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Alt 20.11.2009, 13:27
Benutzerbild von Karin B.
Karin B. Karin B. ist offline
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Registriert seit: 10.05.2004
Ort: wilder Süden BW
Beiträge: 1.376
Ausrufezeichen Weigerung Arbeitgeber + Urlaubsanspruch

hallo,
ihr habt mir schon so oft geholfen, etwas Licht in mein Wirrwarr zu bringen, ich hoffe auch diesesmal auf eure Hilfe.
Folgendes Problem:
Ich mußte die EU Rente beantragen, da ich in der Reha im Juli/Aug. als voll erwerbsunfähig eingestuft wurde und deshalb hat dann das Arbeitsamt mir dieses Nahlosgeld getrichen.
Soweit ist es klar.
Eigentlich wollte ich ab Januar 2010 wieder arbeiten gehen.
Gespräche mit dem Arbeitgeber haben im September 09 stattgefunden und dabei wurde festgelegt, dass ich ab 02.11.09 meinen Urlaub antrete und ab dem 22.01.2010 dann wieder richtig einsteige.( Urlaub von 2008 + 2009 abbummeln) Da war von EU Rente noch nicht die Rede, hatte eine Bewilligung für dieses Nahlosgeld bis Juni 2010

Nun kam aber am 27.10.09 mein befristeter Rentenbescheid der auf den 01.06.09 zurückdatiert genehmigt war und mein Arbeitgeber weigert sich nun mich
1. wieder arbeiten zu lassen trotz Rente (arbeite normalerweise auf 70 Std. im Monat halbtags ca 4-5 Std von Montag bis Donnerstag
Ich könne nur arbeiten, wenn ich eine Teil Erwerbsunfähigkeitsrente hätte.
ich soll meine Rente ablehnen, wenn ich wieder arbeiten will!
2. der Arbeitgeber sagt auch, wenn das Arbeitsverhälnis ruht, dann hätte ich keinen Anspruch auf Urlaub d.h. auch auf die Urlaubstage vor dem Rentenbescheid, also vor 01.06.09 hätte ich keinen Anspruch.
Krankgemeldet war ich ab dem 30.06.08

Der Sommerurlaub von 2007 war schon genehmigt, konnte ihn allerdings nicht nehmen, da ich dann im Krankenhaus war. (Feststellung der Metastasen in Leber, Lunge und Knochen)
(Urlaubsanspruch besteht: von 2008 - 27 Tage
von 2009 - 35 Tage)

Meine Fragen sind nun und hier hoffe ich ganz fest auf eure Hilfe
1. habe ich Anspruch mir diese Urlaubstage auszahlen zu lassen? Falls der Urlaubsanspruch wirklich während der EU Rente ruht, habe ich dann nicht wenigstens Anspruch auf den Urlaub, der sich vor der Rente angesammelt hat?

2. Darf der Arbeitgeber mir verbieten wieder zu arbeiten? Er hätte nichts dagegen, wenn ich mir woanders etwas dazuverdiene.Also sprich mir eine andere Arbeitsplatz suche.

3. Was ist, wenn ich wirklich meine EU Rente ablehne und ich daraufhin wieder arbeiten darf (beim alten Arbeitgeber) und ich stelle nach einiger Zeit fest, dass ich doch körperlich dazu nicht mehr in der Lage bin, kann ich dann trotzdem wieder EU Rente beantragen?

Diese Weigerung des Arbeitgebers mich arbeiten zu lassen, habe ich erst heute erfahren, bisher hieß es, alles ok.
Einen Wiederspruch gegen die EU Rente könnte ich aber nur bis zum 27.11.09 stellen, es würde also eilen um Licht ins Dunkle zu bringen.

Mit dem Rentenversicherer habe ich heute auch telefonisch gesprochen, die sagen: ich dürfte arbeiten beim alten Arbeitgeber, ich müßte dieses gerichtlich durchfechten.
Ich arbeite nun fast 13 Jahre bei diesem Arbeitgeber und habe einen Schwerbehindertenausweis mit 100% und G +B falls dies einen Einluß hat.
Außerdem ist mein Arbeitgeber der öffentliche Dienst.

Könnt ihr mir helfen??????????

Geändert von Karin B. (20.11.2009 um 13:30 Uhr)
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