnete traf mich fast der Schlag. Kleiner Auszug:
"Die Gesundheitsstörung Mundhöhlenerkrankung nach Ablauf der Heilungsbewährung kann nicht in die Bewertung des GdB einbezogen werden, weil sie für sich allein keinen Einzel-GdB von wenigstens 10 hat"

Gesamt GdB wurde von 90 auf 40 herabgesetzt.

Ich bin erstmal total entrüstet über dieses Schreiben.
Widerspruch kann ich einlegen, weiß nur nicht wie ich da am Besten vorgehen soll. Eine Rechtsschutz hab ich.

Wäre für Tips sehr dankbar!

MfG

edit:
@Mod's: Sorry falsches Forum! GgF verschieben, Danke.

Geändert von divxus (29.04.2014 um 16:58 Uhr)
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  #2  
Alt 29.04.2014, 18:33
LegalAlien LegalAlien ist offline
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Beiträge: 10
Standard AW: Unfaßbarer Versorgungsamt Bescheid

Bist du Mitglied im VdK bzw. hast dich da mal schlau gemacht?

Ich würde auf jeden Fall Widerspruch einlegen, ausführlich und gut begründet - also eben quasi das, was du uns jetzt hier auch geschrieben hast.

Ich habe wegen meines sehr massiv ausgeprägten Lip-Lymphödems und diverser anderer Kleinigkeiten auch erst "nur" einen GdB von 60% mit G bekommen. Nachdem ich dann ein Facharzt-Attest nachgereicht habe und mal ein wenig beschrieben habe, wie mein Alltag mittlerweile aussieht, wurde ich auf 100% mit aG und B hochgesetzt. Zwar natürlich nur befristet, aber wenigstens ist mein Alltag damit jetzt doch ein wenig leichter.

Also immer alles so genau wie möglich schildern... hat auch schon bei anderen geholfen.
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  #3  
Alt 30.04.2014, 02:58
Benutzerbild von HeikesFreundin
HeikesFreundin HeikesFreundin ist offline
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Ort: Lüneburg
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Standard AW: Unfaßbarer Versorgungsamt Bescheid

Zitat:
Ich würde auf jeden Fall Widerspruch einlegen
Das tu bitte auf jeden Fall umgehend.

Es reicht wenn Du schreibst:



Zitat:
Gegen den Bescheid vom ....... lege ich hiermit Widerspruch ein.

Begründung folgt.

Mit freundlichem Gruß,

..... ......
DATUM nicht vergessen.

Dann wahrst Du zumindest schon mal die Widerspruchsfrist!!!

Ja - und Kontakt zu einem Sozialverband würde ich auch aufnehmen.

Aber erstmal WIDERSPRUCH schreiben und per Einschreiben mit Rückschein
losschicken!

Viel Erfolg, Angie
__________________
... meine Freundin Heike ist am 24. Mai 2010 mit 48 J ganz friedlich für immer eingeschlafen ...

... meine liebe Freundin Lilli44 - auch Du hast für immer Deinen Platz in meinem Herzen ...


... I`ll see you when the sun sets!!!
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  #4  
Alt 01.05.2014, 18:13
Gaby B. Gaby B. ist offline
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Standard AW: Unfaßbarer Versorgungsamt Bescheid

Also ich würde den Widerspruch direkt vom VDK machen lassen. Wir haben das seinerzeit in einem anderen Zusammenhang gemacht und es war sehr wirkungsvoll. Bei mir Erhöhung von 40 % auf 60 %, bei meinem Mann von 50 % auf 70 %G + B.
__________________
Liebe Grüße
Gabriele
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  #5  
Alt 04.05.2014, 18:12
Benutzerbild von wolfgang46
wolfgang46 wolfgang46 ist offline
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Beiträge: 1.234
Standard AW: Unfaßbarer Versorgungsamt Bescheid

Hallo,

wie Angie schreibt solltest Du umgehend Widerspruch einlegen. Es reicht erst einmal zur Fristwahrung die bei Angie vorgeschlagene Kurzfassung.
Wenn Du das so machst, habt Ihr genügend Zeit einen qualifizierten Widerspruch einzulegen.
Diesen würde ich mit Hilfe eines Anwalts (zum Beispiel vom VDK oder so) und Deinen Ärzten erarbeiten.
Durch die Kurzversion habt Ihr für die Begründung genügend Ruhe dieses zu tun.
Wenn Du hier einmal andere ähnliche Fälle liest, haben die meisten Widersprüche ohne viel Aufwand Erfolg gehabt.
Die Behörden Bescheiden oft nach "Aktenlage". Das heißt nicht, dass die Sachbearbeiter die Akte auch aufmerksam gelesen haben........

