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  #46  
Alt 29.11.2006, 19:19
shalom shalom ist offline
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Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Hallo Christine,

die Antwort der Deutschen Rentenversicherung Bund ist meiner ganz persönlichen Ansicht nach eine höfliche Umschreibung dafür, daß man um Geduld bittet, um sich mit den in der Deutschen Rentenversicherung Bund zusammengeschlossenen Rentenversicherungsträgern zu beraten und abzustimmen. Das Ergebnis dieser abstimmenden Beratungen wird sich nichts desto weniger aber doch letztlich in den wesentlichen Zügen am Urteil des BSG vom 16.05.06 zu orientieren haben, das ist meine Meinung als juristischer Laie.

Das wird wohl für die Rentenversicherer Zeitgewinn bedeuten, jedoch Zeitverlust für die Betroffenen.

Schaut man auf die WWW Seiten der Deutschen Rentenversicherung Bund kann man rechts unten anklicken: Bei <Top Links> <Versicherungsträger>

http://www.deutsche-rentenversicherung.de

So sieht man die Liste der Versicherungsträger.

Mit lieben Grüßen
Shalom
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Es ist nicht genug zu wissen, man muß es auch anwenden.
Es ist nicht genug zu wollen, man muß es auch tun.


(Johann Wolfgang von Goethe)
"Wilhelm Meisters Wanderjahre", 3. Buch, 18. Kapitel
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  #47  
Alt 29.11.2006, 21:02
inter inter ist offline
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Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Erwerbsminderungsrenten: Abschlägebleiben vorerst erhalten (Pressenotiz vom 23.11.2006-Rentenversicherung)


H@llo Shalom und die anderen,

es war doch sonnenklar, dass das nicht akzeptiert würde und man Mittel und Wege finden wird, Hunderttausende Nachzahlungen zu verhindern.

Was indes äußerst kritikwürdig ist, wäre allein die Entscheidung zugunsten e i n e r einzigen Klägerin, der man im Ergebnis dann mehr Rente zugestand und sogar rückwirkend nachzahlte.
Nur hierauf kann sich ein erneutes Prozessieren berufen, denn es gilt: vor dem Gesetz sind alle gleich.

Lieben Gruß :-)
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"...was bleibt, ist die Erinnerung...denn nichts währet ewiglich..."
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  #48  
Alt 30.11.2006, 09:57
shalom shalom ist offline
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Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Hallo,

jeder Betroffene fühlt sich wohl mehr oder weniger unseren juristischen Gegebenheiten und Institutionen ausgeliefert, fühlt sich in seiner eigenen Situation vielleicht ungerecht oder unzureichend behandelt und reagiert verständlicherweise emotional.

Obwohl ich beruflich aus einer ganz anderen Ecke komme, kann ich die Gliederung unseres Rechtssystems sehr wohl nachvollziehen (obwohl ganz gewiß nicht alles verständlich für mich ist oder meinem persönlichen Empfinden entspricht) und ich bestreite den höchsten deutschen Gerichten ganz gewiß nicht ihre fachliche Kompetenz.

Ein Urteil z.B. der höchsten deutschen Sozialgerichtsbarkeit hat Auswirkungen für sehr viele Betroffene, jedoch auch ganz erhebliche finanzielle Folgen für die Versicherungsträger. Das übliche Verfahren: "Klagen durch die Instanzen" wird ja nicht gemacht, um die Betroffenen persönlich zu ärgern oder bewußt auf die lange Bank zu schieben, sondern um den Rechtsweg "wasserdicht", d.h. in sich widerspruchsfrei zu machen. Zugelassene Revisionen dienen zudem dazu (wie es die Juristen ausdrücken), das "Recht auf diesem Gebiet weiterzuentwickeln". Und genau das läuft im Augenblick im Hinblick auf das Urteil des BSG vom 16.05.06.

