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Zuzahlungsbefreiung
Hallo ihr Lieben,
brauche eine schnelle Antwort. Wir haben vor einer Woche einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung gestellt. Weil mit dem KH- Aufenthalt und den Medikamenten schon ne ganze Menge an Zuzahlungen gelaufen ist. gestern kam ein Schreiben das noch ein Betrag von 115.- € fehlt. Sorry, ist ein Bronchial -Ca keine chronische krankheit ?? Da muss man doch nur 1% des Brutto-Einkommens zuzahlen. Vielen Dank, Kerstin |
#2
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AW: Zuzahlungsbefreiung
Hallo Kesrtin
ich meine du musst seit einem Jahr in Behandlung sein, damit du als chronisch gilts, bin mir aber nicht sicher. Außerdem mußt du ein Formular (bekommst du über die KK) welches dein doc ausfüllen muss. Das geht dann an die KK und die entscheidet dann, ob du chronisch krank bist oder nicht. Die entscheidung fällt man nicht anhand einer Diagnose. Der gesammte Familienverdienst wird mit hin zu gezogen (also auch Zinsen Mieteinnahmen und sonstige einnahmen) Euch alles gute Barbvara |
#3
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AW: Zuzahlungsbefreiung
Hallo Kerstin,
du brauchst erstmal ein Attest vom Arzt, dass Du chronisch krank bist. Dann erst gilt die 1% Regelung. Dann wird auch das Gehalt Deines Mannes herangezogen. Da braucht die Krankenkasse sämtliche Lohnabrechnungen Deines Mannes. Ich habe das ganze letztes Jahr wegen der Krankheit meines Mannes auch durchgemacht. Ist zwar eine Menge Arbeit sämtliche Belege beizubringen, aber im Endeffekt lohnt es sich doch. Wir haben von der Krankenkasse die Erstattung bekommen. Wie es dieses Jahr aussieht weis ich noch nicht, da wir noch nichts eingereicht haben. Viel Erfolg dabei wünscht Dir Gabi
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Laufe nicht der Vergangenheit nach und verliere dich nicht in der Zukunft. Die Vergangenheit ist nicht mehr. Die Zukunft ist noch nicht gekommen. Das Leben ist hier und jetzt (Buddha / LaoTse ?) |
#4
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AW: Zuzahlungsbefreiung
wie Kerstin schreibt, muß man ein Jahr chronisch krank sein, d.h. die 1% Grenze gilt erst ab dem zweiten Jahr.
Gruß Thomas |
#5
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AW: Zuzahlungsbefreiung
Hallo Leute,
das mit der 1%-Regelung ist halt so ein Ding..... Ich ( Rectum-Ca, Rektumresektion+Colonpouch ) stellte 2005 auch einen Antrag. AOK in Hof / Oberfranken lehnte den Antrag , mit der Begründung: Krebs ist keine schwerwiegend chronische Erkrankung ( !!!!) , ab!!!!!!!! Erst nach einem 140 Decibel-Aufstand meinerseits ging es doch.... .....wir haben eine "Welt"..... |
#6
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AW: Zuzahlungsbefreiung
Hallöchen an alle !
Zur Zuzahlungsbefreiung habe ich auch nochmal eine kurze Frage. Da die Krankenkasse meiner Frau (AOK) nicht allzu Großzügig mit Informationen und Hinweisen ist, konnte / wollte man mir dort nicht antworten. Ich selbst bin Beamter und zahle nicht in eine öffentliche Krankenkasse ein, sondern entrichte die Beiträge an eine eigene "interne" Kasse. Ich bin aber ansonsten Zuzahlungsbefreit (d.h. keine Praxisgebühr, keine Arzneimittelzuzahlungen etc.). Keine Bange, mir geht es finanziell trotzdem nicht besser, als anderen, da mein Bruttogehalt niedriger ist als im "normalen" öffentlichen - nicht beamteten Leben ist. Nun zu meiner Frage: Da ich ja nicht Zuzahlungspflichtig bin, wird mein Bruttogehalt trotzdem zum Familieneinkommen hinzugerechnet ?? Ich gehöre ja im weiteren Sinne NICHT zu den Kassenversicherten. |
#7
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AW: Zuzahlungsbefreiung
Hallo Argon
als Beamter bist du doch bestimmt Beihilfeberechtigt oder in der Beihilfe werden meines Wissens (so ist es bei meinem GG) die Zuzahlungen und die Praxisgebühr verechnet, so dass man nicht alles 100% erstattet bekommt. Die Beihilfe gibt auf Wunsch auch einen Bescheid über die eigenen Zuzahlungen. Das mit den unterschiedlichen Bruttogehältern stimmt, ist aber so, dass die Grundlage die beiden Bruttogehälter sind. Ob es einen Freibetrag da gibt, entzieht sich meiner Kenntnis, aber ich glaube es kaum. Netto bekommt ein Beamter fast das gleiche, wie ein Angestellter, deshalb auch keine Freibeträge. Vergleicht man den mittleren angestellten Dient mit dem mittleren Beamten Dienst, kommt netto fast das gleiche raus. Beamte zahlen halt nicht in die DRV ein, sondern erhalten später ohne Einzahlung die Pension. Dahere die Unterschiede in dem Bruttolohn. Barbaea |
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