AW: SGB II oder SGB XII????
hallo,
das einfachste ist es sich in diesem fall an das sozialamt zu wenden. sollte grundsicherungsanspruch bestehen, wird in der regel dieser automatisch geprüft. ansonsten die voraussetzungen für sozialhilfe. dort wiederum ist der 100%ige grad der behinderung auf jeden fall von belang weil sich damit der der berechnung zu grunde liegende regelsatz erhöht.
ansonsten würde ich persönlich auf jeden fall mal zu einem sozialgerichtsanwalt gehen. habe selbst sehr gute erfahrungen damit gemacht
lg clara
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