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  #16  
Alt 23.08.2006, 12:29
shalom shalom ist offline
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Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Hallo,

inzwischen liegt das komplette Urteil des 4. Senats des BSG zum o.a. Sachverhalt in elektronischer Form vor.

Nachzulesen unter:

www.bundessozialgericht.de

Entscheidungstexte vom 16.05.2006 : B 4 RA 22/05 R


Mit besten Grüßen
Shalom
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  #17  
Alt 25.08.2006, 09:34
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Jutta Jutta ist offline
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Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Maaren,

es ist nicht rührend, sondern ich finde es zur Information sehr wichtig, dass Shalom solche Beiträge für uns sucht und ins Forum setzt.

Ich denke, Deine immer wiederkehrenden negativen Äußerungen hier im Forum helfen uns garantiert nicht weiter. Wir sind nicht hier um die Welt zu ändern, sondern um uns zu informieren und auszutauschen.
__________________
Jutta
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  #18  
Alt 25.08.2006, 17:38
shalom shalom ist offline
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Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Hallo Maaren,

ich kann Juttas Worten nur beipflichten, denn auch in anderen ähnlich gelagerten Threads waren Deine Beiträge eher entmutigend, sarkastisch und von wenig konstruktiven Sichtweisen geprägt. Du wirst wohl Deine Gründe haben, daher möchte ich das nicht weiter kommentieren.

Ich habe mit voller Absicht für uns Laien den Verfahrensweg der Sozialgerichtsbarkeit in einem früheren Beitrag zitiert, um Mißverständnisse zu vermeiden und Klarheit zu gewinnen.

Zur Versachlichung möchte ich beitragen, denn das scheint mir beim Umgang mit Gerichten stets angebracht zu sein.

Das Bundessozialgericht ist nicht eine beliebige Unterinstanz der Sozialgerichtsbarkeit, sondern die oberste und letzte Revisionsinstanz beim Verfahrensweg der Sozialgerichte. Hierhin schaffen es nur wenige Fälle und diese sind dann für die entsprechenden Kläger bzw. beklagten Institutionen von ganz grundsätzlicher Bedeutung. Gegen Entscheidungen dieser obersten Gerichtsbarkeitsstufe kann man nur noch vor dem Bundesverfassungsgericht Einspruch einlegen, wenn elementare Grundrechtsverstöße im Urteil erkennbar sind.

Bis ein solches höchstrichterliches Urteil auch in die Tat umgesetzt ist, kann dann durchaus allerdings noch eine geraume Zeit vergehen.

Nur für mich selber sprechend, habe ich die Erfahrung gemacht, das korrekte und sachbezogene Information mir sehr hilft, Aggressionen und Unwissenheit abzubauen und sich damit für mich Wege zu Lösungen auch öffnen können. Schaut man sich in den Threads dieses Forums um, so suchen viele Hilfestellungen, Tipps, Ratschläge. Warum nicht auch versuchen, Antworten zu geben ?

Genau in diese Richtung zielen meine Beiträge im Krebsforum: eigene Erfahrungen und Informationen weiterzugeben, zum Nachdenken anzuregen und ggf. hilfreich für andere Betroffene zu sein. Die Weisheit habe ich als Laie ganz gewiß nicht gepachtet, aber auch nicht diejenigen, die eine generelle Ohnmachtsstimmung verbreiten.

Es ist richtig, daß wir in unserem Staat uns vieles erst erkämpfen und dabei auch viel Geduld aufbringen müssen. Kämpfen sollte man für sein Ziel meines Erachtens jedoch GEMEINSAM und nicht ALLEIN GEGEN ALLE und schon gar nicht mit sarkastischen Rundum-Statements.

Meine mittelbare Betroffenheit (die nichts mit dem obigen Fall vor dem Bundessozialgericht zu tun hat) in Bezug auf den mühsamen Kampf mit den Institutionen:

Durch den Krebstod meiner Frau im Jahr 2000 und eine Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes Ende 2001 erleide ich ganz erhebliche monatliche (für den eigenen späteren Rentenfall) Verluste der betrieblichen Altersversorgung.

Mit einer Ohnmachtshaltung hätte ich wahrscheinlich gar nichts unternommen. So aber habe ich auf dem Zivilrechtswege geklagt, die Stationen Landgericht und Oberlandesgericht geschafft und klage jetzt gegen die Zusatzversorgungskasse vor dem Bundesgerichtshof(BGH) als oberster Zivilgerichtsinstanz. Von den Klägern, die sich bis zum BGH durchgekämpft haben werden später alle profitieren, die Einspruch gegen die neuen Betriebsrentenregelungen eingelegt haben.


