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  #1  
Alt 21.10.2009, 10:48
F.S. F.S. ist offline
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Standard kündigung

ich bekomme seit 7 monaten krankengeld habe hautkrebs schwerbehinderung 50 % . habe am 10 august antrag auf berufliche reha und erwerbsminderungsrente gestellt. nun will mich mein arbeitgeber zu 30 kündigen obwohl ich weiter krankgeschrieben bin was soll ich tun. mfg. F.S.
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  #2  
Alt 21.10.2009, 10:50
F.S. F.S. ist offline
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Standard AW: kündigung

ich meinte zum 30.11.2009 sorry schreibfehler
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  #3  
Alt 21.10.2009, 11:10
ricola ricola ist offline
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Standard AW: kündigung

Hallo,

melde dich schnellstmöglich beim Integrationsamt. Das geht nicht ohne deren Zustimmung.

Lg, ricola
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  #4  
Alt 21.10.2009, 11:55
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
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Standard AW: kündigung

Liebe F.S., es ist wichtig, dass Du gegen die Kündigung eine Klage bei Gericht einreichst! Dies muss innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung geschehen. Wenn Du in der Gewerkschaft oder einem Berufsverband bist, kannst Du Dich dort beraten lassen, ansonsten zum Anwalt gehen!


LG Elisabethh.
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  #5  
Alt 21.10.2009, 13:16
F.S. F.S. ist offline
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Standard AW: kündigung

erstmal herzlichen dank für eure antworten. meint ihr es bringt was wenn ich dagegen klage weil ich ja in meinen beruf ( Maurer ) laut rehaabschlussbericht sowieso nicht mehr zurückkehren kann.
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  #6  
Alt 21.10.2009, 13:20
Benutzerbild von Regina_Beate
Regina_Beate Regina_Beate ist offline
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Standard AW: kündigung

Dann muss Dir Dein Arbeitgeber einen anderen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen - oder aber ggf. eine Abfindung zahlen.

Also - auf jeden der Kündigung widersprechen - am besten durch einen Anwalt.

Alles Gute
Regina Beate
__________________
BK seit 1993 (Rezidive: 1997, 2003, 2004, 2007, 2013)
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  #7  
Alt 21.10.2009, 14:16
Berthold Berthold ist offline
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Standard AW: kündigung

Hallo an alle,
also zunächst mal sachlich:
Grds. kann jeder AG einen Arbeitnehmer auch während Krankheit kündigen, das muss einfach mal so gesagt werden. Ob außerordentlich oder ordentlich spielt dabei erstmal keine Rolle.

Bei bestimmten Sachverhalten müssen allerdings verschiedene Punkte beachtet werden. Im Falle der 50 prozentigen Schwerbehinderung gilt folgendes:

Ist der Arbeitnehmer so krank, dass sogar eine Schwerbeschädigung von 50 % und mehr eintritt, genießt er einen Kündigungsschutz in der Form, dass die Kündigungsfrist mindestens 4 Wochen betragen muss und der Arbeitgeber nach 6 Monaten Bestehen des Arbeitsverhältnisses lediglich mit Zustimmung des Integrationsamtes kündigen darf. (vgl. §§ 85 ff.SGB IX)

Ich hoffe ich konnte rechtl. noch etwas helfen.

Gruß
Berthold
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  #8  
Alt 22.10.2009, 18:53
F.S. F.S. ist offline
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Standard AW: kündigung

danke für eure raschen antworten das hilft mir sehr..!!! wie ist das jetzt wenn ich dann arbeitlos bin muss ich ja bestimmt zum arbeitsamt aber ich bekomm ja noch krankengeld und meine beiden anträge beim rententräger ( berufliche reha und oder erwerbsminderungsrente ) laufen ja auch noch.
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  #9  
Alt 22.10.2009, 21:12
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
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Standard AW: kündigung

Hallo, auf dem Arbeitsamt musst Dich melden, sobald Dir die Kündigung zugegangen ist! Hast Du an die Klage beim Gericht gedacht, die Fristen dürfen nicht versäumt werden, dies sind sehr strenge Regelungen?

Das Arbeitsamt kann Dich zur Zeit auf Grund der Krankschreibung nicht vermitteln.

