#1
|
|||
|
|||
Sozialrechtliche Möglichkeiten bei BK
Hallo an Alle,
habe folgende Informationen recherchiert, die vielleicht Einigen von Euch von Nutzen sein können: Sozialrechtliche Möglichkeiten bei Brustkrebs Auszug aus dem Vortrag von Dipl.-Sozialpädagogin Monika Hitz, St. Franziskus-Hospital Münster, am 25. Februar 2004 Übersicht über Zuzahlungen (bisher/neu) für folgende Leistungen: 1) Ärztliche / zahnärztliche ambulante Behandlung, Psychotherapie (Ausnahmen: Check-up 35, Krebsfrüherkennung, Schwangerenvorsorge, Zahnprophylaxe, Schutzimpfungen) Zuzahlung bisher: keine Zuzahlung neu: 10,-- € im Quartal für jede erste Inanspruchnahme ohne Überweisung 2) Krankenhausbehandlung Zuzahlung bisher: 9,-- € täglich (maximal 14 Tage je Kalenderjahr = 126,-- €) Zuzahlung neu: 10,-- € täglich (maximal 28 Tage je Kalenderjahr = 280,-- €) 3) Voll- und teilstationäre Vorsorge-/Rehamaßnahmen Zuzahlung bisher: 9,-- € täglich (bei Anschluss-Reha maximal 14 Tage je Kalenderjahr = 126,-- €) Zuzahlung neu: 10,-- € täglich (bei Anschluss-Reha maximal 28 Tage je Kalenderjahr = 280,-- €) 4) Mutter-/Vater-Kind- Vorsorge-/Rehamaßnahmen Zuzahlung bisher: 9,-- € täglich Zuzahlung neu: 10,-- € täglich 5) Arzneimittel Zuzahlung bisher: 4,00 €, 4,50 €, 5,00 € (packungsgrößenabhängig) Zuzahlung neu: 10 % der Kosten je Packung (mindestens 5,-- €, maximal 10,-- €) 6) Heilmittel Zuzahlung bisher: 15 % der Kosten Zuzahlung neu: 10 % der Kosten zzgl. 10,-- € je Verordnung 7) Soziotherapie Zuzahlung bisher: keine Zuzahlung neu: 10 % der Kosten je Tag (mindestens 5,-- €, maximal 10,-- €) 8) Haushaltshilfe Zuzahlung bisher: keine Zuzahlung neu: 10 % der Kosten je Tag (mindestens 5,-- €, maximal 10,-- €) 9) Fahrkosten Zuzahlung bisher: 13,-- € je Fahrt (auch Kinder bis zum 18. Lebensjahr) Zuzahlung neu: 10 % der Kosten je Fahrt (mindestens 5,-- €, maximal 10,-- €) 10) Hilfsmittel Zuzahlung bisher: 20 % der Kosten (nur bei bestimmten Hilfsmitteln) Zuzahlung neu: 10 % der Kosten (mindestens 5,-- €, maximal 10,-- € je Mittel), bei Verbrauchs-Hilfsmitteln: 10 % je Packung (maximal 10,-- € je Monat) 11) Häusliche Krankenpflege Zuzahlung bisher: keine Zuzahlung neu: 10 % der Kosten, maximal Gesamtkosten der ersten 28 Tage der Leistungsinanspruchnahme je Kalenderjahr zzgl. 10,-- € je Verordnung Zu zahlen sind bei Maßnahmen zu Lasten der Krankenversicherung ● für die Anschlussrehabilitation stationär und ambulant 10,-- € x 28 Tage *) *) eine bereits im Krankenhaus geleistete Zuzahlung in demselben Kalenderjahr wird angerechnet. ● für die Rehabilitation nach Ablauf der Fristen für eine Anschlussrehabilitation stationär und ambulant 10,-- € je Tag der Maßnahme Zu zahlen sind bei Maßnahmen zu Lasten der Rentenversicherung ● für die Anschlussrehabilitation stationär 10,-- € x 14 Tage *) ambulant keine Zuzahlung *) eine bereits im Krankenhaus geleistete Zuzahlung in demselben Kalenderjahr wird angerechnet. ● für die Rehabilitation nach Ablauf der Fristen für eine Anschlussrehabilitation stationär 10,-- € je Tag der Maßnahme (maximal 42 Tage im Kalenderjahr) ambulant keine Zuzahlung Überforderungsklauseln ● Zuzahlungen in Höhe von maximal 2 % der Jahresbruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt (wie bisher) ● Chroniker-Regelung: maximal 1 % der Jahresbruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt - unterjährige vollständige Befreiung möglich ● Belastungsgrenze und anschl. Befreiung für die ganze Familie ● Ehegatten-/ Lebenspartnerabschlag wie bisher 15 % der Bezugsgröße (4.347,-- € ); Kinderfreibetrag neu als fester Betrag (3.648,-- €) Gruß Paloma *Die "Hieroglyphen" bezeichnen einfach einen FETTPUNKT, der von der Software im KK nicht umgesetzt wird. **Selbstverständlich gilt das nicht nur für BK, die Autorin des Aufsatzes hat ihn aber so übertitelt. |
Lesezeichen |
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
|
|