Bei komplexen Sachverhalten ist von der höchsten Gerichtsinstanz hohe sachliche Kompetenz zu erwarten und erwünscht. Das Gleiche erwartet man von der beklagten Institution. Die Durchdringung der Probleme benötigt dabei auch ZEIT. Aber nicht allen betroffenen Klägern bleibt noch viel Zeit.

Revisionsurteile vor hohen Instanzen deutscher Gerichte haben meist ganz grundsätzliche Rechtsbedeutung und gehen über den Einzelfall (mit seinem speziellen Schicksal und seinen Verästelungen) hinaus. Das ist für die Vereinheitlichung und Weiterentwicklung des Rechts sicher verständlich, für mich als ggf. Betroffenen kann das durchaus einen ziemlich säuerlichen Beigeschmack haben, da das eine oder andere meiner speziellen Situtation im grundsätzlichen Urteil evtl. aus übergeordneten Rechtsgründen keine von mir erwünschte Berücksichtigung mehr findet. (Wenn man selbst juristisch betroffen ist, steht man vor der Situation: Geduld zu lernen, auch emotionale Distanz zu gewinnen und manches nicht persönlich zu nehmen).

Gerichte wenden dabei Gesetze lediglich an, sie haben vorhandene Gesetze umzusetzen, ggf. auszulegen, auf Gesetzeslücken hinzuweisen. Es ist jedoch allein Sache des Gesetzgebers (Bundestag, Bunderat) Gesetze zu erlassen, zu verbessern usw.

Mit besten Grüßen
Shalom

Randbemerkung:

Auf meiner eigenen juristischen zivilrechtlichen "Baustelle" (Landgericht , Oberlandesgericht, Bundesgerichtshof) läuft auch der lange Instanzenweg schon seit 2002 und erst wenn die höchstrichterlichen Urteile gefällt sind, wird die beklagte Institution beginnen, ihre Satzung den Urteilen entsprechend umzuändern UND DAS KANN DAUERN.
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  #49  
Alt 30.11.2006, 18:44
malos malos ist offline
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Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Hallo, ich hatte heute Post, sieht irgendwie danach aus, dass ich nun doch zum Anwalt marschiere. Habs ja erst allein versucht.


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  #50  
Alt 04.12.2006, 13:54
Christine1963 Christine1963 ist offline
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Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Hallo shalom,

danke für Deine schnelle Antwort. Ich werde diese Woche noch meinem Anwalt die Unterlagen geben. Dann bin ich halt einer der nächsten Prozesse. Das wollen die ja.


Gruß
christine
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  #51  
Alt 14.01.2007, 17:23
Monella Monella ist offline
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Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Guten Tag alle zusammen! Ich bin durch Zufall auf diese Seite geraten, als ich beim "googeln" das Stichwort "Rentenabschlag + EU-Rente" eingegeben habe. Ich bin ebenfalls Betroffene (60. Lebensjahr vollendet, 50 % schwerbehindert und seit 8/2004 in EU-Rente mit 10,8% Abschlag). Auf das Thema wurde ich durch einen Artikel in der Zeitschrift "LENZ"aufmerksam. Ich hatte vorher noch nichts darüber gehört oder gelesen. Jetzt suche ich weitere Infos zum Thema "rechtswidriger Rentenabschlag".
Kann mir bitte jemand eine Frage beantworten: An wen richte ich meine Aufforderung, meine EU-Rente zu überprüfen? Einige schreiben von der Deutschen Rentenversicherung, andere nennen die BfA als Ansprechpartner.
Oder ist das im Endeffekt ein und dasselbe? Meinen Rentenbescheid bekam ich jedenfalls von der BfA in Berlin.
Übrigens, falls jemand kritisch anmerken sollte, daß ich in diesem "Krebs-Forum" fehl am Platz sei: Ich bin zwar selbst nicht von Krebs betroffen, leider aber mein Mann.
Ich bedanke mich bereits im voraus für eine hilfreiche Antwort.
Gruß Mona
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  #52  
Alt 14.01.2007, 17:41
Benutzerbild von Blauerschmetterling
Blauerschmetterling Blauerschmetterling ist offline
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Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Liebe Monella,
schön, dass Du zu diesem Forum gestossen bist. Du musst nicht unbedingt an Krebs erkrankt sein, um hier zu schreiben. Und dennoch bist Du betroffen, da Dein Mann erkrankt ist. Vielleicht findest Du auf diesem Weg Antworten auf Deine Fragen.