Mit diesem "Outing" möchte ich mich nicht als großer Hecht darstellen, sondern Mut machen, im Zweifelsfalle auch den evtl. langwierigen Klageweg zu beschreiten, wenn es geht z.B. auch gemeinsam mit ähnlich Betroffenen.

Sich im Recht fühlen, Recht haben und Recht bekommen, sowie Recht in die Tat umsetzen, sind dabei durchaus unterschiedliche Zustände. Es gibt für mich bislang jedenfalls noch keinen Anlaß, grundsätzlich an unserem Rechtssystem zu verzweifeln, aber mühsam und langwierig ist das Kämpfen schon.

LG
Shalom
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  #19  
Alt 28.08.2006, 12:05
Sonne79 Sonne79 ist offline
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Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

hallo maaren!

auch ich bin beim querlesen über einige deiner beiträge gestolpert und kann nur den kopf schütteln....

vielleicht ist dieses forum hier nicht der richtige platz für dich um deinen weltfrust loszuwerden, mit deinen bissigen und oft wenig taktvollen beiträgen bist du hier eher fehl am platz....

sonne
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Leben ist das, was passiert während Du eifrig dabei bist, andere Pläne zu schmieden
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  #20  
Alt 29.08.2006, 14:44
RAin Ott RAin Ott ist offline
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Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

@shalom und jutta

ich habe gerade zufällig meinen namen in diesem thread entdeckt und habe gedacht, ich "mische" mich mal ein.

ich würde unbedingt empfehlen, einen überprüfungsantrag wegen der rentenabschläge zu stellen. die rechtsanwaltskosten (falls nötig) müssten m.e. von der deutschen Rentenversicherung getragen werden, weil die rentenbescheide rechtswidrig sind.
zu einem klageverfahren wird es bestimmt nicht kommen, weil das urteil eindeutig ist.
außerdem gilt die rechtwidrigkeit der abschläge meiner meinung nach auch für hinterbliebenenversorgungen (witwen/witwer-renten), wenn der Ehepartner noch nicht 60. jahre alt war vor seinem ableben!
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  #21  
Alt 29.08.2006, 21:00
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Jutta Jutta ist offline
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Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Hallo Frau Ott,

Vielen Dank fürs Ein/Mitmischen, und die Kurzinformation wie viele von uns vorgehen können.
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Jutta
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  #22  
Alt 30.08.2006, 08:09
shalom shalom ist offline
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Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

@Maaren,

der Sinn Deines letzten Beitrages: ?????

Wie Du dem Anfang dieses Threads entnehmen kannst, ist Frau Ott tatsächlich Rechtsanwältin aus Hannover.

Welche Motivation bewegt Dich nun eigentlich, hier Forumsbeiträge zu schreiben? Ich glaube nicht, dass eine schwere Krankheit als Rechtfertigung dazu dienen kann, sich derart - wie Du es gerade tust - zu äußern.

Vielleicht kannst Du Dich ggf. in Ratsuchende hineinversetzen, die reiben sich ziemlich verwundert die Augen, wenn sie Deine Beiträge lesen. Möchtest Du eigentlich andere krebskranke oder betroffene Menschen verwirren oder ärgern ? Dazu ist das Krebsforum sicher nicht gedacht. Denke doch mal nach, möchtest Du, das man mit Dir so umgeht, wie Du es mit anderen Forumsteilnehmern tust ? Ich glaube, das möchtest Du nicht.

Es wäre schön und für die Leser des Krebsforums sicher nützlicher, wenn mehr Sachlichkeit um sich greifen würde.

Manchmal verhältst Du Dich wohl nach der Devise:

Woher soll ich wissen, was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe (bzw. höre, was ich sage) .

Shalom
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Geändert von shalom (30.08.2006 um 16:15 Uhr)
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  #23  
Alt 31.08.2006, 03:29
inter inter ist offline
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Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Zitat:
Zitat von shalom
-@Maaren,
-der Sinn Deines letzten Beitrages: ?????
-wie Du entnehmen kannst, ist Frau Ott tatsächlich Rechtsanwältin
-welche Motivation bewegt Dich nun eigentlich, hier zu schreiben?
-möchtest Du eigentlich andere verwirren oder ärgern ?
-es wäre schön und für die Leser des Krebsforums sicher nützlicher, wenn mehr Sachlichkeit um sich greifen würde.
-manchmal verhältst Du Dich nach der Devise:
-woher soll ich wissen, was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe (bzw. höre, was ich sage) .

