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  #1  
Alt 05.06.2006, 21:17
manu_k manu_k ist offline
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Standard Wie lange Krankengeld und was gibt es danach?

Hallo Forumteilnehmer,

Ich "komme" aus dem Zungenkrebsforum.

Mein Freund ist seid Dezember ´05 in der TK und bekommt seid sechs Monaten Krankengeld.
Krank ist er schon länger, war aber in stundentischer privater KV.
Sein Chef war so nett ihn fest anzustellen damit er in die gesetzliche KV gehen kann, da die private mit dem 34. Lebensjahr ausläuft und er ist 33(nur zur Vorgeschichte)

Mein Freund leidet unter Rezidiven und hatte seine letzte Anschlussheilbehandlung(Rheha) bis zum 12.4.06. Bis zu dem Punkt ist die Kasse informiert.

Jetzt muss er wieder eine Chemo machen weil er einen Rückfall hat. Ist also wieder in Behandlung, also nicht Rehabilitiert.Das wusste die Kasse noch nicht und ein Sachbearbeiter hat sich nach seiner Arbeitsfähigkeit vor ein paar Tagen erkundigt.
Normal stehen einem doch max. 18 Monate Krankengeld am Stück zu oder nicht?
TK will sich jetzt alle 2 Wochen erkundigen, ich habe Angst dass es bald Probleme gibt aber es gilt doch der Grundsatz Rhehabilitation vor Rente?
Bei der schwere seiner Erkrankung sollte es doch keine Probleme geben die 18 Monate Krankengeld auch auszuschöpfen?
Mein Freund steht im Arbeitsverhältnis, sein Job ist sicher und er will ja gerne sobald es ihm besser geht auch wieder arbeiten, nach "Hamburger Modell"
Wenn das Krankengeld zu ende geht, steht ihm doch erstmal Arbeitslosengeld zu oder nicht?
Eine angemessene Rente steht ihm leider nicht zu,weil er ja fast nix eingezahlt hat. Sozialhilfe wäre die einzige Sache die ihm zusteht wenn er Erwerbsunfähig bleiben würde aber da er wie gesagt fest angestellt ist bei seinem Arbeitgeber (seid Dezember) würde er ja noch 1 Jahr AL-Geld bekommen?
Aber er hat einen Schwerstbehindertengard von 100 und geniesst ja auch erhöhren Kündigungsschutz, womit ja auch wieder Arbeitslosengeld nicht in Frage kommt...ihr merkt vielleicht wir sind verwirrt und machen uns finazielle Sorgen.

Ist nach dem Krankengeld das Arbeitsamt für ihn zuständig?

Ich würde mich sehr freuen, wenn sich jemand findet, der davon Ahnung hat und uns helfen kann.
Meint ihr eine Rechtsschutzberatung bei einem Anwalt könnte ratsam sein. Müsste es dann einer sein, der sich mit Arbeitsrecht auskennt?

Danke udn liebe Grüße.

Geändert von manu_k (05.06.2006 um 21:23 Uhr)
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  #2  
Alt 05.06.2006, 21:24
silverlady silverlady ist offline
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Standard AW: Wie lange Krankengeld und was gibt es danach?

hallo Manu
ich habe dir in unserem Treat geantwortet

wir hauen den Krebs klein
silverlady
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  #3  
Alt 09.06.2006, 14:27
birgit1 birgit1 ist offline
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Standard AW: Wie lange Krankengeld und was gibt es danach?

