Krebs-Kompass-Forum seit 1997  


Zurück   Krebs-Kompass-Forum seit 1997 > Allgemeine Themen > Rechtliches & Finanzielles (Krankenkasse, Rente etc.)

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 27.02.2011, 16:45
MissLisa MissLisa ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 12.09.2010
Beiträge: 10
Standard Pflegestufe beantragen

Bräuchten mal ein paar Tipps in Sachen Pflegestufe. Mein Mitbewohner ist begutachtet worden. Danach kommt er aber noch nicht in Pflegestufe 1. Nach Einschätzung des Pflegedienstes müsste es aber diese Pflegestufe geben. Nun überlegt mein Mitbewohner Widerspruch gegen die Krankenkasse, bzw. gegen die Pflegekasse einzureichen.
Wie stehen die Aussichten? Lohnt der Aufwand oder kann man einfach in einiger Zeit auf eine neue Begutachtung bestehem?
Am Tag als der Gutachter da war, hatte er einen seiner besseren Tage. An manch anderem Tag, wäre der Gutachter sicher zu einer anderen Einschätzung gekommen. Vielleicht hat jemand von euch Erfahrung und kann helfen?
Leider eilt es auch. Frist läuft morgen ab.
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 27.02.2011, 17:16
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 08.04.2009
Beiträge: 2.241
Standard AW: Pflegestufe beantragen

Liebe Miss Lisa!

Zitat:
Leider eilt es auch. Frist läuft morgen ab.
Du kannst erstmal ohne Begründung Widerspruch gegen die Entscheidung der Pflegekasse einlegen.

Schreibe denen, dass Du gegen den Bescheid vom........Widerspruch einlegst und die ausführliche Begründung später nachreichst!

Dein Brief muss bis morgen abend 24 Uhr bei der Krankenkasse eingegangen sein. Es ist am besten, ihn persönlich abzugeben! Bitte lasse Dir unbedingt einen Beleg hierfür geben, damit Ihr einen Nachweis habt!

Für die Begründung des Widerspruchs kannst Du Dir Hilfe beim Pflegedienst holen,welcher Deinen Mitbewohner betreut.

Es ist wichtig, dass ein Widerspruch neue Erkenntnisse bringt. Die Pflegekasse gibt dann beim medizinischen Dienst erneut ein Gutachten in Auftrag.

Es wird empfohlen, ein sog. Pflegetagebuch zu führen und dort alle Tätigkeiten aufzuführen, welche Du für Deinen Mitbewohner erledigt hast, inclusive einer Zeitangabe. So kann sich der Gutachter einen Überblick verschaffen.

Ich hoffe, dass ich Dir mit meinen wenigen Zeilen ein Stück weiterhelfen konnte!

Tschüß!

Elisabethh.
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 27.02.2011, 18:42
MissLisa MissLisa ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 12.09.2010
Beiträge: 10
Standard AW: Pflegestufe beantragen

Werde es so tun - formlos Widerspruch und abgeben. Für die Begründung werde ich dann mal den Pflegedienst bemühen.

Zitat:
Es wird empfohlen, ein sog. Pflegetagebuch zu führen und dort alle Tätigkeiten aufzuführen, welche Du für Deinen Mitbewohner erledigt hast, inclusive einer Zeitangabe. So kann sich der Gutachter einen Überblick verschaffen.
Danke für den Tipp. Er führt für sich auch ein Tagebuch, in dem er seinen Gemütszustand und seinen Tag notiert. Braucht es auch, um sich zu orientieren, wann Pflasterwechsel, Nadelwechsel etc nötig ist, aber auch so Sachen wie Blumen giessen oder duschen werden notiert.
Als der Gutachter da war, machte er einen sehr klaren Eindruck. Aber es kommt auch häufig vor, dass er sehr desorientiert ist. Weder weiss, welcher Wochentag ist, noch sich Sachen merken kann, die ich ihm erzählt habe. Und dieser Punkt ist der, gegen den Widerspruch eingelegt werden sollte.

Werde noch ein zweites Thema eröffnen, da mein Mitbewohner im Moment sehr gebeutelt ist.
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 05:23 Uhr.


Für die Inhalte der einzelnen Beiträge ist der jeweilige Autor verantwortlich. Mit allgemeinen Fragen, Ergänzungen oder Kommentaren wenden Sie sich bitte an Marcus Oehlrich. Diese Informationen wurden sorgfältig ausgewählt und werden regelmäßig überarbeitet. Dennoch kann die Richtigkeit der Inhalte keine Gewähr übernommen werden. Insbesondere für Links (Verweise) auf andere Informationsangebote kann keine Haftung übernommen werden. Mit der Nutzung erkennen Sie unsere Nutzungsbedingungen an.
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Gehostet bei der 1&1 Internet AG
Copyright © 1997-2024 Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V.
Impressum: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Eisenacher Str. 8 · 64560 Riedstadt / Vertretungsberechtigter Vorstand: Marcus Oehlrich / Datenschutzerklärung
Spendenkonto: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Volksbank Darmstadt Mainz eG · IBAN DE74 5519 0000 0172 5250 16 · BIC: MVBMDE55