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  #1  
Alt 16.02.2011, 18:38
Gast Schwester Gast Schwester ist offline
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Registriert seit: 16.02.2011
Beiträge: 1
Standard Krankengeldzahlung verweigert?

Hallo guten Tag,
ich möchte meinem Bruder helfen,er hat kein Internet deshalb wende ich mich hier an sie.
Mein Bruder 51 Jahre alt hat Blasenkrebs. Er ist im August und Oktober operiert
worden und hat jetzt keine Blase mehr und einen künstlichen Ausgang. Es wurden in den Lympgefäsen Krebszellen gefunden, deshalb Chemo bis Dezember.
Dann sollte er zur Kur, doch die wurde abgelehnt von der Rentenversicherung
da mein Bruder Alkoholiker ist. Die RV sagt Kur nur wenn auch gleichzeitig Entzug! Die Ärzte sagen kein Entzug das kann man dem geschwächten Körper
nicht zumuten. Wiederspruch abgelehnt! Also keine Kur.
Doch jetzt kommt es noch härter, als die Krankenkasse davon erfahren hat das die Kur abgelehnt wurde und aus welchem Grund sagt auch die KK unterschreiben sie das sie einen Entzug machen SONST stellen wir die KRANKENGELD zahlung ein.
Nun meine Frage ist das Rechtsmäßig darf die Krankenkasse die Zahlung einstellen???
Mein Bruder ist ganz alleine und durch die Krankheit auch sehr geschwächt
er ist zur Zeit einfach nicht in der Lage auch noch gegen KK und RV zu kämpfen.
Hat jemand einen guten Rat für uns oder weiß was Rechtsmäßig ist und was nicht????
Vielen Dank schon mal eine große Schwester
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  #2  
Alt 16.02.2011, 19:50
frohsinn frohsinn ist offline
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Registriert seit: 07.06.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 3.055
Standard AW: Krankengeldzahlung verweigert?

Hallo, zur Einstellung der Krankengeldzahlung können wir aus eigener Erfahrung kurz berichten: da mein Ehemann im letzten Jahr ,mit Begründung,die Reha abgelehnt hat wurde sein Kg sofort "eingefroren" ...nach 2 Monaten trat er dann (unfreiwillig) die Reha an und ihm wurde das eingefrorene Kg sofort nachgezahlt...
Wie es in eurem Falle aussieht kann ich nicht sagen würde sofort Widerspruch einlegen bei der Kasse und der Rentenversicherung ...auch übers I-Net wende dich an das Ministerium für Gesundheitswesen und erkläre seine Situation.Wir hatten von dort ein Musterbrief und § bekommen den wir dann so an die Kasse geschickt haben .Hierbei ging es aber um ein anderes gesundheitliches Problem ,das mit eurem nichts zu hat.Aber diese Stelle kann euch mit Rat auf jedenfall zur Seite stehen und es geht schnell.Innerhalb von 2 Tagen hatte ich den Musterbrief in meiner E-Mailpost...
Also nicht aufgeben und alle Hebel in Bewegung setzen ,Viel Glück !!!!
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  #3  
Alt 20.02.2011, 13:59
Benutzerbild von Cee
Cee Cee ist offline
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Registriert seit: 02.08.2008
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 753
Standard AW: Krankengeldzahlung verweigert?

Ich würde Klage beim Sozialgericht einreichen (Widerspruch wurde ja abgelehnt)! Und dann ggf. auch Prozesskostenhilfe beantragen.

Stellt Euch mal vor, die Krankenkasse würde einem Raucher das Krankengeld verweigern, wenn er nicht aufhört

Ich könnte schon wieder brechen... Einerseits ziehen die sich Tabak- und Alkoholsteuer rein (die feinen Lobbyisten) und andererseits wollen sie die Folgeschäden nicht übernehmen.

Eine feine Gesellschaft haben wir
__________________
Liebe Grüße

Cee


© HUNGER, PIPI, KALT - so sind Mädchen halt!
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  #4  
Alt 23.02.2011, 03:52
tzorkr tzorkr ist offline
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Registriert seit: 30.06.2010
Beiträge: 301
Standard AW: Krankengeldzahlung verweigert?

ich persönlich finde das natürlich traurig für deinen bruder, aber man muss natürlich auch die krankenkassen verstehen.

rauchen und alkohol sind gesundheitsschädlich, beides ist nachweislich auch ein krebsauslöser und beides wirkt dank seiner toxischen wirkung als heilungsverlangsamend/vermindernd.

das mindeste, daß man von einem kranken erwarten kann, ist daß er sein möglichstes zur heilung beiträgt und rauchen und alkohol trinken ist eben das genaue gegenteil.

die krankenkasse fragt sich natürlich zurecht, warum sie jemand im grossen rahmen finanziell unterstützen soll, der selber gegen die eigene heilung wirkt.

daß die ärtze einen entzug ablehnen, kann ich persönlich nicht nachvollziehn, daß ein aktuer kalter entzug sicher alles andere als gut wäre, versteht sich, aber man kann einen entzug auch ganz langsam durchführen und die alkohlmenge in minimalen stufen reduzieren, das selbe gilt auch für andere drogen oder süchtigmachende medikamente.
wenn ihr da mit ärzten und RV sprecht, kommt ihr da sicher auf einen guten kompromiss, abgesehn davon, daß es sicher alles andere als ungesund wäre, vom alkohl weg zu kommen.

Zitat:
Stellt Euch mal vor, die Krankenkasse würde einem Raucher das Krankengeld verweigern, wenn er nicht aufhört
das klingt für mich rein garnicht verwerflich, zumindest nicht wenn die person schon eine bronchien oder lungenkrankheit hat.

Zitat:
Ich könnte schon wieder brechen... Einerseits ziehen die sich Tabak- und Alkoholsteuer rein (die feinen Lobbyisten) und andererseits wollen sie die Folgeschäden nicht übernehmen.
wenn du keinen alk kaufst und auch keinen tabak, musst du auch keine steuern dafür zahlen

ausserdem sind wir alle erwachsen, jeder ist über die schädliche wirkung aufgeklärt und deshalb kann keiner erzählen:" die anderen sind dran schuld"

Geändert von tzorkr (23.02.2011 um 03:57 Uhr)
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