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  #1  
Alt 03.07.2014, 10:18
ulrikes ulrikes ist offline
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Frage krank sein nicht anerkannt von KK?

Hallo zusammen,
ich habe ein ungewöhnliches Problem mit Arbeitsagentur und Krankenkasse und hoffe hier kann mir jemnad weiterhelfen.
Ich habe mich seit August 2012 wegen eines Rezidivs wieder krank gemeldet und bekam Krankengeld bis Ende Mai 2013. Da bis dahin mein Arbeitsvertrag ausgelaufen war und wegen der Aussteuerung bekam ich ab Juni 2013 ALG I. Seit Juli 2013 stand ich dann dem Arbeitsmarkt wieder voll zur Verfügung. Leider war die Suche erfolglos. Nach Ostern 2014 war ich dann zur Reha, die von mir gewünscht wurde, weil eine Erhaltungstherapie mit Avastin mich doch zunehmend geschwächt hat und ich dort gesundheitliche Wiederherstellung erhofft hatte. Aussage dort war jedoch, dass sie dafür in absehbarer Zeit keine Chance sehen und ich doch -endlich- in EM-Rente gehen soll. Ok, darüber habe ich mich schlau gemacht und würde sie -wegen der neuen Verbesserungen- ab 1.7. auch nehmen.
Sorry für den langen Vorspann,aber ich halt ihn fürs Verständnis wichtig. Jetzt kommt mein Problem: Während die Arbeitsagentur einwandfrei akzeptierte, dass ich seit der Kur dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe auf Grund des Zettels von der Kur, sieht die Krankenkasse das anders, denn ich hatte mir keine Krankschreibung ausstellen lasse sobald ich wieder zu Hause war. Es scheint mir ein Hin- und Hergeschiebe zu werden, wer denn für mich zwischen Mitte Mai und Juli bzw. Anerkennung der Rente zahlen muss. Mich verwundert dabei, dass ich für die eine Stelle krank bin und für die andere nicht. Wie kann das sein? Oder hat mir da einer Fehlinformation gegeben?
Ich hoffe auf Eure Hilfe.
Ulrike
  #2  
Alt 03.07.2014, 11:03
chrissi1969 chrissi1969 ist offline
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Standard AW: krank sein nicht anerkannt von KK?

Hallo Ulrike,
hört sich kompliziert an bei dir
Ich kann dir nur schreiben wie es bei mir war .
Mir wurde in der Reha auch angeraten EM Rente zu beantragen.
Das hah ichdann auch später zu hause gemacht .Für die Zeit bis die Rente durch war mußte ich von meinem Doc.immer Vordrucke von der Krankenkasse ausfüllen lassen,obwohl die KK wußte das ich weiter Arbeitsunfähig bin und Rente beantragt ist. Ohne ausgefüllten Vordruck gabs kein Geld .
herzliche Grüße Christina
  #3  
Alt 03.07.2014, 11:47
gilda2007 gilda2007 ist offline
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Standard AW: krank sein nicht anerkannt von KK?

Mir ist nicht klar, wie die KK eine Krankschreibung anerkennen soll, wenn du gar keine dort eingereicht hast.
__________________
lg
gilda
  #4  
Alt 03.07.2014, 12:01
Susanne13 Susanne13 ist offline
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Standard AW: krank sein nicht anerkannt von KK?

Wenn Du bei der KK nichts vorgelegt hast, bist Du nach ihren Befinden auch wieder gesundgeschrieben und sie muss für Dich auch nichts zahlen.
Wie hast Du das denn vor der Reha mit der Krankschreibung gehändelt??
Ich würde sagen, das das sehr dumm gelaufen ist

Geändert von Susanne13 (03.07.2014 um 12:04 Uhr)
  #5  
Alt 03.07.2014, 18:34
ulrikes ulrikes ist offline
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Standard AW: krank sein nicht anerkannt von KK?

Hi,
danke für Eure Rückmeldungen.
Vor der Reha war ich nicht arbeitsunfähig, ergo musste ich keine Krankmeldung einreichen. Da nach der Reha erstmal die Arbeitsagentur wieder für mich zuständig war (so wurde es mir von allen incl. Arbeitsagentur gesagt), habe ich dort die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von der Reha vorgelegt und immer fleißig nachgefragt, ob ihnen das ausreicht oder ob sie eine Krankschreibung von meinen Ärzten bräuchten. Antwort war immer, das das von der Reha reicht und ich somit nicht vermittelbar wäre, weil arbeitsunfähig entlassen. Dann hieß es auf einmal von der Leistungsabteilung, fragen sie doch bitte mal bei der Krankenkasse nach, ob sie nicht wieder Krankengeld beziehen könnten. Tja, und dann kam die Überraschung bei der Krankenkasse.
Dumm gelaufen, stimmt natürlich, aber ich hab halt denen vertraut mit denen ich gesprochen hatte (Arbeitsagentur und die von der Reha).
Lieben Gruß
Ulrike
  #6  
Alt 03.07.2014, 18:49
Cecil Cecil ist offline
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Standard AW: krank sein nicht anerkannt von KK?

