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  #1  
Alt 19.01.2013, 23:17
Lukki Lukki ist offline
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Registriert seit: 12.05.2008
Beiträge: 6
Standard Arbeitszeugnis

Guten Abend zusammen,

da ich nicht genau weiß, wo ich mein Problem schildern soll, versuche ich es mal hier und würde mich freuen, wenn mir Jemand einen Rat geben kann.

Heute habe ich mein Arbeitszeugnis von dem Arbeitgeber bekommen, wo ich während meiner Erkrankung beschäftigt war.
Ich hatte von November 2010 - Juli 2012 einen befristeten Vertrag. Im Juli 2011 wurde bei mir ein NHL diagnostiziert und ich bin insgesamt 7 Monate ausgefallen. Im März 2012 habe ich meine Wiedereingliederung gestartet und bis Sommer dann wieder normal gearbeitet. "Natürlich" wurde mein Vertrag nicht verlängert. Nun habe ich also heute mein Arbeitszeugnis von diesem Arbeitgeber bekommen und darin schreiben sie, dass ich bis Sommer 2011 dort tätig war und dann wieder von März bis Juli 2012. Die Zeit während meiner Krankheit ist komplett rausgenommen, obwohl ich während der Zeit doch dort angestellt war. Geht das so einfach? Jeder neue Arbeitgeber wird mich doch fragen, was während dieser 7 Monate war. Ich war davon ausgegangen, das die mir die ganze Zeit bescheinigen, da mein Arbeitsvertrag ja auch so lautet. Bevor ich nun dort anrufe am Montag, wollte ich mal hier fragen, ob ich das richtig sehe oder ob es deren Recht ist diese Zeit unerwähnt zu lassen.

Es würde mich freuen, wenn mir hier Jemand einen Rat geben könnte.
Vielen Dank im voraus.

Lukki
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  #2  
Alt 20.01.2013, 12:04
Mary0266 Mary0266 ist offline
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Registriert seit: 01.04.2010
Ort: NRW
Beiträge: 40
Standard AW: Arbeitszeugnis

Hallo Lukki,

vielleicht hilft dir das weiter:

Für Krankheiten gilt, dass diese sowie die krankheitsbedingten Fehlzeiten grundsätzlich nicht im Zeugnis erwähnt werden dürfen. Nur wenn die krankheitsbedingten Fehlzeiten außer Verhältnis zur Arbeitsleistung stehen, ist die Erwähnung dieser Zeiten im Punkt "Dauer der Beschäftigung" ausnahmsweise zulässig (vgl. LAG Sachsen, Urt. vom 30.01.1996 - 5 Sa 996/95). Außer Verhältnis stehen Krankheitszeiten grundsätzlich dann, wenn sie etwa die Hälfte der Beschäftigungszeiten ausmachen. Auch eine Umschreibung krankheitsbedingter Ausfälle ist nach der Rechtsprechung im Zeugnis zu unterlassen.

Demnach muss die Dauer deiner Beschäftigung durchgehend von 2010 bis 2012 bescheinigt werden.

Alles Gute,
Marita
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  #3  
Alt 20.01.2013, 22:27
Lukki Lukki ist offline
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Registriert seit: 12.05.2008
Beiträge: 6
Standard AW: Arbeitszeugnis

Vielen Dank für den Hinweis.
Damit kann ich etwas anfangen und werde nun mit meinem ehemaligen Arbeitgeber sprechen. Das sollten sie dann wohl ändern, denn diese Lücke möchte ich nicht immer erklären müssen.

LG
Lukki
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  #4  
Alt 20.01.2013, 22:32
gilda2007 gilda2007 ist offline
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Registriert seit: 04.09.2007
Beiträge: 1.912
Standard AW: Arbeitszeugnis

Ich würde das ganze Zeugnis von einem Anwalt für Arbeitsrecht prüfen lassen. Das kostet nicht die Welt, könnte aber wichtig sein. Wer weiß, welche Fehler noch im Zeugnis sind, die Du (noch) nicht erkennst.
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