Sämtliche Rentenversicherungen wurden zusammen gefasst unter dem Namen: "Deutsche Rentenversicherung". Du kannst also Deine Anträge dort hin schicken.

Liebe Grüße
Blauerschmetterling
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  #53  
Alt 14.01.2007, 19:02
Monella Monella ist offline
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Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Danke, Blauerschmetterling, für die freundliche Begrüßung. Es gibt in diesem Forum viele sehr engagierte und sachkundige Mitglieder, habe ich festgestellt. Alle meinen offenen Fragen sind durch das Lesen der Beiträge und durch Deine Antwort beantwortet. Foren können sehr hilfreich sein, ich habe beste Erfahrungen damit gemacht, als mein Mann 2003 an PK erkrankte. Mittlerweile geht es ihm wieder sehr gut. Ich wünsche auch Dir, daß Du ganz gesund wirst und bleibst!!
Liebe Grüße, Mona
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  #54  
Alt 17.01.2007, 12:46
Benutzerbild von Regina_Beate
Regina_Beate Regina_Beate ist offline
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Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Hallo, Mona.

Die BfA gibt es in der Form nicht mehr. Alle Versicherungsträger LVA und BfA sind mit der DRV (Deutsche Rentenversicherung) vereinigt. Die Anschrift ist gleich wie BfA. Deinen Einspruch stellst Du an die DRV. Einfach gegen den Rentenbescheid hinsichtlich der Abschläge Einspruch einlegen. Aufgrund der Vielzahl von mittlerweile eingegangenen Einsprüchen versucht die DRV, eine Verzögerungstaktik anzuwenden. Ich bin diesbzgl. zu meinem Anwalt gegangen, der alles Nötige regelt. Notfalls werden wir eine Klage anstreben. Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, übernehmen die die Kosten.
Blättere in diesem Thread mal in Ruhe von oben durch. Dort findest Du hilfreiche Tips und auch Links zu Formularen, die den Einspruch entsprechend vorbereitet haben.
Viel Glück !
Gruß
Regina Beate
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  #55  
Alt 03.02.2007, 20:52
Julie C. Julie C. ist offline
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Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Hallo, alle zusammen !

Aus aktuellem Anlass möchte ich diesen wichtigen Thread 2hochschubsen" und aktualisieren.

Allein in dieser Woche habe ich von 2 Fällen Kenntnis erhalten, bei denen wieder falsch berechnet wurde !

Für die neuen Leser dieses Threads:

bitte insbesondere die 1. Seite beachten.
__________________
Viele Grüße
Julie

Hilfe zu allen Fragen rund um die Themen ALG I u. ALG II,
ARGE, Antragsabgabe usw. gibt es beim Erwerbslosen Forum
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Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht
(B. Brecht)
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  #56  
Alt 04.03.2007, 16:49
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Regina_Beate Regina_Beate ist offline
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Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Hallo, Zusammen !

Nachdem ich das "Rumgeeier" der DRV leid bin, hat mein Anwalt am 23.02.07 beim SG in Düsseldorf Klage eingereicht. Offenbar spielt die DRV auf Zeit ! Nicht alle von uns haben die ! In einem Brief der DRV war eindeutig zu lesen, dass Entscheidungen erst nach neuerlichen Klagen getroffen werden. So ein Schwachsinn - offenbar hat Vater Staat immer noch zu viel Geld, welches dann in Gerichtsprozesse investiert wird.
Na, ich bin mal gespannt, wie es weitergeht.