Hallo,

Voraussetzung für einen Rentenantrag ist sozusagen eine "ordentliche" Krank-Schreibung, um nachweislich zu dokumentieren, dass man dem Arbeitsmarkt wegen Arbeitsunfähigkeit tatsächlich nicht zur Verfügung steht.

Die Krank-Schreibung muss während des gesamten Antragsverfahrens immer wieder verlängert werden. Die EM-Rente wird bei Bewilligung rückwirkend ab Antragstellung gezahlt. Zeiten der LFZ respektive Krankengeldzahlung werden zwischen Rentenversicherungsträger und Krankenkasse verrechnet; das geht an dem Antragsteller vorbei, er wird darüber nur informiert.
  #7  
Alt 03.07.2014, 19:27
Susanne13 Susanne13 ist offline
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Standard AW: krank sein nicht anerkannt von KK?

Hallo Ulrike,

Wirklich dumm gelaufen, da ich von der Arbeitsagentur öfter falsch informiert wurde, war für mich wirklich nur noch relevant was ich an Informationen von dem Rentenversicherungsträger und von der Krankenkasse erhalten habe.
Seitdem frage ich bei jedem Amt 3x nach, was sie an Unterlagen benötigen und recherchiere zusätzlich noch im www und lass mir alles mit Datum, Stempel und Unterschrift bestätigen.

Ich drücke die Daumen, das sich finanziell alles noch halbwegs regeln lässt
  #8  
Alt 03.07.2014, 21:47
monika100 monika100 ist offline
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Standard AW: krank sein nicht anerkannt von KK?

Hallo Ulrike,

bist du rechtsschutzversichert? Dann könntest du einen Fachanwalt für Sozialrecht einschalten, damit er sich da reinhängt.

Wenn du nicht krankgeschrieben bist, aber auch nicht arbeiten kannst, könnte es für dich evtl. Übergangsgeld geben bis dann irgendwann die Rente durch ist - und das kann dauern!

Lass dich am besten auch umgehend vom Arzt zusätzlich krankschreiben.
Du musst dich da wirklich richtig beraten lassen, ist glaube ich eine verzwickte Sache.
Viel Erfolg!

Monika

Geändert von monika100 (03.07.2014 um 21:52 Uhr)
  #9  
Alt 03.07.2014, 22:30
Lalelu Lalelu ist offline
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Beiträge: 18
Standard AW: krank sein nicht anerkannt von KK?

Hallo ulrikes,

ich fürchte, du wirst in diesem Fall -rein rechtlich korrekt - von allen Seiten im Stich gelassen. Sprich, du bekommst KEIN Geld.

Dass die Arbeitsagentur deine Krankheit widerspruchslos akzeptiert, ist kein Wunder - sie müssen ja nichts für dich zahlen, wenn du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst.

Die Krankenkasse zahlt nur, wenn du nachgewiesenermaßen krank bist - und du hast leider versäumt, eine AU Bescheinigung einzureichen.
Übrigens ist das ein beliebtes Spiel bei den Krankenkassen, wenn die AU Bescheinigung nur einen Tag zu spät kommt, stellen manche sofort die Zahlung ein.

Eine EM Rente "nehmen" kannst du nicht so einfach, der Antragsweg ist lang und manchmal sehr beschwerlich. Viele Antragsteller - auch mit Krebs - bekommen ihre Rente sogar erst, nachdem sie geklagt haben.

Ganz ganz wichtig für dich ist jetzt zuerst die Klärung deiner Krankenversicherung. Bist du verheiratet? Ist dein Mann gesetzlich krankenversichert? Dann schau, dass du familienversichert bist. Denn sonst bist du NICHT krankenversichert und müsstest dich ggf. selbst privat versichern.

Ich drück dir ganz fest die Daumen.

Liebe Grüße
Lalelu
  #10  
Alt 08.07.2014, 12:35
PetraS61 PetraS61 ist offline
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Beiträge: 56
Standard AW: krank sein nicht anerkannt von KK?

Hallo Ulrikes,

ich bin der Meinung, dass in einem solchen Fall die Agentur für Arbeit weiter für Dich zuständig sein könnte, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die Leistung nennt sich dann "Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit" oder "Nahtlosigkeits-Arbeitslosengeld".

Sicher kannst Du hier im KK mit dem Suchwort "Nahtlosigkeitsgeld" einige Fälle dazu finden.
__________________
lg,
Petra
  #11  
Alt 08.07.2014, 17:02
Cecil Cecil ist offline
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Beiträge: 555
Standard AW: krank sein nicht anerkannt von KK?

