Kassen zahlen Misteltherapie
"Gesetzlich Krankenversicherte haben Anspruch auf die Behandlung mit anthroposophischen und homöopathischen Mistelpräparaten bei einer Krebstherapie. ... Nachdem die Revision beim Bundessozialgericht vorige Woche gegen ein entsprechendes Urteil zurückgezogen wurde, ist nun rechtskräftig, daß Mistelpräparate auch zur ergänzenden Krebstherapie, etwa nach einer Chemotherapie, verordnet werden können."
So zu Ostern in der TAZ.
Noch herzliche Ostergrüße an Alle, ich hatte gestern meinen zweiten Geburtstag!
Milena
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