![]() |
![]() |
#1
|
||||
|
||||
![]()
Liebe Gemeinschaft,
Ich habe gerade mal im Netz gewühlt wegen der Zuzahlungbefreiung. Da stand beim Verbraucherschutz geschrieben, dass Lebenspartner, die nicht eingetragen sind, getrennt berechnet werden. Das würde doch bedeuten, bei der Berechnung zählt nur mein Einkommen? ![]() |
#2
|
|||
|
|||
![]()
Ich gebe schon seit Jahren immer nur meine Rente an. Bin weder Verpartnert noch Verheiratet, Lebe aber mit meinem Freund schon über 15 Jahre zusammen. Meine Krankenkasse will ja auch nur mein Einkommen und das Einkommen der Ehepartner oder eben wenn man Verpartnert ist wissen, da wir "nur" zusammen leben geht das die Kasse nix an.
|
#3
|
||||
|
||||
![]()
Danke für die schnelle Antwort Marlem,
War mir nicht sicher, ob das so geht. Ich will ja nicht als alte krebskranke Frau wegen Versicherungsbetrug im Knast landen ![]() ![]() Schönes Wochenende |
![]() |
Lesezeichen |
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
|
|