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Alt 04.05.2015, 10:04
Tati P. Tati P. ist offline
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Registriert seit: 08.09.2011
Ort: Bremen
Beiträge: 197
Standard Reha während Chemo

Hallo zusammen,

vielleicht kann mir einer von Euch weiterhelfen.

Ich bekomme seit November Chemotherapie und das wird auch sobald kein Ende nehmen, also ein Ende der Therapie ist vorerst nicht in Sicht.
Die Infusionen (Bevacizumab) bekomme ich in einer onkologischen Praxis und die Chemo (Capecitabin) nehme ich zu Hause in Tablettenform.

Nun fragte ich bei meiner Krankenkasse, wie auch beim Rentenversicherungsträger nach, wie es mit einer AHB bzw. Reha aussieht, weil ich inzwischen ziemlich geschlaucht bin und das ja mit fortschreiten der Therapie nicht besser wird.

Aussage der Krankenkasse: Nicht zuständig, sondern Rentenversicherung.

Aussage Rentenversicherung: AHB bekommt man nur nach stationärer Behandlung im Krankenhaus oder wenn ich die Chemo im Krankenhaus bekommen würde.

Reha könnte ich zwar beantragen, aber so lange ich noch in Behandlung bin, würde die sicherlich nicht genehmigt werden, ich müsse die Behandlung erst abschließen.

Auf meinen Einwand, dass die Chemo für mich aufgrund von Metastasierung vielleicht nie abgeschlossen sei, sagten sie nur, ich könne mein Glück ja mit einem Rehaantrag versuchen...

Zudem wurde mir, als ich nach St. Peter Ording fragte gesagt, dass diese Klinik gar nicht unterstützt wird und ich mir ja nicht einfach irgendeine Klinik aussuchen könne.
Ich sagte, dass ich 2012 schon in St. Peter zur AHB war, ebenfalls über die Rentenversicherung und dass die Klinik die beste für meine Symptome wäre (starke Polyneuropathie), da sie eine besondere Behandlungsmethode anwenden, die andere Kliniken nicht anbieten.
Darauf bekam ich nur wieder zu hören, dass die Entscheidung schließlich nicht bei mir läge, wenn es eine kostengünstigere Alternative in meiner Nähe gäbe, würde man mich dahin schicken...


Nun aber meine Frage an Euch: Ist es richtig, dass mir keine AHB zusteht, weil ich in einer onkologischen Praxis behandelt werde? Oder dass die Therapie abgeschlossen sein muss?
Das kann ich mir gar nicht vorstellen. Gerade ersteres widerlegt eine Freundin von mir, die bis vor 6 Wochen ebenfalls in einer onkologischen Praxis behandelt wurde und jetzt zur AHB fährt.

Was mache ich, wenn sich die RV quer stellt?
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