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  #1  
Alt 14.06.2008, 10:03
egidius9857 egidius9857 ist offline
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Standard Fehldiagnose bei Melanom! Wer kennt sich aus?

Bei mir, männlich, 50 Jahre, Berufsoffzier im Ruhestand wurde Mitte 2005 eine Hautveränderung entfernt und durch ein pathologisches Labor in Köln untersucht. Dieses Labor hat die Hautprobe als Melanom diagnostiziert,so dass ich umgehend in ein Krankenhaus eingewiesen wurde und eine Nachoperation durchgeführt wurde.

Da ich nie ein "Sonnenanbeter" war habe ich dann die Hautprobe nochmals durch das Bundeswehrkrankenhaus in Koblenz prüfen lassen.

Ergebnis: "Die Diagnose eines Melanoms lässt sich an der Probe nicht stellen!"

Um ganz sicher zu sein habe ich dann die Hautprobe nochmals durch ein empfohlenes Labor in Kiel prüfen lassen.

Ergebnis (Wörtlich und seidenweich formuliert): "Wir können die Einschätzung des Labors aus Köln durchaus nachvollziehen"!

Hierauf habe ich dann - voller Unsicherheit - über die UniKlinik Heidelberg den nach deren Auffassung besten Pathologen in Europa "Prof Dr. Kerl, UniKlinik in Graz gebeten, ein Gutachten über meine Hautprobe abzugeben.

Das Ergebnis (wörtlich einkopiert):

Ich habe die histologischen Präparate mit der Nr. H16555-05 studiert und möchte Ihnen meine Diagnose mitteilen:

"Es handelt sich um ein schwierig zu beurteilendes Präparat. Auffallend sind – wie auch in vorhergehenden Befunden beschriebene – intraepidermale atypische Melanozyten, vor allem in Nestern.

Insgesamt bin ich der Meinung, dass hier kein Melanom vorliegt, sondern ein atypischer melanozytärer Compound-Nävus. Eine Nachexzision wurde durchgeführt; weitere Therapiemaßnahmen sind nicht erforderlich.

Sie können mich bei Fragen gerne anrufen."!

Nach Eingang dieser Dignose habe ich Prof. Kerl angerufen und er hat mir versichert, dass er im Beisein eines Prof Ackerman - ebenfalls ein Spezialist aus Amerika - meine Probe untersucht habe und man einheitlich ein Melanom ausschließe.

Ich möcht nun - da es mir erwiesen erscheint, dass eine Fehldiagnose des Labors aus Köln vorliegt - rechtliche Schritte unternehmen. Weniger aus Eigennutz, sondern vielmehr zum Schutz anderer Patienten.

Da ich als Krebskranker aus gesundheitlichen Gründen mehr als drei Jahre füher aus der Bundeswehr entlassen wurde, ist mir natürlich auch ein erheblicher finazieller Schaden durch Einkommensverlust entstanden. Neben den üblichen Belatungen wie OP, Ängste, Sorgen und Nöte in der Familie usw.

Wie gehe ich vor? Welche Rechte kann ich in Anspruch nehmen?

Bin für jeden Rat und jede Anregung dankbar!

egidius
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  #2  
Alt 15.06.2008, 01:58
inter inter ist offline
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Ort: Kassel
Beiträge: 157
Standard AW: Fehldiagnose bei Melanom! Wer kennt sich aus?

H@llo, Egedius,

hier kann Dir sicher niemand einen Rechtsrat geben, dürfte er wohl auch gar nicht.
Für mich stellt sich dieser Befund aber auch nicht ganz klar und deutlich dar, anscheinend gibt es auf der einen wie auf der anderen Seite berechtigte Zweifel. In diesen Fällen ist es immer ratsamer, die schlechtere Variante als gegeben anzunehmen.
Es ist wirklich nicht immer leicht, eine Histologie richtig anzufertigen und zu analysieren. Da arbeiten Menschen und die machen Fehler. Auch sind die Gewebsproben oft nicht gut verwertbar.
Dir ist ja aufgrund der Diagnostik kein größerer Schaden entstanden, insofern greift hier sicher die Benefit-Schaden-Analytik.
Es ist anders, wenn man einer Frau ihre Brust unter vagem Verdacht amputiert, der sich dann nicht erhärtet bzw. gar als falsch herausstellt.
Bei einer solchen Konstellation sollte es leicht sein, einen geeigneten Anwalt zu mandatieren.
Kennst Du eigentlich den Patientenverband?
Man ist bei solchen Organisationen meist gut aufgehoben, sie wissen professionellen Rat, haben geschulte Leute, viele aus eigener, leidvoller Erfahrung und sie können sogar Anwälte stellen.
Der V.d.K. kann auch Hilfestellung geben, auch hier sind hauseigene Anwälte mit von der Partie und auch hier zahlt man um die 20 Euro Jahresbeitrag, bekommt aber allerhand zurück.
Krebspatienten haben in der Regel keine Zeit zu verlieren. Deshalb, so mein persönlicher Rat, sollte man sich nicht in Nebenkriegsschauplätzen verzetteln, sondern gleich Nägel mit Köpfen machen.
Hast Du eine Rechtsschutzversicherung? Die dürfte hier auch eintreten und Patientenanwälte findet man über die Suchmaschinen in Hülle und Fülle.