Hallo manu_k,

man kann Krankengeld für max. 18 Monate A-Unfähigkeit in einem Zeitraum von 3 Jahren erhalten - das können 18 Monate am Stück oder aber eben auch über diesen Zeitraum gestückelt sein. Einen Rechtsanspruch auf erreichen Ausschöpfen sieser gesamten 18 Monate hat man aber nicht. Die Krankenkasse wird je nach Stadium der Erkrankung schon früher eine Rehamaßname einleiten wollen, um seine Arbeitsfähigkeit zu prüfen, bzw. festzustellen, ob er nicht wieder rehabilitierbar, aslo dem Arbeitsmarkt zu zu führen ist.
Das Arbeitsamt ist nur zuständig, wenn er ausgesteuert wird und bis zu dem Zeitpunkt noch kein Rentenbescheid vorliegt. Aber auch das Arbeitsamt wird - weil er ja wegen A-unfähigkeit nicht vermittelbar ist - zu einem Rentenantrag anregen. Letztendlich würde dann im Prinzip, wenn er keinen Rentenanspruch hat ( hat er nicht mindesten 5 Jahre eingezalht? - Er soll sich mal mit einem Rentenversichertenältesten beraten - nicht mit einem teuren Rechtsanwalt!) das Sozialamt zuständig sein.

Gruß von birgit
__________________
Aus Zeitgründen sehe ich meistens von der Korrektur von Schreibfehlern ab. Man möge es mir fazein.
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  #4  
Alt 12.06.2006, 22:31
manu_k manu_k ist offline
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Standard AW: Wie lange Krankengeld und was gibt es danach?

hallo hans,

du schreibst die beste Lösung ist ein Antarg auf volle Erwerbminderungsrente?
wer kann die bekommen, wovon hängt die ab?und wo stellt man die?

Mein Freund ist nämlich erst seid Dez. 05 angestellt bei seinem Arbeitgeber, hat sonst als Student mit dementsprechenden Tarif dort gearbeitet, hat also nie eingezahlt in die Rentenkasse.

ich möchte euch schonmal für eure Antworten danken.danke birgit und hans.
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  #5  
Alt 28.06.2006, 18:48
Ivima Ivima ist offline
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Cool AW: Wie lange Krankengeld und was gibt es danach?

Hallo Hans, auch ich werde Anfang August von meiner KK ausgesteuert.
Mein Rentenantrag auf EU-Rente läuft seit 10/05 und ist schon einmal abgelehnt worden.Ich warte auf den Widerspruchsbescheid.

Man empfahl mir privat, bei der Arge vorzusprechen, denen ich meine Situation erklärte und ein Formular in die Hand gedrückt bekam zur weiteren Bearbeitung.

In den vorherigen Berichten wird geschrieben, daß die Arge Ü-Geld bezahlen muß, andererseits wird die Sozi mit ins Spiel gebracht.

Muß U-Geld, weil mein AG keine Kündigung ausgesprochen hat, gezahlt werden oder wann muß ich zur Sozi?
Jeder spricht vom VDK, ich bin rechtschutzversichert und möchte zum Ra.

Warum ist der VDK so wichtig?
Vielleicht hat jemand schon diese Problematik hinter sich und kann zusätzlich noch etwas berichten.

Lieben Gruß Ivima
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  #6  
Alt 28.06.2006, 19:23
loulilein loulilein ist offline
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Standard AW: Wie lange Krankengeld und was gibt es danach?

Hallo..............
da ich auch dem VDK beigetreten bin kann ich Dir sagen, das die Abkürzung für
Verein der Kriegsversehrten UND Behinderten (=Schwerbehinderten) steht. D.h. dieser Verein ist spezialisiert auf alle Fragen u. Probleme, die u.a. auch im Zusammenhang mit einer EU-Rente stehen. Falls ein Rentenantrag auf Ablehnung durch die BfA stößt, geben sie beim VDK Rechtsbeistand und führen mit ihren spezialisierten RA Widerspruch bis hin zur Klage beim Sozialgericht durch. Sie helfen natürlich auch weiter, wenn es z.B. um Schwerbehindertenausweis geht usw.

Ich zahle im Monat 4 Euro (kann von Region zu Region geringfügig differieren) und habe direkt Beratung.