Hallo, PetraS61,

gibt es das auch für einen Zeitraum nach der Reha, in welchem der Rentenantrag noch nicht gestellt wurde, siehe Ausgangssituation?
  #12  
Alt 08.07.2014, 18:03
ulrikes ulrikes ist offline
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Beiträge: 272
Standard AW: krank sein nicht anerkannt von KK?

Hallo Cecil,
ja, das gilt, wenn der Medizinische Dienst der Arbeitsagentur festgestellt hat, dass einer in den nächstn 6 Monaten nicht arbeitsfähig ist. Geht einher mit der Aufforderung innerhalb der nächsten 2 Monate einen Antrag auf Erwerbsminderungs-Rente zu stellen.
Zu mir ein kleines Update: Nach dem ich von den Problemen mit den unterschiedlichen Auffassungen zu Krankschreibung wusste, habe ich mir direkt zum 1.7. eine Folgebescheinigung zur Arbeitsunfähigkeit beim Doc geholt und selbiges an die KK geschickt. Die prüfen jetzt, was sie machen können. Am 3.7. habe ich auch einen Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente gestellt und last-und-hoffentlich-least habe ich einen Antrag beim Jobcenter auf Hartz4 gestellt. D.h. jetzt sind 4! verschiedene Medizinische Dienste dabei meine Arbeitsfähigkeit einzuschätzen. Etwas chaotisch, aber ich hoffe, dass soziale Netz ist jetzt fest genug geknüpft. Artig wie ich bin, habe ich auch allen Bescheid gesagt, dass überall Anträge laufen und ich sie sobald eine Entscheidung gefallen ist, informieren werde.
Momentan hilft nur Tee-trinken und abwarten,was wird.
Ulrike
  #13  
Alt 08.07.2014, 19:22
The Witch The Witch ist offline
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Beiträge: 1.502
Standard AW: krank sein nicht anerkannt von KK?

Zitat:
Zitat von ulrikes Beitrag anzeigen
Ich habe mich seit August 2012 wegen eines Rezidivs wieder krank gemeldet und bekam Krankengeld bis Ende Mai 2013. Da bis dahin mein Arbeitsvertrag ausgelaufen war und wegen der Aussteuerung bekam ich ab Juni 2013 ALG I.
Hallo Ulrike,

Was genau heißt "wieder krank gemeldet"? Wann begann deine erste Krankmeldung wegen der gleichen Geschichte, wann eventuell weitere Krankschreibungen? Das zu wissen ist wichtig, weil du von "ausgesteuert" schreibst. Der Krankschreibungsbeginn muss bei dir auf jeden Fall zurück liegen, da der Zeitraum von August 2012 bis Ende Mai 2013 nicht zum "Aussteuern" langt. Sollte dieser Zeitpunkt der erstmaligen Krankschreibung noch keine drei Jahre her sein, hast du keinen Anspruch auf Krankengeld.

In dem Fall greift jedoch das von PetraS61 angesprochene "Nahtlosigkeitsgeld" (§ 145 SGB III - Minderung der Leistungsfähigkeit) - falls du denn überhaupt noch einen Anspruch auf Arbeitslosengeld hast; das wäre Voraussetzung.

Darüber hinaus: Eine "Krankschreibung" im Krankengeldbezug oder gar bei Aussteuerung gibt es nicht. Die angesprochene "Folgebescheinigung zur Arbeitsunfähigkeit" ist eigentlich nichts weiter als ein Attest. Normalerweise erhält ja die Krankenkasse automatisch den Reha-Bericht, wenn du dem nicht widersprochen hast. (Falls du das allerdings getan hättest, wäre es deine Sache gewesen, diesen zur Verfügung zu stellen.) Der Krankenkasse ist es nämlich ziemlich egal, ob man arbeitsunfähig ist oder nicht, so lange sie nicht zahlen müssen.
__________________
Es grüßt die Hexe.
  #14  
Alt 08.07.2014, 21:59
annemarie12 annemarie12 ist offline
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Beiträge: 94
Standard AW: krank sein nicht anerkannt von KK?

Ist das nicht so?:
Wenn bei der Reha medizinisch festgestellt wurde, daß die Patientin nicht mehr als 3 Stunden täglich arbeiten kann und somit eine volle EM-Rente beansprucht werden sollte, daß dann als evtl. Beginn der EM-Rente der Tag der Antragstellung des Reha-Antrages gilt?
  #15  
Alt 09.07.2014, 00:33
ulrikes ulrikes ist offline
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Standard AW: krank sein nicht anerkannt von KK?

Hallo annemarie,
das der Antragstag einer Reha als Beginn der EM-Rente gelten kann, gilt nur, wenn man zur Reha aufgefordert worden ist (z.B. von der Arbeitsagentur oder der Krankenkasse). Da ich meine Reha selbst gewollt habe (also ohne Aufforderung), gilt der Tag der Antragsstellung auf EM-Rente.
Lieben Gruß
Ulrike
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