Krebs-Kompass-Forum seit 1997  


Zurück   Krebs-Kompass-Forum seit 1997 > Allgemeine Themen > Rechtliches & Finanzielles (Krankenkasse, Rente etc.)

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 03.06.2009, 09:40
Biene310 Biene310 ist offline
Gesperrt
 
Registriert seit: 24.08.2008
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 479
Standard Tarcevarezept und Fahrkosten

Hallo ihr Lieben,

ich muß mal eine Frage bezüglich Tarcevarezept loswerden.
Ich muß am 24.6. wieder zu meiner Onkologin wegen des Rezept, dafür muß ich fast 70 km mit dem Auto fahren. Gibt es für diese Fahrten auch ein Transportschein für das Taxi, so wie bei der Ambulanten Chemo der Serientransportschein? Ich muß ja zukünftig alle 30 Tage mir das Rezept holen, gleichzeitig muß ich dann zum Röntgen und zum Blut abnehmen.

Ich hoffe mir kann hier jemand zu der Frage eine Antwort geben


bis bald

Sabine
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 03.06.2009, 13:10
Benutzerbild von wolfgang46
wolfgang46 wolfgang46 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 19.11.2002
Ort: Land Brandenburg
Beiträge: 1.231
Standard AW: Tarcevarezept und Fahrkosten

Hallo Biene,

Es gibt eindeutige rechtliche Vorgaben wann eine Krankenkasse die Fahrkosten zahlen darf.
Ich zitiere aus dem Merkblatt meiner Krankenkasse:

Zitat:
"Für welche Fahrten übernimmt die (Krankenkasse) die Kosten?
Wenn Fahrten zwingend medizinisch notwendig sind und mit einer Leistung der (Krankenkasse) zusammenhängen, kann sie die Kosten übernehmen. Das gilt für
  • Rettungsfahrten ins Krankenhaus und
  • Krankentransporte mit Krankenwagen sowie
  • Fahrten, die dadurch notwendig, dass Sie
  • -- voll- oder teilstationär im Krankenhaus behandelt werden,
  • -- im Krankenhaus entbinden,
  • an einer stationären Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme teilnehmen,
  • ambulant behandelt werden und deshalb aus Sicht des Arztes nicht oder nur kürzer (teil-)stationär behandelt werden müssen. ...............


Die Fahrt muß vom Arzt verordnet sein.
Die Krankenkasse muß die Fahrt zudem genehmig haben.
"

Dieses ist nur eine Zusammenfassung des Merkblattes. Da Du ohnehin die Genehmigung der Krankenkasse benötigst, solltest Du auch dort fragen.
Für die einfache Fahrt ist eine Selbstbeteiligung von 10% mindestens € 5,- bis maximal € 10,- zu zahlen.
Besonderheiten bei bestimmten Serienbehandlungen hier zahlt man nur für die erste und letzte Fahrt.
Beispiele: onkologische Chemo- und Strahlentherapie
Du bist auch verpflichtet die nächstmögliche Behandlungsstätte zu wählen und das günstigste Verkehrsmittel.

Denke bitte auch daran, ob Du nicht schon im Bereich der Befreiung von der Zuzahlung bist.
Das sind 2% vom Familienbrutto Einkommen. Bei chronischen Erkrankungen gilt ab dem 2. Jahr die 1% Grenze.

So, das war das Wichtigste zum Thema Fahrkosten.
Bitte lies auch noch einmal andere Beiträge zum Thema Fahrkosten. Hier im Board gibt es mindestens 10 weitere Threads zum Thema.

Ich wünsche Dir eine erfolgreiche Behandlung

Alles Liebe
Wolfgang
__________________
Die im Krebs-Kompass von mir verfassten Texte dürfen auf anderen Homepages und in anderen Foren ohne meine Zustimmung nicht verwendet oder veröffentlicht werden. Das gilt auch für Auszüge aus meinen Texten.
Hilfe für Kehlkopfoperierte gibt es auch unter: Bundesverband der Kehlkopflosen und Kehlkopfoperierten e. V.
www.kehlkopfoperiert-bv.de

Geändert von wolfgang46 (03.06.2009 um 13:16 Uhr) Grund: Übertragungsfehler korrigiert
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 04.06.2009, 16:48
Benutzerbild von wolfgang46
wolfgang46 wolfgang46 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 19.11.2002
Ort: Land Brandenburg
Beiträge: 1.231
Standard AW: Tarcevarezept und Fahrkosten

Hallo Sternmoos,

das Recht ist für alle Kassen gleich, also sollte auch diese Regelung für alle Kassen gelten (ich spreche hier von den gesetzlichen Krankenkassen und Ersatzkassen).
Wenn Deine das nicht macht, dann solltest Du die Kasse wechseln.

Alles Liebe
Wolfgang

PS ich bin per PN erreichbar.
__________________
Die im Krebs-Kompass von mir verfassten Texte dürfen auf anderen Homepages und in anderen Foren ohne meine Zustimmung nicht verwendet oder veröffentlicht werden. Das gilt auch für Auszüge aus meinen Texten.
Hilfe für Kehlkopfoperierte gibt es auch unter: Bundesverband der Kehlkopflosen und Kehlkopfoperierten e. V.
www.kehlkopfoperiert-bv.de
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 18:04 Uhr.


Für die Inhalte der einzelnen Beiträge ist der jeweilige Autor verantwortlich. Mit allgemeinen Fragen, Ergänzungen oder Kommentaren wenden Sie sich bitte an Marcus Oehlrich. Diese Informationen wurden sorgfältig ausgewählt und werden regelmäßig überarbeitet. Dennoch kann die Richtigkeit der Inhalte keine Gewähr übernommen werden. Insbesondere für Links (Verweise) auf andere Informationsangebote kann keine Haftung übernommen werden. Mit der Nutzung erkennen Sie unsere Nutzungsbedingungen an.
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Gehostet bei der 1&1 Internet AG
Copyright © 1997-2024 Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V.
Impressum: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Eisenacher Str. 8 · 64560 Riedstadt / Vertretungsberechtigter Vorstand: Marcus Oehlrich / Datenschutzerklärung
Spendenkonto: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Volksbank Darmstadt Mainz eG · IBAN DE74 5519 0000 0172 5250 16 · BIC: MVBMDE55