Ich hoffe, ich konnte ein klein wenig weiterhelfen

Grüße, Loulilein
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  #7  
Alt 28.06.2006, 19:33
loulilein loulilein ist offline
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Standard AW: Wie lange Krankengeld und was gibt es danach?

komisch, eben war meine erste Antwort nicht abgespeichert, deshalb zweimal...........Inhalt ist der gleiche

Hallo............VDK steht für "Verein der Kriegsversehrten und Behinderten". Sie haben Rechtsberatung natürlich auch speziell für alle Dinge, die mit Schwerbehindertenrecht u.a. auch EU-Rente zu tun haben und führen z.B. auch Widerspruch bei Ablehnung der Rente bis hin zur Klage beim Sozialgericht durch.
Ich bezahle im Monat 4 Euro Mitgliedsbeitrag.

Ich hoffe, ich konnte ein bißchen weiterhelfen.

Grüße, Loulilein

Geändert von loulilein (28.06.2006 um 19:36 Uhr)
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  #8  
Alt 28.06.2006, 19:35
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Barbara_vP Barbara_vP ist offline
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Standard AW: Wie lange Krankengeld und was gibt es danach?

Hallo Ivama
wenn du in einer rechtschutzversicherung bist. und diese das sozialrecht mit abdeckt ist das Ok aber leider haben Rechtsschutzversicherungen oft hohe Eigenbeteildigungen und decken manche Beratungen nicht mit ab. Ich bin auch rechtsschutzversichert und beim Sozialverband ist ähnlich dem VDK. Weil ich dann auch Hilfe beim ausfüllen der Formulare habe und im Widerspruch. Sonst würde ich dann meine eigenbeteildigung 100€ zahlen und im Jahr zahle ich nur 60€ beim verband. Für einen Rechtsstreit vor dem Sozialgericht ist die Rechtsschutzversicherung bestimmt sehr gut.
So zu deiner anderen Frage: du bekommst das Geld vom AA als Nahtlosigkeitsgeld. Das heißt du hast eine ungekündigte Stelle und bist gleichzeitig arbeitssuchend aber nicht vermittelbar. Das erhälst du 12 Monate, es sei denn du bist schon alt (altersgrenze weuiiß ich nicht meine aber über 50) dann sind es 18 Monate. Dnach kommt Harz 4
drücke die Daumen, dass deine Rente durch kommt. Ich warte auch allerdings noch im Erstantrag und muß näcste Woche zu einem zweiten Gutachter
Barbara
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  #9  
Alt 29.06.2006, 05:58
yabuck yabuck ist offline
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Standard AW: Wie lange Krankengeld und was gibt es danach?

Hallo,

nur ein kleiner Hinweis: Sozialgerichtsverfahren sind immer kostenlos. Allerdings weiß ich nicht, ob dies Anwaltskosten mit einschließt.

Gruß
Andreas
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  #10  
Alt 29.06.2006, 10:37
Ivima Ivima ist offline
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Standard AW: Wie lange Krankengeld und was gibt es danach?

Vielen Dank für eure Beiträge. Es beruhigt mich erstmal ein wenig.
Bis bald und alles Gute

Ivima
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  #11  
Alt 29.06.2006, 16:18
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Gaby Gaby ist offline
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Standard AW: Wie lange Krankengeld und was gibt es danach?

Hallo zusammen,
vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.
Gibt es Krankengeld insgesamt nur für 18 Monate, auch bei unterschiedlichen aufeinander folgenden Krankheiten, oder zählt es ab der neuen Diagnose wieder von vorne?
Hat jemand Erfahrungen damit?

Vielen Dank für event. Antworten.
Gaby
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  #12  
Alt 29.06.2006, 16:51
clara clara ist offline
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Standard AW: Wie lange Krankengeld und was gibt es danach?

Hallo Gaby,
es gibt in einem bestimmten zeitraum (ich glaube 3 Jahre) grundsätzlich für insgesammt 78 Wochen Krankengeld. Auch bei neuer Diagnose.
Gruß clara
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  #13  
Alt 29.06.2006, 17:00
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Barbara_vP Barbara_vP ist offline
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Standard AW: Wie lange Krankengeld und was gibt es danach?

