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Krankengeldende = Rente?
Hallo,
im Mai läuft mein Krankengeld aus und da ich nach wie vor in Behandlung bin, hat mir meine Krankenkasse mitgeteilt, dass ich Arbeitslosengeld (Nahtlosigkeitsgeld?) beim Arbeitsamt beantragen soll. Mein AG hat mir jetzt einen Aufhebungsvertrag angeboten, den ich gerne annehmen möchte. Mache ich da etwas falsch? Wird eine evtl. Abfindung auf das ALG 1 angerechnet?Ich werde nie wieder arbeiten können. Ist es dann nicht sinnvoll EU-Rente zu beantragen? Ich bin zu 80% schwerbehindert. Wäre schön, wenn jemand Infos hätte. Ich bin was diese Themen angeht so total ahnungslos und habe Angst etwas falsch zu machen. Gruss Janny |
#2
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AW: Krankengeldende = Rente?
Hallo Janny,
eigentlich ist es so, dass man nach einem Aufhebungsvertrag (egal ob mit oder ohne Abfindung) vom Arbeitsamt erstmal für drei Monate gesperrt wird, weil es ja keine normale Kündigung ist. Eine normale Kündigung wiederum erkennt das Arbeitsamt ,wenn du eine Schwerbehinderung hast, nur an, wenn dein Arbeitgeber die Kündigung erst über das Integrationsamt beantragt hat, nimmst du sie direkt an, würde es auch kein ALG geben (sowas wäre mir auch fast mal passiert, ich musste dann leider auf "rechtmäßige" Kündigung vor Gericht klagen).. Liebe Grüße Petra |
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