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Alt 15.10.2015, 08:28
Gwiazdka73 Gwiazdka73 ist offline
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Beiträge: 7
Standard Gefälligkeitsgutachten nach nicht erkanntem Brustkrebs !

Meine Frau ist im Juni 2012 wegen eines Knotens in der Brust zu Ihrer Gynäkologin und wurde dort in 10 Min abgefertigt. Es ist nichts und im Arztbrief ein paar Tage später stand die Diagnose "grobknotige Mastopathie".
8 Monate später wuchs der kleine ungefähr erbsengroße Knoten auf ca. 5-6 cm
und ich schickte meine Frau zu einer anderen Gynäkologin - Diagnose Brustkrebs (nur dieser eine Herd an genau der gleichen Stelle).
Wir haben die erste Ärztin verklagt und nun zur Sache:

Die Ärztin behauptet vor Gericht (über Ihren Anwalt), Sie hätte nichts ertasten können, weil das Brustgewebe meiner Frau zu dicht gewesen sei.
Der Gutachter (auch ein im Krankenhaus tätiger Arzt aus 30 Km Umkreis) bestätigt, das die vorgenommene Sonograhie die exakteste Untersuchung gewesen wäre und keine weitere Untersuchung (Mammographie / Biopsie / CT)ein anderes Ergebnis gebracht hätte bzw. notwendig war !

Klage abgewiesen !

Meine Fragen:
1) Wenn Sonographie die exacteste Untersuchungsmethode wäre, warum
schickt man dann Frauen heutzutage bei Brustkrebsverdacht immer zur Mammographie ?
2) Ich habe gelesen, dass moderne Mammograhiegeräte bis auf 1 mm genau sind, Sonograhie aber nur ab 3-5 mm, stimmt das ?
3) Viele Ärzte sind nicht in der Lage eine Sonograhie korrekt zu interpretieren, muß eine unsichere Ärztin nicht spätestens dann weitere
Untersuchungen anordnen ?

Meine Frau ist heute ein Pflegefall (schwere Angstpsychose) und kann sich kaum um sich selbst geschweige denn um unsere 2 Kinder kümmern.
Ich bin jedem dankbar, der mir nur 1 meiner Fragen beantworten kann, Danke im voraus !

Geändert von gitti2002 (15.10.2015 um 11:31 Uhr) Grund: NB
 

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