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Fragen bzgl. Krankengeld und Kündigungsschutz
Hallo,
ich hätte gerne zwei Fragen und zwar, ich bin Ende Februar operiert worden (wegen HK). Ende April hatte ich eine Chemotherapie (1 Zyklus) bekommen. Eigentlich bin ich zwischen Ende Februar und Ende Juli arbeitsunfähig gewesen. Ich habe 6 Wochen noch meinen Gehalt bekommen (Fortzahlung), aber dann nicht mehr. Ich wollte fragen, ob ich für den Zeitraum mitte April-Ende Juli nachträglich eine finanzielle Hilfe beantragen könnte (Krankengeld oder so was wie Arbeitslosengeld). Ausserdem wurde letzte Woche meinen Arbeitsvertrag gekündigt, weil ich während diesen Zeitraum nicht zur Arbeit gehen könnte. Obwohl ich seit August eigentlich wieder arbeitsfähig bin und dem Arbeitsgeber mitgeteilt hat, bin ich eigentlich gar nicht eingesetzt (ich bekomme keinen festen Betrag, sondern werde nach Stundearbeit bezahlt). Allerdings, solange ich weiss, ist die Kündigung eigentlich unwirksam, oder? (Seit 14.05.09, festgestellte GdB 50%). Wie kann ich mich dagegen wehren? Vielen Dank im voraus |
#2
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AW: Fragen bzgl. Krankengeld und Kündigungsschutz
Hallo.
Vorausgesetzt du lebst in Deutschland hast du nach 6 Wochen Krankheit Anspruch auf Krankengeld durch die Krankenkasse. Das musst du dort aber beantragen. Irgendwie komme ich mit der Gesamtschilderung aber auch nicht klar. Weil du scheinst nicht durchgehend behandelt worden zu sein...aber krankgeschrieben. War dein Arbeitgeber über deine Schwerbehinderung informiert? Warst du in der Probezeit? Nimm mal zuerst Kontakt mit deiner Krankenkasse auf...und dann würde ich beim Integrationsamt mal anrufen und fragen ob die jemanden haben der dich beraten kann. Oder zur Arge gehen.... Viel Erfolg, Gruß, Holger |
#3
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AW: Fragen bzgl. Krankengeld und Kündigungsschutz
Zitat:
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#4
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AW: Fragen bzgl. Krankengeld und Kündigungsschutz
Lieber Minio, Du kannst gegen die Kündigung eine Kündigungsschutzklage einreichen, allerdings hat Du dazu nur 3 Wochen Zeit, gerechnet ab dem Zugang des Kündigungsschreibens vom Arbeitgeber! Lass Dich also unbedingt von einem Anwalt oder der Gewerkschaft oder einem Berufsverband, wenn Du Mitglied bist, beraten.
Ein Schwerbehinderter Mitarbeiter kann ohne Zustimmung des Integrationsamtes nicht gekündigt werden. Elisabethh. |
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