Grüße aus der (wieder mal schlaflosen) Nacht
und alle guten Wünsche

Inter :-)
__________________
"...was bleibt, ist die Erinnerung...denn nichts währet ewiglich..."

Geändert von inter (21.09.2008 um 04:09 Uhr)
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  #3  
Alt 15.06.2008, 02:07
Benutzerbild von struwwelpeter
struwwelpeter struwwelpeter ist offline
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Standard AW: Fehldiagnose bei Melanom! Wer kennt sich aus?

Hallo,

bei der KBS - Krebshilfe - Tumorberatung in Aachen, Wendlingweg bekommt man ausführliche Informationen, Broschüren und vor allem die richtigen Adressen!
In Köln ist es KIK - Krebsinitiative Köln - Informationsdienst! Die Adressen können gerne erfragt werden.


http://www.ra-fuer-patienten.de/ger/index.html


Schöne Grüße
Ina

Geändert von struwwelpeter (15.06.2008 um 02:11 Uhr)
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  #4  
Alt 25.06.2008, 16:08
Norma Norma ist offline
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Registriert seit: 06.11.2005
Beiträge: 1.157
Standard AW: Fehldiagnose bei Melanom! Wer kennt sich aus?

Hallo Egidius,

möglich ist doch, dass die Proben (sind doch mehrere, oder?) nicht durchgehend von Melanomzellen befallen sind.

Laienhaft ausgedrückt: ich könnte mir vorstellen, dass Pathologe 1 in SEINER Probe Melanomzellen gefunden hat; Path. 2 in SEINER eben nicht und Path. 3 in SEINER wiederum doch und Path. 4 in SEINER wiederum nicht.

Fazit: Wenn jeder Arzt unterschiedliche Proben des Tumorgewebes vor sich hatte, dann muss es nicht zwangsläufig auch immer das gleiche Ergebnis hervorbringen.
Krebszellen tummeln sich nicht in jeder entnommenen Probe; errst recht nicht, wenn es sich um einen noch ganz kleinen Tumor handelt und deshalb werden ja auch gleich mehrere Proben entnommen.

Klar, die finanziellen Einbußen durch die Frühverrentung sind da.
Aber DU hast die Beweislast, dass es sich nicht um ein Melanom gehandelt hat und deshalb die Frühverrentung ungerechtfertigt war.

Und ganz ehrlich... ich(!) glaube kaum, dass da ein 2:2 (zwei mal ja und zwei mal nein) für ausreicht.

Wenn du mich ;-) fragst (nach dreimaligem Lesen deines Beitrages): es handelt sich um ein Melanom, in dessen Probeentnahmen NICHT in ALLEN Teilen Krebszellen gefunden wurden.

Ähm ja... ansonsten schließe ich mich den Ausführungen der beiden Vorschreiberinnen an.

Liebe Grüße
Norma
Diagnose Brustkrebs Nov. 2002
Diagnose Darmkrebs Juni 2007 bei meinem Mann
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  #5  
Alt 07.07.2008, 09:29
egidius9857 egidius9857 ist offline
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Ort: Köln/Aachen
Beiträge: 31
Standard AW: Fehldiagnose bei Melanom! Wer kennt sich aus?

Zunächst einmal meinen aufrichtigen Dank für die hilfreichen Beiträge.

Ich werde die gesamte Situation nochmals überdenken.

Dennoch zur Klarstellung:

Es wurde jeweils die gleiche Probe begutachtet, so dass ich meine, man muss dem besten Speziallisten eher glauben und kann davon ausgehen, dass gerade er bei seiner Prüfung - und in Kenntnis der vorangegangenen Diagnosen - besonders gründlich ist bzw. war.

Deshalb gehe ich davon aus, dass er richtig diagnostiziert hat.

Grüße

Egidius
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