Für Dein Arbeitslosengeld ist die Krankenkasse zuständig. Nimm die Schreiben der DRV, welche Du wegen der Erwerbsminderungsrente und der beruflichen Reha hast, mit aufs Arbeitsamt!



Liebe Grüße!

Elisabethh.
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  #10  
Alt 23.10.2009, 12:19
Berthold Berthold ist offline
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Standard AW: kündigung

Hallo,
auch hier nochmal zur Verdeutlichung:

Das Arbeitsamt rückt an die Stelle Deines Arbeitgebers. Das bedeutet, rein rechtlich gesehen ist jetzt die Agentur f Arbeit Dein Arbeitgeber. Insoweit übernimmt er dabei auch die entsprechenden Pflichten und natürlich Rechte.

Grds. gilt sechs Wochen Entgeltfortzahlung durch die Agentur bei Neuerkrankungen. Krankengeld wird aus dem Arbeitslosengeld berechnet.

Dabei spielt es keine Rolle, dass Du verschiedenste Anträge beim Rentenversicherungsträger laufen hast. Diese werden unabhänig von Deiner Arbeitslosmeldung entschieden.

Ich kann Elisabeth nur zustimmen. Denk an die Klage beim Arbeitsgericht. Ein positiver Ausgang hat Auswirkungen auch auf Beitragszahlungen in den Rentenversicherung und zum Arbeitslosengeldanspruch.

Gruß
Berthold
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  #11  
Alt 23.10.2009, 13:43
F.S. F.S. ist offline
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Standard AW: kündigung

ja is mir schon alles verständlich aber ich bekomm ja im moment noch krankengeld eine neuerkrankung liegt ja nicht vor. bei der reha hat man mir gesagt ich werde solange krankgeschrieben bis der rententräger eine entscheidung getroffen hat und nur weil ich jetzt arbeitslos werde entfallen doch nicht die beiden anträge oder wie. ich hab mal gehört das dis arbeitsamt solange nichts unternimmt solang man krankengeld bekommt( wegen nicht vermittelbar) . übrigens hab ich beim Integrationsamt angerufen die haben mir gesagt wenn es eine witterungsbedingte kündigung ist kann ich nichts machen.
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  #12  
Alt 23.10.2009, 13:58
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
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Standard AW: kündigung

Hallo, Du musst Dich arbeitslos melden, weil die Gesetze es so verlangen. Das Geld für Deinen Lebensunterhalt kommt dann nicht aus den Kassen des Arbeitsamtes, sondern von der Krankenversicherung. Selbstverständlich laufen die Anträge bei der Deutschen Rentenversicherung weiter.
Diese Meldung beim Arbeitsamt ist nur ein Verwaltungsakt, muss allerdings gemacht werden, damit Du Deine Ansprüche nicht verlierst.
Du gehst zum Arbeitsamt, füllst die Formulare aus und wirst sicher auch einen Termin fürs Gespräch mit dem Sachbearbeiter bekommen.
Informiere das Arbeitsamt über die beiden Anträge bei der Rentenversicherung!
Aus Deinem letzten Beitrag ist zu schließen, dass das Integrationsamt über die Kündigung informiert worden ist und seine Zustimmung gab.

Elisabethh.

Geändert von Elisabethh.1900 (23.10.2009 um 14:01 Uhr)
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  #13  
Alt 23.10.2009, 15:35
F.S. F.S. ist offline
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Standard AW: kündigung

ich bedanke mich erstmal recht herzlich sorry wenns ein bisel blöd von mir rüberkam aber die ganze sache macht mich ein bischen fertig mfg F.S.
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  #14  
Alt 23.10.2009, 16:12
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
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Standard AW: kündigung

Lierber F.S.! Du hast in Deinen Beiträgen alles geschrieben, was für Dich wichtig ist, keinesfalls bist Du konfus rüber gekommen. Es waren kurze Beiträge mit allen wichtigen Angaben.
Deine nächsten Stationen sind das Arbeitsamt (als Arbeitslos melden) und der Anwalt (wegen der Kündigungsschutzklage).
Es ist verständlich, dass Dich dies alles belastet, wir leben in wirtschaftlich schwierigen Zeiten, da ist der Arbeitsplatz sehr wertvoll geworden.



Elisabethh.

Geändert von Elisabethh.1900 (23.10.2009 um 16:15 Uhr) Grund: ergänzt
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