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Erfolgreich gegen Absenkung GdB bei Brustkrebs???
Hallo an alle,
wer konnte sich in der letzten Zeit erfolgreich gegen die Absenkung des GdB nach der "Heilbewährung" wehren - ausgehend von 50 % vorher? Ich hatte 95 das erste Mal Bk (T1 No, Mo- GII), Be- strahlung und Eigengewebeaufbau - nach 5 Jahren Heilbewährung wurde ich als "gesund" auf 20 % herabgestuft.....woraufhin prompt einige Monate später ein Rezidiv gefunden wurde - (OP,) wieder (nur) 50 %. Nach Feststellung GdB begann die Hormontherapie nach Ovarektomie und Gebärmutterentfernung mit Tamox, später mit Aromatasehemmer. Habe viele Folgebeschwerden, die schwer zu belegen sind (Knochenschmerzen, Depressive Verstimmungen, Libidoverlust, starke Müdigkeit) und einige belegbare (extrem trockene Augen und Schleimhäute, stetiger leichter Haarausfall, Bewegungseinschränkungen linker Arm...) Noch läuft die Heilbewährung, ich möchte aber schon rechtzeitig einen Überblick haben, ob es berechtigte Hoffnung gibt (zumal ich immer "nur" 50 % GdB erhalten habe, obwohl ich mich zumindest seit dem Rezidiv wirklich extrem leistungseingeschränkt und behindert fühle, ich arbeite auf eigene Kosten Teilzeit, weil ich das in Vollzeit nicht schaffen würde (bin 42 Jahre). War jemand in einem vergleichbaren Fall erfolgreich? Strategie? Quellen? Ganz lieben Dank für Eure Rückmeldungen |
#2
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Erfolgreich gegen Absenkung GdB bei Brustkrebs???
Hallo,
nach 5Jahren Schwerbehinderung bekam ich vom Versorgungsamt ein Schreiben, dass man beabsichtigt den GdB auf 30% zu senken. Habe Ablatio, 5 Jahre Tamoxifen mit allen Nebenwirkungen, Bluthochdruck und einen angeborenen Hüftschaden mit großen Beschwerden. Seit der Erkrankung arbeite ich Teilzeit, weil ich einfach nicht mehr belastbar bin und das Arbeitspensum nicht mehr schaffte. Habe alle diese Beschwerden dem Versorgungungsamt in einem mehrseitgen Brief geschildert, aber ohne Erfolg. Bekam dann einen Bescheid mit 30 %. Mit Hilfe einer Anwältin habe ich gegen diesen Bescheid Widerspruch eingelegt. Die Anwältin hat ihre Arbeit sehr gut gemacht, aber leider ohne Erfolg. Mittlerweile hat das Versorgungsamt mich zur ärztlichen Begutachtung geschickt. Dort wurde gar nicht nach meinen Beschwerden gefragt und der Arzt hatte sich vor der Untersuchung -wenn man das überhaupt so nennen kann- auch nicht mit der Akte beschäftigt. Die einzige Frage die er gestellt hat war: Wieso lassen sie sich eigentlich keinen Brustaufbau machen? Das Versorgsamt hat nun wieder geschrieben, dass sich durch die ärztliche Begutachtung und die weiteren Atteste, die ich beschafft habe, nichts am GdB ändert und sie nun den Bescheid mit 30% erteilen. Gegen den ich nun vom Sozialgericht klagen müsste. Herzliche Grüße |
#3
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Erfolgreich gegen Absenkung GdB bei Brustkrebs???
Danke, lieber "Gast",
ich dachte schon, dass gar niemand antwortet. Leider klingt das gar nicht aufmunternd. Hast Du noch die Ovarien/Gebärmutter? Gab es mit der Hüfte früher schon mal einen GdB? Überlegst Du zu klagen? Und wie lange hat der ganze Prozess insgesamt gedauert? Ich weiß, viele Fragen, aber ich tue mich echt schwer, dies zu akzeptieren. Ich habe zusätzlich nur 20 % Sehkraft auf einem Auge - das hat das Versorgungsamt bisher auch nicht interessiert.... Hat jemand vielleicht noch bessere Erfahrungen gemacht? Immer noch hoffnungsvoll grüßt Andy |
#4
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Erfolgreich gegen Absenkung GdB bei Brustkrebs???
Hallo Andy,
habe selber keine Erfahrung mit deiner Erkrankung, hatte selber ein Bronchialcarcinom. Aber ich weiß, dass sehr viele Klagen positiv beschieden werden. Voraussetzung hierzu ist, das deine Ärzte mitspielen. Es gibt den Sozialverband (glaube 5 € im Monat), der einen da unterstützen kann. Solltest duGewerkschaftsmitglied sein, erhälst du hierüber REchtsschutz. Würde mich an deiner STelle auf jeden Fall informieren. Wünsche dir alles Gute und viel Erfolg Susanne |
#5
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Erfolgreich gegen Absenkung GdB bei Brustkrebs???
Hallo Andi,
Habe nach meiner OP im März 2004 GdB 60% ohne Probleme bekommen,war pT2, N1a, M0, G2 Auch sofort einen Ausweiß ausgestellt bekommen. Habe jeze noch eine Gebährmutter und Eierstocksentfernung vor mir und frage mich ob ich das noch zusätzlich zu den 60zig geltend machen kann. Bin 40zig Jahre alt und verstehe auch nicht so recht das du bei einem Rezidiv nur 50% wieder bekamst. Mir drängt sich da immer der Gedanke Behördenwillkür auf, meine Behörde ist das Versorgungsamt Darmstadt. Unter deinen Folgebeschwerden leide ich teilweise auch. Denke leider ist es in unserm Staat so, aber Frechheit siegt. Kämpfe um deine Prozente mit allen möglichen Mitteln, uns schenkt nähmlich keiner was. Alles liebe Claudi |
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