Krebs-Kompass-Forum seit 1997  


Zurück   Krebs-Kompass-Forum seit 1997 > Allgemeine Themen > Rechtliches & Finanzielles (Krankenkasse, Rente etc.)

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 29.08.2015, 21:43
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 08.04.2009
Beiträge: 2.243
Standard AW: Urlaub auszahlen lassen wegen nahtlosem Renteneintritt

Urlaub verfällt erst nach 15 Monaten

http://www.aerztezeitung.de/praxis_w...5-monaten.html

und auf der Webseite der Unabhängigen Patientenberatung Deutschlands:
http://www.patientenberatung.de/fall...ger-krankheit/

Geändert von Elisabethh.1900 (30.08.2015 um 10:20 Uhr) Grund: 2.Link ergänzt
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 30.08.2015, 08:55
Benutzerbild von Marcwen
Marcwen Marcwen ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 18.10.2006
Ort: Köln
Beiträge: 119
Standard AW: Urlaub auszahlen lassen wegen nahtlosem Renteneintritt

Zitat:
Zitat von Elisabethh.1900 Beitrag anzeigen
Urlaub verfällt erst nach 15 Monaten
Diese Aussage stimmt so nicht. Es kommt immer auf den individuellen Fall an (was im Arbeitsvertrag / Tarifvertrag ggf. steht) und es wird häufig zwischen gesetzlichen Urlaubsanspruch und übertariflichen Urlaubstagen unterschieden)
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 30.08.2015, 15:57
Jan64 Jan64 ist offline
Gesperrt
 
Registriert seit: 07.01.2011
Ort: Odenwald
Beiträge: 852
Standard AW: Urlaub auszahlen lassen wegen nahtlosem Renteneintritt

Hallo Monika,

ich bin vor 5 Jahren unbefristet verrentet worden (EM-Rente).
Immer erst den schriftlichen Rentenbescheid abwarten! Ist dieser unbefristet, mit dem Bescheid zum Arbeitgeber gehen. Der wird dann den Arbeitsvertrag beenden. Evtl. noch zustehende Leistungen werden dann noch abgegolten. Achtung, welche Ansprüche wie abgegolten werden, oder überhaupt, ist meist in den Tarifverträgen und Arbeitsverträgen festgehalten. Da diese unterschiedlicher nicht sein können, wird dir hier niemand genaues über den Fall deiner Schwester sagen können. Gewerkschaft ist eine gute Adresse hier Informationen einzuholen. Wie Markowen schon geschrieben hatte, es bestehen hier soviel verschiedene Tarifverträge, daß man kaum eine Spekulation wagen kann.

Bei mir kam ein firmenspezifischer Tarifvertrag zur Anwendung: Es wurde nur der gesetzlich Urlaubsanspruch erstattet, nicht der tarifliche (der wäre höher gewesen). Dafür wurde mir rückwirkend noch das Weihnachtsgeld und Jahresprämie gewährt.

Gruß Jan
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 31.08.2015, 11:24
Benutzerbild von Monika Rasch
Monika Rasch Monika Rasch ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 23.02.2005
Ort: Gelsenkirchen-Buer
Beiträge: 2.004
Standard AW: Urlaub auszahlen lassen wegen nahtlosem Renteneintritt

Ich danke schon mal für die bisherigen Antworten.
__________________
Mein Ehemann Georg+36jährig+1988(NHL)
Mein Liebster Joachim+42jährig+1997 (kleinzell. Bronchial Ca.)
Ich : 2002 DCIS re.Mamma, operiert, bestrahlt, AHT
Meine Schwester Heike +2011(Bronchialca)
Unsere Mama +2013(operiertes Glioblastom, Nierenversagen bei Temodal Therapie)
Meine Schwester Sandra(45),TN mamma Ca.metastasiert, +21.11.2015
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 17:49 Uhr.


Für die Inhalte der einzelnen Beiträge ist der jeweilige Autor verantwortlich. Mit allgemeinen Fragen, Ergänzungen oder Kommentaren wenden Sie sich bitte an Marcus Oehlrich. Diese Informationen wurden sorgfältig ausgewählt und werden regelmäßig überarbeitet. Dennoch kann die Richtigkeit der Inhalte keine Gewähr übernommen werden. Insbesondere für Links (Verweise) auf andere Informationsangebote kann keine Haftung übernommen werden. Mit der Nutzung erkennen Sie unsere Nutzungsbedingungen an.
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Gehostet bei der 1&1 Internet AG
Copyright © 1997-2024 Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V.
Impressum: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Eisenacher Str. 8 · 64560 Riedstadt / Vertretungsberechtigter Vorstand: Marcus Oehlrich / Datenschutzerklärung
Spendenkonto: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Volksbank Darmstadt Mainz eG · IBAN DE74 5519 0000 0172 5250 16 · BIC: MVBMDE55