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Alt 06.04.2004, 10:35
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Berufserkrankung - Krebs

Fragen:
1) Es gibt also Listen woraus hervorgeht, dass man bei beruflichen Kontakten mit diesen Mitteln diesen Krebs bekommen kann. Wird das Verfahren beendet, wenn nicht eindeutig nachweisbar/beweisbar gemacht werden konnte, dass dies passierte? Oder wird ein entsprechender Gutachter, einerseits Mediziner - anderseits z.B. Chemiker, aufgefordert, Gutachten zu erstellen?
2) Wenn nicht auszuschließen ist, dass der Krebs durch die berufliche Tätigkeit entstanden sein kann, und dies durch Gutachten festgelegt wurde, ist dann die Rentenzahlung etc. fix? Auch wenn "der Stoff" nicht in der "Liste" aufscheint?
3) Krebs entstand irgendwann. Manchmal schlummert er viele Jahre im Körper, bis er "richtig" ausbricht. Wenn man z.B. nachweislich die letzten 15 Jahre nicht mehr, vorher aber ständig, mit Stoffen lt. der "Krebsliste" zu tun hatte, wann ist der (rückwirkende) Stichtag des Beginns der Rentenzahlung? Bzw. ist das immer vom Zeitpunkt der Antragstellung abhängig, oder gibt es da durch Unzumutbarkeit bzw. nachvollziehbarer Wahrscheinlich, z.B. durch Gutachter, auch was anderes?
4) Welche Kosten entstehen dem Anttragsteller bei diesem Verfahren? Wo bringt es wer, wie, ein? Rechtsanwalt?
5) Ist der behandelnde Arzt verpflichtet weiter zu melden wenn er meint, der Krebs entstand durch (szt.) berufliche Tätigkeiten?
Liebe Grüße
Anton
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