Hallo
ich hatte auch mehrere Erkrankungen und habe mich über den Sozialverband mit der KK gestritten, obwohl ich dazwischen gearbeitet habe, leider zählte die neue Erkrankung dazu, mit der ich dann weiter krank geschrieben war
Barbara
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  #14  
Alt 07.10.2006, 12:20
MuttersTochter MuttersTochter ist offline
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Ausrufezeichen AW: Wie lange Krankengeld und was gibt es danach?

Hallo an alle Fragenden, hier ein paar Antworten,

zunächst mal bei AU (Arbeitsunfähigkeit) die gesetzl. Mindestestdauer der Lohnfortzahlung von 6 Wochen, danach dann Krankengeld der Krankenkasse höchstens 72 Monate oder Krankentagegeld der privaten Krankenversicherung zeitlich unbegränzt für die Dauer der AU bis zur Widerherstellung der Arbeitsfähigkeit oder Feststellung der Berufsunfähigkeit. Und das Thema BU (Berufsunfähigkeit) ist ein Thema für sich, denn das Krankengeld oder Krankentagegeld wird nur bei AU gezahlt, nicht bei BU und BU ist jemand, der voraussichtlich 6 Monate seiner Arbeit nicht nachgehen kann. Wenn also jemand eine BU-Rente beantragt, wo auch immer, ob bei der DRK (Deutsche Rentenversicherung) oder bei einer privaten Versicherung, muss also damit rechnen, dass seine Krankenkasse oder Versicherung dann das Krankentagegeld/Krankengeld nicht mehr zahlt, weil keine AU sondern eine BU vorliegt. Und zur Info BU-Rente gibt es für alle nach dem 31.12.1960 Geborenen nicht mehr vom Staat. BU-Rente bezieht sich auf den Beruf, was aber mit einer Tätigkeit um seinen Erwerb zu haben, nichts zu tun hat, ein Arzt z.B. ist es somit zuzumuten dann als Pförtner zu arbeiten. Womit wir dann beim Thema Erwerbsminderungsrente sind. Voll erwerbsgemindert ist man, wenn man weniger als 3 Stunden täglich irgendeiner Arbeit nachgehen kann, Teilerwerbsgemindert ist man, wenn man zwischen 3 und 6 Stunden arbeiten kann. In Zahlen kann man grob folgende staatliche Rente errechnen, sofern man denn Anspruch darauf hat: Volle EMR ca. 31% vom Durchschnittsvorjahresbrutto und halbe EMR ca. 16% vom Durchschnittsvorjahresbrutto. Ob und in welcher Höhe Anspruch besteht einfach mal bei der BFA oder LVA erfragen. Jeder der rechnen kann, kommt schnell dahin zu sehen, dass man besser gar nicht krank wird aber das haben wir ja nicht in der Hand. Für alle die nicht krank sind, kann ich nur raten privat sich gegen BU abzusichern und das schreib ich nicht nur, weil ich Versicherungen verkaufe, sondern eine Notwendigkeit sehe, sich gegen finanzielle Einbußen abzusichern.

Hoffe einige Fragen beantwortet zu haben.

Liebe Grüße Mutterstochter
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  #15  
Alt 07.10.2006, 14:03
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vom alten stamm vom alten stamm ist offline
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Beiträge: 460
Standard AW: Wie lange Krankengeld und was gibt es danach?

Hallo Mutterstochter
Erstmal möchte ich mich für den sehr interessanten Beitrag bei Dir bedanken !,es ist immer wieder hilfreich etwas über diese Thema zu erfahren !!! deshalb sei mir nicht böse wenn ich Dir dazu eine Frage stelle :
soweit ich weiss ist das Krankengeld auf 72 oder 73 Wochen begrenzt ganz genau weiss ich es auch nicht aber Monate das war mir neu ?
Du scheinst dich mit diesem Thema sehr gut aus zukennen , deshalb wäre es sicherlich für viele von uns gut mehr von Dir zu hören !!!
Wenn es möglich ist ?
Noch eins, wie Du richtig bemerkt hast ist es ratsam sich gegen BU abzusichern solange man noch Gesund ist ! wenn man aber wie die meisten von uns bereits erkrankt ist ,will einen keiner mehr Versichern !

lieben gruß Thomas
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