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Tarcevarezept und Fahrkosten
Hallo ihr Lieben,
ich muß mal eine Frage bezüglich Tarcevarezept loswerden. Ich muß am 24.6. wieder zu meiner Onkologin wegen des Rezept, dafür muß ich fast 70 km mit dem Auto fahren. Gibt es für diese Fahrten auch ein Transportschein für das Taxi, so wie bei der Ambulanten Chemo der Serientransportschein? Ich muß ja zukünftig alle 30 Tage mir das Rezept holen, gleichzeitig muß ich dann zum Röntgen und zum Blut abnehmen. Ich hoffe mir kann hier jemand zu der Frage eine Antwort geben bis bald Sabine |
#2
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AW: Tarcevarezept und Fahrkosten
Hallo Biene,
Es gibt eindeutige rechtliche Vorgaben wann eine Krankenkasse die Fahrkosten zahlen darf. Ich zitiere aus dem Merkblatt meiner Krankenkasse: Zitat: "Für welche Fahrten übernimmt die (Krankenkasse) die Kosten? Wenn Fahrten zwingend medizinisch notwendig sind und mit einer Leistung der (Krankenkasse) zusammenhängen, kann sie die Kosten übernehmen. Das gilt für
Die Fahrt muß vom Arzt verordnet sein. Die Krankenkasse muß die Fahrt zudem genehmig haben." Dieses ist nur eine Zusammenfassung des Merkblattes. Da Du ohnehin die Genehmigung der Krankenkasse benötigst, solltest Du auch dort fragen. Für die einfache Fahrt ist eine Selbstbeteiligung von 10% mindestens € 5,- bis maximal € 10,- zu zahlen. Besonderheiten bei bestimmten Serienbehandlungen hier zahlt man nur für die erste und letzte Fahrt. Beispiele: onkologische Chemo- und Strahlentherapie Du bist auch verpflichtet die nächstmögliche Behandlungsstätte zu wählen und das günstigste Verkehrsmittel. Denke bitte auch daran, ob Du nicht schon im Bereich der Befreiung von der Zuzahlung bist. Das sind 2% vom Familienbrutto Einkommen. Bei chronischen Erkrankungen gilt ab dem 2. Jahr die 1% Grenze. So, das war das Wichtigste zum Thema Fahrkosten. Bitte lies auch noch einmal andere Beiträge zum Thema Fahrkosten. Hier im Board gibt es mindestens 10 weitere Threads zum Thema. Ich wünsche Dir eine erfolgreiche Behandlung Alles Liebe Wolfgang
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Die im Krebs-Kompass von mir verfassten Texte dürfen auf anderen Homepages und in anderen Foren ohne meine Zustimmung nicht verwendet oder veröffentlicht werden. Das gilt auch für Auszüge aus meinen Texten. Hilfe für Kehlkopfoperierte gibt es auch unter: Bundesverband der Kehlkopflosen und Kehlkopfoperierten e. V. www.kehlkopfoperiert-bv.de Geändert von wolfgang46 (03.06.2009 um 13:16 Uhr) Grund: Übertragungsfehler korrigiert |
#3
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AW: Tarcevarezept und Fahrkosten
Hallo Sternmoos,
das Recht ist für alle Kassen gleich, also sollte auch diese Regelung für alle Kassen gelten (ich spreche hier von den gesetzlichen Krankenkassen und Ersatzkassen). Wenn Deine das nicht macht, dann solltest Du die Kasse wechseln. Alles Liebe Wolfgang PS ich bin per PN erreichbar.
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