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  #1  
Alt 14.11.2015, 18:09
Stuggi Stuggi ist offline
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Registriert seit: 11.03.2011
Beiträge: 279
Standard AW: Schwerbehinderung & Steuer

Hallo vintage,

das klingt zwar ganz gut so, aber ich glaube, das gibt Probleme.
Könntest Du dich nochmal mit dem behandelnden Arzt treffen?
Dann macht doch ne Liste der Beeinträchtigungen (allein während der Chemo gab das bei mir schon 200% oder sowas ... vor 25 Jahren - ist heute vlt. anders). Hinzu kam dann Laufen auf Krücken und Hilflosigkeit (Merkzeichen G und H).
Damit kann man den Prozentwert anhand von Listen ausrechnen.

Ich hab so das dumme Gefühl, dass man dem Finanzamt das im Klartext auf den Tisch legen muss und es erst dann anerkannt wird.
Die haben nämlich keine blasse Ahnung davon (warum auch, sind ja nicht dafür zuständig).
Das Versorgungsamt sollte das Ausrechnen eigentlich erledigen. Auch jetzt noch, dafür bezahlen wir unsere Steuern. Dann wird die Akte eben wieder aufgemacht!

Also:
- Finanzamt fragen, ob der Vorschlag vom Versorgungsamt machbar ist (ich vermute nicht)
falls das Finanzamt abwiegelt:
- mitm Arzt ne Liste machen
- die Liste zum Versorgungsamt und die sollen dir die Einstufung schriftlich zuschicken
- Einstufung überprüfen (ist nicht ganz einfach; google: gdb Einstufung ... der erste Link ist z.B. eine PDF-Datei "GdB/MdE-Tabelle")

Wie gesagt: ich glaube nicht nicht, dass das Finanzamt sich kümmert, lasse mich aber gerne eines besseren belehren

Viel Erfolg
Sebastian

Geändert von Stuggi (14.11.2015 um 18:14 Uhr)
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  #2  
Alt 14.11.2015, 18:33
gilda2007 gilda2007 ist offline
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Registriert seit: 04.09.2007
Beiträge: 1.909
Standard AW: Schwerbehinderung & Steuer

Zitat:
Zitat von Stuggi Beitrag anzeigen
H(allein während der Chemo gab das bei mir schon 200% oder sowas ... vor 25 Jahren - ist heute vlt. anders). Hinzu kam dann Laufen auf Krücken und Hilflosigkeit (Merkzeichen G und H).
Damit kann man den Prozentwert anhand von Listen ausrechnen.
Es gibt keinen GdB von 200 -- das wäre ja völlig unsinnig. Auch kann man das nicht einfach ausrechnen, weil das nicht einfach addiert wird. Und wer nach einer OP zeitweise auf Krücken geht, bekommt deshalb kein Merkzeichen.
__________________
lg
gilda
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  #3  
Alt 17.11.2015, 00:09
Stuggi Stuggi ist offline
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Registriert seit: 11.03.2011
Beiträge: 279
Standard AW: Schwerbehinderung & Steuer

Hallo Gilda,

ich weiß, klingt komisch. Aber gab´s (und gibt´s?) wirklich.
Auch wenn man die heutige Tabelle anschaut: Taubheit = 100%.
Wenn jetzt jemand taub ist und im Rollstuhl ...

Aber total richtig: Aufaddieren geht nicht. Muss man irgendwie ausrechnen (lassen).

Gute Nacht!
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  #4  
Alt 19.11.2015, 07:40
Adlatus Adlatus ist offline
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Registriert seit: 30.01.2008
Beiträge: 44
Standard AW: Schwerbehinderung & Steuer

Dann bleibt es bei 100 Grad.

Denn es ist derGrad der Behinderung (GdB) . "Prozente" hat sich zwar im Sprachgebrauch eingebürgert ist aber falsch (genau wie "Hartz 4" statt richtig "ALG2")

Eine einfache Addierung der Grade findet nie statt weil:

"... Maßgebend sind die Auswirkungen der einzelnen Funktionsbeeinträchtigungen in ihrer Gesamtheit unter Berücksichtigung ihrer wechselseitigen Beziehungen zueinander. "
Gefunden auf http://www.betanet.de/betanet/sozial...erung-164.html

Um eine weitere Abstufung zu erreichen können dann die Merkzeichen Zugeschaltet werden.
Um dein Beispiel aufzugreifen:
Wäre der Rollstuhlfahrer nicht taub, bekäme er z.B.
100 GdB + 'aG' + evtl. 'B'
-Kommt die Taubheit dazu, bleibt's bei 100GdB aber jetzt z.B.: 'aG' + 'B' +'Gl'

Wäre der Rollstuhlfahrer nicht taub sondern Blind, bleibt's wieder bei 100GdB aber jetzt z.B.: 'aG' + 'B' + 'Bl'+ 'H'

und Zuletzt:
Wird dem Rollifahrer mit hohem Querschnitt (z.B. Samuel Koch) auch noch ein Bein abgenommen, ändert sich an der Schwerberhinderung erstmal gar nix, weil das unterm Strich die Teilhabemöglichkeiten nicht noch weiter einschränkt...

Geändert von Adlatus (19.11.2015 um 07:55 Uhr)
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