Dir viel Erfolg wünscht
Wolfgang

.
__________________
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Hilfe für Kehlkopfoperierte gibt es auch unter: Bundesverband der Kehlkopflosen und Kehlkopfoperierten e. V.
www.kehlkopfoperiert-bv.de
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  #6  
Alt 04.05.2014, 19:01
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
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Beiträge: 2.238
Standard AW: Unfaßbarer Versorgungsamt Bescheid

Lieber divxus,
du erwähntest, dass du eine Rechtsschutzversicherung hast. Dies ist doch eine sehr gute Voraussetzung für den Widerspruch. Bitte sprich dich mit der Versicherung ab, ob du dir einen eigenen Anwalt suchen kannst, oder ob man mit bestimmten Kanzleien zusammen arbeitet,

Zitat:
Zur Krönung bin ich schon 40 Jahre lang an insulinpflichtigem Diabetes erkrankt. Ergänzt sich natürlich perfekt mit der obigen Sache.
Schon seit Kindheit an schwer einstellbar, messe oft und stelle die Dosen selbst ein.
Es gibt eine Webseite, die sich mit Diabetes und Recht beschäftigt, dort empfahl man die Blutzuckerwerte zu notieren, damit man Beweise bei den Behörden vorlegen kann.

Tschüß,
Elisabethh.
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  #7  
Alt 29.05.2014, 01:37
Benutzerbild von Seehase1981
Seehase1981 Seehase1981 ist offline
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Registriert seit: 30.04.2014
Ort: HH-Altengamme
Beiträge: 39
Standard AW: Unfaßbarer Versorgungsamt Bescheid

Hallo,

mein Tipp als Kenner (hab acht Jahre im VA in HH als Sachbearbeiterin gearbeitet): Widerspruch einlegen und auf jeden Fall Akteneinsicht beantragen und wahrnehmen! Auch die gutacherliche Stellungnahme des Ärztlichen Dienstes mit anfordern/ansehen. Dann siehst du, auf welche Arztberichte die Entscheidung beruht, warum das VA heruntergestuft hat.

Wurde die Herabstufung nach vorheriger Befragung deiner Ärzte vorgenommen oder einfach so?

Auf jeden Fall sollte hier ein detaillierter Befundbericht bei deinem Arzt angefordert werden, der genau beschreibt, wie der aktuelle Zustand jetzt ist und wie es dir damit geht. Denn es kommt auf die jetzt dauerhaft verbliebenen Funktionseinschränkungen an. Da die Heilungsbewährung nu abelaufen ist, gibts für die Krebserkrankung alleine keinen GdB mehr bzw. 10, da du so gesehen als geheilt giltst.
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  #8  
Alt 30.05.2014, 00:19
Stuggi Stuggi ist offline
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Registriert seit: 11.03.2011
Beiträge: 279
Standard AW: Unfaßbarer Versorgungsamt Bescheid

Hallo divxus,

die Begründung für die 90% lieferst Du eigentlich schon oben im eigenen Text.
Wenn das so ist, kannst Du selbst vom Amtsarzt die 90% bekommen.
Die Herabstufung ist glaub schon fast bei jedem auslaufenden Ausweis dabei, weil die ab danach in die Tabelle schauen ... "halber Kiefer = 40%" oder so. Die individuellen Gegebenheiten musst Du dann halt selber vortragen.

Wie gesagt, Du lieferst die Begründung oben selber. Damit gehst Du zum Hausarzt oder Spezialisten deines Vertrauens und lässt das schriftlich bestätigen. Der Amtsarzt würde dann nur bei Unstimmigkeiten hinzugezogen und wird in dem Fall aber auch die alten 90% bestätigen.

Viel Glück!
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