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Kurablehnung
Danke Euch Allen
Ich bin berufstätig und habe onkologische Nachsorgekur beantragt, trotzdem kam die Antwort: "Ein Anspruch auf onkologische Rehabilitationsnachsorge nach § 31 Abs.1 Satz 1 Nr. 3 SGB VI in Verbindung mit den hierzu ergangenen Richtlinien besteht ebenfalls nicht, weil diese Leistung aus medizinischen Gründen nicht erforderlich ist." Aber ich werde mit meinem Arzt sprechen und den Widerspruch einlegen. Liebe Grüße Sara |
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