Guten Abend in die illustre Runde :-)

ich muß keine Maaren o.a. lesen und noch weniger muß ich sie kommentieren, wenn mir ihr Geschreibsel nicht paßt, oder?
Deshalb sträuben sich auch meine Nackenhaare, wenn ich diese Shalom'sche Personifizierung mit-lesen muß!:-)
Shali, Sie sind, mit Verlaub gesagt, doch keinen Deut besser.
Wie wäre es, wenn Sie auch endlich einmal mit der Versachlichung begännen?
Ich will mich nicht einmischen, aber es stört mich ungemein und immer wieder, wenn hier aufeinander eingedroschen wird, wenn auch nur virtuell oder verbal.
Und der zitierte Beitrag ist in meinen Augen auch nicht gerade sachlich oder gar höflich, schon gar nicht themenorientiert, denn:
hier lautete der Tenor: Abschläge bei EU-Renten.
Apropos: die BfA bzw. LVA bzw. RV Bund/Land haben angeblich Anweisungen erhalten, wonach Überprüfungsanträge unbeantwortet und unkommentiert bleiben sollen.
Das finde ich nicht sehr demokratisch und noch weniger transparent.
Eine Chance auf Prüfung oder Neuberechnung hätten wohl nur die, denen erst kürzlich ein Rentenbescheid zuging und wo die Widerspruchsfrist noch nicht abgelaufen ist.
Spannend, wie sich das noch entwickelt.
Wir bleiben dran :-)

Liebe Grüße in die (wieder mal schlaflose) Nacht
Eure Inter
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  #24  
Alt 31.08.2006, 08:34
shalom shalom ist offline
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Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Hallole Inter,

ich verstehe Deine Sorge und auch Dein Bemühen um Sachlichkeit (ich habe mal Deine Beiträge im Thread "Krankenversicherung bei Witwenrente" und andere Threads verfolgt).

Wenn Du meine Beiträge in den verschiedenen Threads nachliest, kannst Du feststellen, daß ich Konflikten nicht ausweiche, sie aber nicht suche, und wenn sie denn mal da sind (die Konflikte), stelle ich mich ihnen auch.

Ich weiß um die unterschiedlichen Befindlichkeiten/Empfindlichkeiten von Menschen, die im Krebsforum schreiben, ob sie nun Kranke oder ("nur") Betroffene sind.

Der Verwirrung stiftenden Person dieses Threads (und auch eines anderen Threads) ist von verschiedenen Seiten auf höfliche aber bestimmte Weise (auch von mir) bedeutet worden, sich vorher zu überlegen, was sie schreibt. Da ich derjenige war, der den Thread "Abschläge ..." eröffnet hat, habe ich mir auch das Recht genommen, Maarens Äußerungen zu erwidern.

Auch mir (wie auch anderen) stehen Äußerungen des Ärgers zu. Daher meine sarkastische Randbemerkung in Würdigung der Äußerungen von Maaren: Woher soll ich wissen, was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe?

Du selbst reagierst ja in Antwort auf Forenbeiträge (wie ich nachlesen konnte) recht sensibel, warum sollte ich das nicht auch einmal in Richtung derjenigen Person tun, die hier für Verwirrung sorgt ?

Nochmal zurück zum eigentlichen Anliegen meines Threads: Information !!!

Die Umsetzung des BSG Urteils wird sicher noch etwas dauern, Rechtsbeistand wird da sicher hilfreich sein.

Aus meiner Erfahrung auf einer anderen juristischen "Baustelle": Institutionen, die vor den höheren deutschen Gerichten unterliegen, tun sich nicht leicht mit der Umsetzung. Sie wirken arrogant und schroff ablehnend. Die zögerliche oder sogar NICHT-Reaktion der unterlegenen Institution ist eine übliche und bekannte Verhaltensweise, der man mit anwaltlichen Mitteln begegnen kann.

Es gibt keinen Grund, den Kopf in den Sand zu stecken, aber gekämpft werden muß schon, um Recht auch umgesetzt zu bekommen.

Liebe Grüße
Shalom
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(Johann Wolfgang von Goethe)
"Wilhelm Meisters Wanderjahre", 3. Buch, 18. Kapitel
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  #25  
Alt 01.09.2006, 14:45
RAin Ott RAin Ott ist offline
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Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Hallo zusammen.

wenn die Deutsche Rentenversicherung tatsächlich Anweisung hat, Überprüfungsanträge nicht zu bearbeiten, wäre das skandalös.
Für diese Fälle gibt es aber die Untätigkeitsklage.

