Krebs-Kompass-Forum seit 1997  


Zurück   Krebs-Kompass-Forum seit 1997 > Allgemeine Themen > Rechtliches & Finanzielles (Krankenkasse, Rente etc.)

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 01.05.2009, 13:41
Benutzerbild von Schokolinse
Schokolinse Schokolinse ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 17.07.2008
Ort: N R W
Beiträge: 452
Standard AW: Generalvollmacht

...das stimmt so nicht, denn umgehend nachdem einer der Kontoinhaber verstorben ist, muss dies der Bank angezeigt werden und da es neben dem Ehepartner oder Lebensgefährten Erben geben könnte, machen die Banken im Zweifelsfall das Konto zu.

Es mag Einzelfälle geben, in denen das nicht passiert und auch gutgegangen ist, trotz allem könnten aber leerausgehende Erben im Nachhinein die Bank verklagen, so dass diese so rigoros vorgehen.

Über ein Betreuungsverfahren ließe sich so etwas ohne weiteres regeln, weil dann nämlich gerichtlich geregelt wird, wozu der Hinterbliebene berechtigt ist, z.B. Beauftragung, Ausrichtung und Bezahlung der Beerdigung, da diese Kosten ja ohnehin von der Erbmasse abgezogen würden.
__________________
Was keiner wagt, das sollt ihr wagen/ was keiner sagt, das sagt heraus/ was keiner denkt, das wagt zu denken/ was keiner anfängt, das führt aus.//

Wenn keiner ja sagt, sollt ihr es sagen/ wenn keiner nein sagt, sagt doch nein/ wenn alle zweifeln, wagt zu glauben/ wenn alle mittun, steht allein.//

Wo alle loben, habt Bedenken/ wo alle spotten, spottet nicht/ wo alle geizen, wagt zu schenken/ wo alles dunkel ist, macht Licht.
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 01.05.2009, 13:53
sandra83 sandra83 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 26.08.2008
Beiträge: 90
Standard AW: Generalvollmacht

Zitat:
Zitat von Schokolinse Beitrag anzeigen
...das stimmt so nicht, denn umgehend nachdem einer der Kontoinhaber verstorben ist, muss dies der Bank angezeigt werden und da es neben dem Ehepartner oder Lebensgefährten Erben geben könnte, machen die Banken im Zweifelsfall das Konto zu.

Es mag Einzelfälle geben, in denen das nicht passiert und auch gutgegangen ist, trotz allem könnten aber leerausgehende Erben im Nachhinein die Bank verklagen, so dass diese so rigoros vorgehen.

Über ein Betreuungsverfahren ließe sich so etwas ohne weiteres regeln, weil dann nämlich gerichtlich geregelt wird, wozu der Hinterbliebene berechtigt ist, z.B. Beauftragung, Ausrichtung und Bezahlung der Beerdigung, da diese Kosten ja ohnehin von der Erbmasse abgezogen würden.
dann habe ich wohl glück gehabt. aber wie stellen sich die banken das vor, wenn z.b. das gehalt auf eben dieses konto geht? man muß doch irgendwie leben können.
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 01.05.2009, 14:02
mischmisch mischmisch ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 19.04.2008
Beiträge: 1.070
Standard AW: Generalvollmacht

Nein, bei der bei der Bank hinterlegten Vollmacht "über den Tod" hinaus gilt das auch über den Tod hinaus, sonst würde es wohl nicht ausdrücklich so heissen?

Zumindest bei 3 verschiedenen Karlsruher Banken, und das wird doch sicher nicht nur bei diesen so gehandhabt?

Piepselmaus, am besten dein Freund fragt einfach bei eurer Bank nach, dann wisst ihr es sicher.

Lieber Gruss an dich
Rosita
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 01.05.2009, 15:56
sanne2 sanne2 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 17.08.2005
Beiträge: 1.085
Standard AW: Generalvollmacht

Hallo Sandy,
google mal nach dem "Berliner Testament"!
Meine Eltern hatten das nach der Lungenkrebsdiagnose meiner Mutter so abgeschlossen.
Nach dem Tod meiner Mutter gab es keine gesperrten Konten, da der Ehepartner/Lebensgefährte im Todesfall alles erbt.
Mein Stiefvater hatte keine Probleme mit den Ämtern.
Natürlich hoffe ich für Dich, dass es soweit gar nicht erst kommt, sondern die Medizin etwas neues für Deine und weitere Erkrankungen findet.
Daran glaube ich ganz fest!
Viele liebe Grüße,
Sanne
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 01.05.2009, 21:01
Benutzerbild von wolfgang46
wolfgang46 wolfgang46 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 19.11.2002
Ort: Land Brandenburg
Beiträge: 1.231
Standard AW: Generalvollmacht

Hallo zusammen,

die Ausführungen von Schokolinse sind absolut richtig.
Die Bank oder Sparkasse, ob online oder Filiale, sind gehalten das Vermögen für die Erben zu sichern. Deshalb müssen sie auch sicher stellen, das keiner etwas "abzweigen" kann.
Bei meiner Mutter war durch das Testament klar, das nur meine Schwester und ich die Erben sind, dennoch haben sie nur die festliegenden Kosten wie Beerdigung; Heimkosten etc. gebucht.
Wir hatten die Vollmacht "über den Tod hinaus". Erst nach Vorlage einer Bescheinigung vom Amtsgericht, konnten wir mit diesem Konto weitermachen.

Und das ist rechtlich richtig und auch sinnvoll. Ich kenne das aus einer anderen Erbgeschichte in unserer Familie.

