#1
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GdB Rückstufung
Hallo alle miteinander,
habe eine Frage..... Also es sieht so aus: Nach meiner Erkrankung (Magenentfernung) bekam ich 50% GdB. Nachdem ich gehört hatte, dass einige mit der selben Erkrankung 70% bekommen haben, habe ich einen Antrag zur Erhöhung des GdB gestellt und bekam auch diese 70% vom Landratsamt zugesprochen.Dies war vor einem Jahr. Heute kam ein Brief indem stand, dass ich wieder auf 50% zurück gestuft werde. Es ist beabsichtigt einen Neufeststellungsbescheid zu erteilen. Versteht ihr das? Mir geht es heute wie vor einem Jahr. Habe immer noch die Gleichen ''Funktionsbeeinträchtigungen''-> Verlust des Magens, Psychovegatives Erschöpfungssyndrom und Blutarmut. Hat das was mit der Heilungsbewährungszeit zu tun? Wurde Juni 2005 operiert falls es weiterhilft. Ich kann mich binnen eines Monats dazu äußern. Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Vielleicht gibt es einen Weg diese 70% zu behalten Liebe Grüße Rosa |
#2
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AW: GdB Rückstufung
Hallo Rosa,
nach der OP hatte ich drei Jahre lang einen GdB von 100%. Nach drei Jahren wurde ich auf 80% runtergestuft. Das hat aber mein Internist veranlasst, weil es mir gut ging und alle Werte immer in Ordnung waren. Allerdings ist das schon ein paar Jahre her! Ich weiß nicht, wie die "Gepflogenheiten" beim Versorgungsamt heute sind, ich denke, sie "kniepern" so ein bisschen mit den Prozenten. Vielleicht fragst du deinen Arzt, er wird dir sicherlich auch was dazu sagen können! Liebe Grüße und alles Gute elke |
#3
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AW: GdB Rückstufung
Hallo Rosa, hallo Ulrike,
jeder Krebspatient erhält bei Entfernung eines Organs 50 %. Nur bei Befall von Lymphknoten oder Metastasen in anderen Organen erhält man 80 bzw. sogar 100 %. Nur zur Info, Kathleen |
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