Ich bearbeite aktuell viele dieser Fälle und kann dies bislang nicht bestätigen. Allerdings wird seitens der Rentenversicherung mitgeteilt, dass eine Bearbeitung erst einmal nicht erfolgt, bis intern geklärt wurde, wie zu verfahren ist.
Dies kann insofern problematisch werden, als dass das SGB eine Ausschlussfrist von 4 Jahren vorsieht, innerhalb derer Ansprüche auch rückwirkend geltend gemacht werden können.
Auch wenn es meiner Ansicht nach treuwidrig ist, sich bei einem von Anfang an rechtswidrigen Bescheid auf derartige Fristen zu berufen, würde ich dennoch empfehlen, Ansprüche umgehend geltend zu machen.

Betroffen sind alle, die nach dem 01.01.2001 eine Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung erhalten (prüfen: Anlage 6 des Rentenbescheids, hier Minderungs des Zugangsfaktors) und bei Rentenbezug unter 60 waren.
Der Abschlag darf erst ab dem 60. Lebensjahr vorgenommen werden, für den Zeitraum dazwischen nicht.

Außerdem können diejenigen betroffen sein, die Erziehungsrenten und Hinterbliebenenrenten erhalten, auch wenn dies nicht ausdrücklich im Urteil steht.

Weiterhin sind von der Entscheidung auch Zusatzrenten (Betriebsrenten) des öffentlichen und kierchlichen Dienstes berührt, weil die Satzungen dieser Kassen auf die entsprechenden Regelungen des § 77 SGB VI verweisen.

Übrigens liegt dem Bundesverfassunggericht eine Vorlagebschluss des BSG vor bezüglich der Rentenabschläge im Allgemeinen.
Hier soll geprüft werde, ob es verfassungsgemäß ist, die Abschläge, die den Vorteil der vorzeitigen Inanspruchnahme ausgleichen sollen, bis zum Lebensende von der Renten anzuziehen, da rein rechnerisch der Vorteil irgendwann ausgeglichen sein müsste.

Auch hier scheint sich demnach etwas zu tun, das würde dann auch die Altersrentner betreffen.

In Anbetracht der Tatsache, dass es sich hier um die eigene, lebenslange Rente handelt, und es in manchen Fällen um hohe Summen geht, die man zurückfordern kann, kann ich die Passivität einiger user in diesem Thread nicht nachvollziehen. Eindeutiger kann ein Anspruch nicht formuliert sein.
Jeder muss seinen Anspruch individuell durchsetzen und nicht auf Sammelklagen (die es nicht gibt) o.ä. warten oder sich einreden, dass das alles eh nichts bringt.

Der VDK und der SOVD sind gute Anlaufstellen, für diejenigen, die sich dies allein nicht zutrauen.
Ansonsten kann man sich an jeden Rechtsanwalt, der mit dem Rentenrecht oder Sozialrecht vertraut ist, wenden.

Ich hoffe, mich nicht allzu sehr wiederholt zu haben und danke shalom für seinen Einsatz.
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  #26  
Alt 08.09.2006, 13:23
Klaus Hildebrandt Klaus Hildebrandt ist offline
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Registriert seit: 06.09.2006
Beiträge: 2
Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Keine Abschläge bei einer Erwerbsminderungsrente bei unter 60 Jährigen

Hallo liebe Forumsteilnehmer,

ich bin 54 Jahre alt und bekomme seit dem 01.06.2006 eine Erwerbsminderungsrente. Meine Rente ist damals mit einem Abschlag (ich glaube, es waren 10,8 %) beschieden worden.

Am 11.07.2006 habe ich meinen Rentenversicherungsträger (Knappschaft Bahn See) aufgrund
des Bundessozialgerichtsurteil v. 16.05.2006 angeschrieben und um eine Überprüfung meines Erwerbsminderungsrenten- Bescheides gebeten. Ich habe das Aktenzeichen d. Gerichtsurteil angegeben und darauf hingewiesen, dass durch die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts sich erwiesen hat, dass die Knappschaft bei der Berechnung meines Erwerbsminderungsrenten-Bescheides das Recht unrichtig angewandt haben.
Am 14.07.2006 hat mir meine Rentenversicherung mitgeteilt: “....Eine Stellungnahme ist erst dann möglich, wenn das Urteil v. 16.05.06 schriftlich vorliegt und die Beratungen in den zuständigen Gremien der Deutschen Rentenversicherung abgeschlossen sind. Wir gehen davon aus, dass dies noch geraume Zeit in Anspruch nehmen wird. Von zwischenzeitlichen Anfragen bitten wir abzusehen. Wir werden unaufgefordert auf die Angelegenheit zurückkommen.”