Für Sandra ist zur Zeit auch noch das Problem, dass sie noch nicht verheiratet ist. (Stichwort: Versorgungsehe)

Ich wünsche Sandra aber eine "gute Medizin" und ich möchte auch ganz ganz lange von ihr hier lesen können.

Liebe Sandra, mein Text mag sich emotionslos anhören, von der rechtlichen Seite bin ich das auch, aber Deine Situation geht mir ganz schön nahe.

Alles Liebe
Wolfgang
__________________
Die im Krebs-Kompass von mir verfassten Texte dürfen auf anderen Homepages und in anderen Foren ohne meine Zustimmung nicht verwendet oder veröffentlicht werden. Das gilt auch für Auszüge aus meinen Texten.
Hilfe für Kehlkopfoperierte gibt es auch unter: Bundesverband der Kehlkopflosen und Kehlkopfoperierten e. V.
www.kehlkopfoperiert-bv.de
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 03.05.2009, 11:53
Altmann Altmann ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 22.02.2007
Beiträge: 605
Standard AW: Generalvollmacht

Hallo zusammen,
also ich kenne das so, weil ich es schon ein paarmal erlebt habe.
Beim Tod eines Menschen, stellt der Arzt den Totenschein aus und
dieser wird in der Zentrale vom Arzt gemeldet, ab diesem Zeitpunkt sind
die Banken dicht und es kann keiner mehr an Geld heran. Es gilt dann
keine Vollmacht mehr, über den Tod hinaus gibts nicht.
Der Stand der Konten wird dann erbschaftlich behandelt und es muß
abgewartet werden bis Amtsgerichttermin bzw. Testamenteröffnung.
Ich hoffe mein Beitrag war jetzt hilfreich, ich hab nämlich nicht alle
Beiträge gelesen.
Gruß Altmann
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 03.05.2009, 12:21
Benutzerbild von Schokolinse
Schokolinse Schokolinse ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 17.07.2008
Ort: N R W
Beiträge: 452
Standard AW: Generalvollmacht

...verstehe ehrlich gesagt so langsam nicht mehr, warum hier immer genügend Stimmen FÜR etwas zusammen kommen müssen, bevor man den einfachsten Weg geht.

Das Geld für den Notar ist ebenso zum Fenster hinausgeschmissen wie das für die Ausstellung sonstiger Vollmachten, da es, wie Altmann ebenfalls sagt, so etwas "über den Tod hinaus" nicht gibt.

Ich hab bereits in einem meiner ersten postings zum Thema auf die Möglichkeit einer Betreuerbestellung beim Amtsgericht hingewiesen. Im Gegensatz zu manch anderem Behördengang ist dies speziell vor Sandys Hintergrund eine einfache, unbürokratische und vor allem kostenlose Angelegenheit mittels der alle Hürden problemlos genommen werden können.

Es können sogar mehrere Betreuer benannt und als allein bzw. gemeinsam vertretungsberechtigt definiert werden, je nachdem um welchen Entscheidungsbereich es geht.

Ich spreche wirklich aus Erfahrung und kann diese Vorgehensweise als die unkomplizierteste und kostengünstigste nur empfehlen. Der Betreuerausweis wird --auch über den Tod hinaus-- von ALLEN Banken und Behörden anstandslos akzeptiert.
__________________
Was keiner wagt, das sollt ihr wagen/ was keiner sagt, das sagt heraus/ was keiner denkt, das wagt zu denken/ was keiner anfängt, das führt aus.//

Wenn keiner ja sagt, sollt ihr es sagen/ wenn keiner nein sagt, sagt doch nein/ wenn alle zweifeln, wagt zu glauben/ wenn alle mittun, steht allein.//

Wo alle loben, habt Bedenken/ wo alle spotten, spottet nicht/ wo alle geizen, wagt zu schenken/ wo alles dunkel ist, macht Licht.
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 03.05.2009, 12:22
Benutzerbild von megjabot
megjabot megjabot ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 14.02.2008
Ort: Schwabenland
Beiträge: 1.094
Standard AW: Generalvollmacht

Hallo

Also ich hatte bei meiner Mutter eine notariell beglaubigte Generalvollmacht,
mit der Klausel über den Tod hinaus. Außerdem hatte ich Bankvollmacht über ihre Konten.
Konnte mit diesen beiden Dingen alles klären, Konten kündigen, sogar ihre Wohnung habe ich damit verkauft,
es war kein weiterer Termin beim Notar mehr nötig, das heißt es musste auch kein Erbschein mehr beantragt werden, was weiter Kosten mit sich gebracht hätte.
Grüßle Meg
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 16:28 Uhr.


Für die Inhalte der einzelnen Beiträge ist der jeweilige Autor verantwortlich. Mit allgemeinen Fragen, Ergänzungen oder Kommentaren wenden Sie sich bitte an Marcus Oehlrich. Diese Informationen wurden sorgfältig ausgewählt und werden regelmäßig überarbeitet. Dennoch kann die Richtigkeit der Inhalte keine Gewähr übernommen werden. Insbesondere für Links (Verweise) auf andere Informationsangebote kann keine Haftung übernommen werden. Mit der Nutzung erkennen Sie unsere Nutzungsbedingungen an.
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Gehostet bei der 1&1 Internet AG
Copyright © 1997-2024 Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V.
Impressum: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Eisenacher Str. 8 · 64560 Riedstadt / Vertretungsberechtigter Vorstand: Marcus Oehlrich / Datenschutzerklärung
Spendenkonto: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Volksbank Darmstadt Mainz eG · IBAN DE74 5519 0000 0172 5250 16 · BIC: MVBMDE55