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  #1  
Alt 18.04.2005, 14:08
Sybille Markl
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard eu - rente / arbeiten

hallo!

seit ende februar ist meine rente wegen voller erwerbsunfähigkeit auf zeit bei der bfa durch.
vorher habe ich 78 monate krankengeld bezogen. leider ist die rente nochmal 400,-€ weniger als mein kr.geld, deshalb möchte ich mir einen kleinen job suchen.

nun meine fragen:
-auf dem rentenbescheid steht etwas von einer hinzuverdienst grenze. der betrag ist warscheinlich brutto, oder?
-weiss jemand wie und ob mich mein neuer arbeitgeber anmelden muss?
-kann es mir passieren, das die rente gekürzt wird, wenn ich arbeite da ich ja voll erwerbsunfähig bin? (ohne das ich die hinzuverdienstgrenze überschreite)

ich hoffe sehr, das mir hier der ein od andere seine erfahrungswerte mitteilen kann, da ich mir bezgl. finanzen keine fehler erlauben darf.

vielen dak, schon mal!

gruß *sybille*
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  #2  
Alt 19.04.2005, 12:24
Thomas Thomas ist offline
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Registriert seit: 13.03.2005
Beiträge: 331
Standard eu - rente / arbeiten

Hallo Sybille,
wie auf Deinem Bescheid steht kannst Du bis 340 Euro hinzuverdienen, wenns drüber geht wird die Rente gekürzt. Da es ja dann ein "Minijob" sein wird, muss dieser von Deinem Arbeitgeber (bei der Knappschaft) angemeldet werden - aber der müßte es ja auch wissen. Nur der Arbeitgeber muß dann pauschal eine Abgabe zahlen (20%?). Du bekommst normalerweise brutto für netto, also den vollen Betrag. Bitte beachten, dass die übliche Minijobgrenze von 400 Euro für Dich nicht gilt, sondern nur 340 verdient werden dürfen.
Gruß
Thomas
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  #3  
Alt 21.04.2005, 09:04
Sybille Markl
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Beiträge: n/a
Standard eu - rente / arbeiten

hallo thomas

und vielen dank für deine antwort!
ungefähr hab ich mir das schon so gedacht.
werd das auch an meinen arbeitgeber weiter geben (hat auch keine ahnung!)

gruß
sybille
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  #4  
Alt 22.04.2005, 23:44
Luci*Katze Luci*Katze ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 20.02.2005
Beiträge: 131
Standard eu - rente / arbeiten

hallo allerseits,

das verwirrt mich jetzt doch: heißt "eu" nicht, daß man/frau eben NICHT mehr erwerbsfähig (= erwerbsunfähig) ist? und dann kann dazuverdient werden? heißt es dann "zwar unfähig, sich selbst über wasser zu halten, aber noch in der lage ein taschengeld zu verdienen"?

da spielen die rentenversicherer mit? kann mir vorstellen, daß die sich schon ziemlich quer stellen, wenn jemand zwar (vorübergehend) nicht arbeiten kann, aber dann dazuverdienen - also doch arbeiten - will, oder?

so, das waren 5 fragen hintereinander.

und jetzt: ich find es schön, wenn das tatsächlich geht, nähere mich in gedanken selbst grad langsam der eu-rente (bk mit rezidiv, schon gehört, daß das bei manchen tatsächlich für eu reicht)

bleibt gesund!
luci*katze
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  #5  
Alt 25.04.2005, 23:27
Sybille Markl
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard eu - rente / arbeiten

hallo luci*katze

ich bekomme befristet rente wegen voller erwerbsunfähigkeit und habe mir eben die selbe frage gestellt...
dachte auch, dass das ein problem sein könnte.
ist es aber anscheinend nicht - trotz VOLLER erwerbsunfähigkeit habe ich (laut meines rentenbescheids) eine hinzuverdienstgrenze von 345,00EUR darüber bin ich sehr froh, weil ich (28j oligoastrozytom III)von 670,-EUR nicht wirklich leben könnte...

zu deinem vorhaben kann ich dir nur raten!
ich habs mir auch aus verschiedenen gründen nicht vorstellen können - und bin jetzt, bis auf die finanz.situation, sehr froh darüber.

schöne grüsse
sybille
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  #6  
Alt 26.04.2005, 13:48
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard eu - rente / arbeiten

Hallo,

vielleicht kann ich eure Fragen beantwrten. Auch wenn ihr voll erwerbsgemindert seid, heißt das ja nicht, dass ihr überhaupt nicht arbeiten könnt. Das bedeutet, ihr könnt lt. Erwerbsminderungsrecht lediglich weniger als 3 Stunden täglich arbeiten. Das ist in den Richtlinien/Gesetz so festgelegt. Deshalb könnt ihr auch bis zu einem Betrag von xxx Euro hinzuverdienen.
Bei weniger als 6 Stunden täglich Arbeitsfähigkeit erhält man die halbe EM-Rente, bei mehr als 6 Stunden gibt es gar nichts, dann kann man nämlich voll arbeiten.
Sybille hat Recht, der Hinzuverdienstbetrag steht im Rentenbescheid der BfA/LVA, somit ist alles in Ordnung und ihr braucht euch keine Sorgen deshalb machen.

Gruß
addel
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