Einen schönen sonnigen Sonntag allen !

Liebe Grüße
Regina Beate
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  #57  
Alt 20.03.2007, 16:23
Benutzerbild von Barbara_vP
Barbara_vP Barbara_vP ist offline
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Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Huhu zusammen
habe heute meinen Rentenbescheid (befristet bis zum 31.5.2008) bekommen,
Komme nicht so schlau daraus. Wo würde der Abschlag stehen.....
unter monatliche Zahlung? wo auch die Krankenkasse und Pflegekassen beträge stehen.(weiß einer was die zusätzliche Krankenversicherung ist????)
oder
steht das in der Berechnung der Monatsrente
da steht Endgeldpunkte....
der rentenartfaktor bei rente wegen voller em
und daraus berechnet sich der Monatswert

ich komme im zahlenjungle nicht klar
kann mir einer helfen? wo würde der abschlag stehen????
tausend fragen...

LG
und danke
Barbara
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  #58  
Alt 20.03.2007, 19:40
Thomas Thomas ist offline
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Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Hallo Barbara,

die Zahlen sind auch kaum zu verstehen, selbst Rentenfachleute tun sich schwer damit, aber wenn ich es richtig verstanden habe ist der Abschlag in der "Zurechnungzeit" versteckt. Bei einer EM-Rente wird ja die Zeit in der man nicht mehr arbeiten kann, so berechnet als ob man bis zum richtigen Renteneintrittsalster weiter arbeitet, sonst wäre die Rente bei jüngeren Beziehern extrem schlecht. Diese Zurechnungszeit wird bei der EM-Rente nur bis zum 60ten Lebensjahr, statt zum 65.Lebensjahr berechnet. Dadurch entsteht ein Kürzung der vollen Rente.
Schau mal auf der ersten Seite dieses Threads, dort steht was drüber.

Gruß
Thomas
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  #59  
Alt 20.03.2007, 20:55
Benutzerbild von Barbara_vP
Barbara_vP Barbara_vP ist offline
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Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Hallo Thomas
danke
bei mir ist diese Zurechnungszeit bis zum 60 Lebensjahr berechnet....
demnach ist auch der Abschlag bei mir.....also werde ich gegen den Abschlag widerspruch einlegen.
Danke für die Info
ist schon gemein, dass man den Abschlag so versteckt
schönen abend
Barbara
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  #60  
Alt 21.03.2007, 00:34
Norma Norma ist offline
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Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Hallo an Alle,

unter der Voraussetzung, dass mein Gehirn keinen Albtraum hatte ,
da stand doch vor etwa 4 bis 8 Wochen ein kleiner Bericht in unserer Zeitung (WAZ ESSEN)... in dem zu lesen war, dass es KEINE Rückzahlung für vorzeitige Rentenempfänger geben wird.
Zwar wurde der Rentenabschlag von 10,8% für rechtswidrig erklärt; die RV sieht sich aber außerstande, sämtlichen Betroffenen die zuwenig gezahlte Summe zurückzuzahlen. Dies würde zu einem Zusammenbruch der finanziellen Situation bei der RV führen.
(hab ich jetzt nur aus dem Kopf heraus interpretiert; aber was das bedeutet, war mir klar). :-(

Ich wundere mich ein bisschen, dass so eine Meldung bisher nicht im Forum gepostet worden ist.

Fazit: Es gibt definitiv keine Rückzahlung!

Liebe Grüße
Norma
Diagnose Brustkrebs Nov. 2001

PS: Habe auch einen Antrag gestellt und bisher nichts gehört. Aus einer früheren Erfahrung heraus (da ging es um zu wenig gezahltes Kindergeld) weiß ich aber, dass es bei einer öffentlichen Meldung keine weitere Mitteilung mehr gibt. Und auch damals sind wir leer ausgegangen... weil der Staat kein Geld für die immense Rückzahlungssume übrig hatte. :-(
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