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  #1  
Alt 12.11.2009, 19:59
wattewuschel wattewuschel ist offline
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Standard AW: Arbeitsunfähigkeit nach AHB

die 78 wochen erreiche ich hoffentlich nicht.
wieso nehmt ihr nach der ahb urlaub, ist man denn da automatisch gesund geschrieben? oder habt ihr euch nicht krank schreiben lassen danach (warum nicht: hat der hausarzt nicht mitgemacht?)?.

ich wollte mich ja nach der kur weiter krankschreiben lassen, aber am ende geht das gar nicht?

klar brauch ich erholung, aber ich hab ja auch 30 tage urlaub in 2010 und irgendwann muss ich auch mal wieder arbeiten...
__________________
06/09 Diagnose: hochmalignes, großzelliges, diffuses B-Zell NHL, bulky, Stadium IIA, mediastinaler Tumor 10 cm
06/09 - 08/09 Chemo R-CHOP 14 + Neulasta (6x) + 2x Rituximab
08/09 - 11/09: 22 x Bestrahlung
12/09 AHB Bad Kreuznach
12/09 oder 01/10 Abschluss-Staging = Rest (Narbe?) vorhanden, wird jetzt alle 3 Monate beobachtet

02/11 alles in Butter, alle 4 Monate Nachsorge
04/17 weiterhin alles in Butter toi toi toi
09/23
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  #2  
Alt 12.11.2009, 21:59
Heino* Heino* ist offline
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Standard AW: Arbeitsunfähigkeit nach AHB

Hallo Wattewuschel,

Krankengeld ist doch deulich weniger, als das normale Gehalt, das auch bei Urlaub gezahlt wird. Insbesondere, wenn man mehr als die Bemessungsgrenze verdient, ist das doch ein erheblicher Unterschied.

LG, Heino
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  #3  
Alt 13.11.2009, 09:08
Zitronengras Zitronengras ist offline
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Standard AW: Arbeitsunfähigkeit nach AHB

Zitat:
Zitat von wattewuschel Beitrag anzeigen
ich wollte mich ja nach der kur weiter krankschreiben lassen, aber am ende geht das gar nicht?
Häh? Wieso sollte das nicht gehen? Kann ja jeder selbst entscheiden, wie und wann er/sie wieder einsteigen möchte. Die meisten kommen, wie schon gesagt, arbeitsunfähig aus der AHB. Wer noch Erholung braucht aber nicht mehr die finanziellen Einbußen und Kranken- oder Übergangsgeld tragen kann oder will, der muss eben Urlaub nehmen.
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  #4  
Alt 13.11.2009, 11:22
wattewuschel wattewuschel ist offline
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Ort: Köln
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Standard AW: Arbeitsunfähigkeit nach AHB

ach so, das geld. na ich kann mit meinem krankengeld gut leben und auf 2 wochen mehr oder weniger kommts net an. dann lieber mehr freizeit, wenn ich den urlaub für später aufhebe.
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  #5  
Alt 13.11.2009, 11:41
Galaxy Galaxy ist offline
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Registriert seit: 12.06.2009
Ort: Münsterland
Beiträge: 58
Ausrufezeichen AW: Arbeitsunfähigkeit nach AHB

Hallo Wattewuschel, hallo Heino,

habe gestern mit meiner KK gesprochen wegen Krankengeldauszahlung, dabei habe ich erfahren, daß man während der AHB Übergangsgeld bekommt. Es wird auf jeden Fall weniger als Krankengeld. Ich sollte mit der Arge in Bochum sprechen, habe ich auch gemacht. Das Übergangsgeld ist ca. 68 % von der
Krankengeldberechnung. Es wird die " Verpflegung in der AHB oder Reha mit angerechnet"!!! Man soll es nicht glauben.... Die laufenden Kosten zu Hause bleiben, zusätzlich braucht man ja auch ein bischen Taschengeld.

Ich würde auch lieber Urlaub nehmen, aber mein Chef hat vorgezogen mich im Oktober mit sofortiger Wirkung zu Kündigen. Ich habe darauf hin Klage beim Arbeitsgericht eingereicht. Keine guten Aussichten für eine erholsame Reha.

LG. Galaxy
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  #6  
Alt 13.11.2009, 12:09
Zitronengras Zitronengras ist offline
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Registriert seit: 22.11.2008
Ort: Rheinland
Beiträge: 690
Standard AW: Arbeitsunfähigkeit nach AHB

Ja, das mit dem Übergangsgeld stimmt. Bei mir waren das ca. 850 Euro für 3 Wochen (im Vergleich zu 1500 Euro Krankengeld für 4 Wochen). Es ist wirklich sehr viel weniger. Aber man gibt tendenziell in der AHB ja auch weniger aus wg. der Vollverpflegung. Nur wissen das eben viele nicht, dass man bis zum Ende Wiedereingliederung das z.T. doch sehr geringe Übergangsgeld bekommt, wenn man zwei Wochen oder früher nach der AHB damit beginnt. Meine KK hat mich in der Kur angerufen, die Sachbearbeiterin war hoch erfreut als sie hörte, dass ich eine Wiedereingliederung machen will und meinte dann, ich könnte das doch noch von der AHB aus regeln, damit ich dann SOFORT nach AHB damit anfangen kann. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt
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