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Zusatzversicherung
Liebe Jeany
das ist sicherlich von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. die sog. Heilungsbewährung beträgt aber 5 Jahre. Während dieser Zeit und meist auch noch etwas länger, ist der Antrag auf eine stationäre Zusatzversicherung als Privatpatienten fast aussichtslos. (Zwingend notwendig , dass über diesen Zeitraum kein Rezidiv erfolgte) Grüsse Carla |
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