Am 10.08.06 habe ich die Knappschaft ein weiteres Mal anschreiben lassen, da seit Anfang August 06 das schriftliche Urteil des Bundessozialgericht v. 16.05.06 vorlag. Die Begründung meines Antrages wurde noch mal ausführlicher und umfangreicher ausgeführt, dabei kamen alle Aspekte und Begründungen des Gerichtsurteil zum Ausdruck. Außerdem bot ich der Knappschaft an, die schriftliche Urteilsbegründung in Kopie zur Verfügung zu stellen, falls der Knappschaft dieses Urteil noch nicht vorliegen sollte. Der Hinweis der Knappschaft, dass die Beratungen der zuständigen Gremien der Rentenversicherungsträger müssten zunächst abgeschlossen sein, könnte nicht überzeugen..

Trotz alledem, hat sich die Knappschaft bis heute nicht gemeldet und auf mein Schreiben reagiert.
Was kann ich weiterhin unternehmen, damit der Rentenversicherungsträger auf mein Überprüfungsantrag reagiert und das Recht richtig anwendet?

Muss ich tatsächlich mindestens 6 Monate warten, um eine Untätigkeitsklage gegenüber der Knappschaft erheben zu können?

Für Ratschläge und rechtliche Hinweise wäre ich sehr dankbar.

Grüße
Klaus
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  #27  
Alt 12.09.2006, 19:47
Benutzerbild von Regina_Beate
Regina_Beate Regina_Beate ist offline
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Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Hallo, Klaus !

Ich war mittlerweile in dieser Angelegenheit beim Rechtsanwalt, da auch meine EU-Rente mit Abschlägen belegt ist. Von der DRV bekam ich, nachdem ich zunächst selbst aktiv wurde, die gleiche Antwort mit den Worten:"Die DRV hat eine andere Rechtsauffassung." Da platzte mir der Kragen und ich bin zum RA. Dieser hat ein entsprechendes Schreiben an die DRV verfasst und auf eine Untätigkeitsklage muss Du keine 6 Monate sondern höchstens 3 Monate warten (Auskunft des RA).
Warum die in Berlin so rumeiern verstehe ich nicht (na ja, die Kassen sind wohl leer und es stellen mittlerweile 700.000 EU Rentern mehr Ersatzansprüche - damals ging man von 200.000 EU-Rentnern aus). Ich rate Dir, ebenfalls einen Anwalt aufzusuchen. Die haben das Know-How und vor allem die stärkeren Nerven. Mein RA sieht die Sache für mich positiv, d. h. die DRV wird wohl zahlen müssen und das Schöne ist, auch rückwirkend - wenn der Rentenbescheid bereits rechtskräftig ist.
Ich drücke Dir die Daumen.
Alles Gute
Regina_Beate
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  #28  
Alt 13.09.2006, 15:05
nessi nessi ist offline
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Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Hallo!
Kann mir bitte mal jemand erklären wie ich bei meinem Rentenbescheid herausfinde ob ich betroffen bin? Steht da irgendwo ob ich diese Abschläge habe oder nicht? Oder haben die ALLE die unter 60 waren und nach dem1.1.2001 diese Rente bekommen haben?
Bin jetzt 34 und bekomme seit dem 16.6.2004 volle Erwerbsminderungsrente.
Ich hab noch nicht den Durchblick

NESSI
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  #29  
Alt 13.09.2006, 15:25
selenio selenio ist offline
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Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Hallo Nessi,

sicherlich werden da Abschläge sein.

Schau dir mal Deinen Rentenbescheid an.
Dieser Bescheid enthält eine Anlage.
In der Anlage wird der Zugangsfaktor (Wert der Vorleistungen)
aufgeführt.
Ist der Zugangsfaktor bei Dir 1,0 oder vermindert?
Ein verringerter Zugangsfaktor bedeutet "Rentenabschlag".

Viele Grüße
selenio
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  #30  
Alt 13.09.2006, 18:22
Thomas Thomas ist offline
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Beiträge: 331
Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Hallo nessie,

ich habe auch Probleme den seitenlangen Rentenbescheid zu verstehen. Wenn ich es richtig sehe, ist der Rentenabschlag dadurch versteckt, dass die Zurechnungszeit, also die Zeit bis die normale Altersrente beginnt nur bis 60 und nicht wie normal bis 65 gerechnet wurde, zumindest ist es in meinem Bescheid so. Das Wort "Abschlag" steht wohl nirgends.

Gruß
Thomas
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