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#1
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EU Rente
Hallo,
also ich bin gerade auf 180. Wir haben uns heute informiert wegen der Rente, denn mein Krankengeld läuft am 07.09.09 aus. Jetzt sagt die Dame am Telefon doch ernsthaft, dass wenn ich schon länger arbeitsunfähig bin, dass die Rente auf das Datum zurück datiert wird. Nun ist es bei mir so, das mein Krankengeld aber 300 Euro mehr ist, als die Rente. Heißt das ich muß alles zurück zahlen, wenn zum Beispiel die Idioten von der Rentenkasse es auf ein halbes Jahr zurück datieren das Datum? Bei mir steht ja schon lange fest das ich nicht mehr arbeiten kann, auf Grund der unheilbaren Leukämie. Nee oder, das könnne die doch nicht machen, was ist wenn man kein Geld hat. LG von einer wütenden Sandy P.S. Man ist schwerkrank und muß sich mit sowas noch rum ärgern, wie soll man da noch gegen seine Krankheit ankämpfen? |
#2
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AW: EU Rente
Hallo Sandy,
keine Angst, das wird von DRV und Krankenkasse intern verrechnet. Du mußt nichts zurückzahlen. War bei mir auch so. Siehe hier: Zitat:
Liebe Grüße Montana |
#3
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AW: EU Rente
Hallo,
mein Krankengeld läuft ja am 07.09.09 aus, die Rente beantrage ich am 17.08.09, da habe ich den Termin. Nun wird ja das bearbeiten etwas länger dauern, aber ich will nicht erst Hartz 4 beantragen, ich kann schon mal ein Monat auf das Geld verzichten, ich bekomme es ja nachgezahlt die Rente. Aber wie bin ich dann ab 08.09.09 krankenversichert, wenn die Rentenbewilligung da noch nicht durch ist? LG Sandy |
#4
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AW: EU Rente
Liebe Sandy, da Du verheiratet bist, ist eine sog. Familienversicherung über die Krankenversicherung Deines Ehemanns möglich. Die Voraussetzung ist, dass er Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist.
Die Familienversicherung musst Du allerdings dort beantragen. Mit dem Rentenantrag ändert sich Dein Status in der gesetzlichen Krankenkasse. Du bist dann nicht mehr Mitglied, sondern Rentner. Deine Kasse wird Dir eine neue Chipkarte zuschicken. Dies ist eher ein abrechnungstechnisches Problem für die Kasse und alle Einrichtungen, welche Dich behandeln. Die Beiträge an die Krankenkasse werden dann zu 50 Prozent von der Rentenversicherung übernommen. Du brauchst keine Angst zu haben, nicht versichert zu sein. Für den Antrag auf Rente brauchst Du auch Mitgliedsnummer und Anschrift Deiner Krankenkasse. Elisabethh.1900 Geändert von Elisabethh.1900 (12.08.2009 um 23:03 Uhr) Grund: Ergänzung |
#5
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AW: EU Rente
Hallo Sandy
wenn das Krankengeld ausläuft, bekommt man zunächst das sog. Nahtlosigkeitsgeld. Dies entspricht dem ALG1. Beantragen muß man dies bei der Arbeitsargentur. Und dies soweit ich weiß, bevor das Krankengeld ausläuft. Hört sich paradox an, sich arbeitssuchend zu melden, obwohl man einen Arbeitsplatz hat. Man muß auch unterschreiben, dass man sich bewirbt und so. Die Arbeitsagentur prüft dann, ob man vermittelbar ist oder nicht. Bei mir war es so, dass ich nie irgendwelche Angebote bekam und nach zwei Monaten bekam ich den Bescheid, dass ich nicht vermittelbar bin. Das normale ALG ist §117 das Nahtlosigkeitsgeld §125. Man wußte nicht, wohin ,it dem Nahtlosigkeitsgeld also hat man es kostenmäßig dem Arbeitsamt zugeschustert. Dann bist du also dort auch krankenversichert. Ansonsten bist du auf antrag über deinen Mann krankenversichert, soweit er in der GKV ist. (Elisabezh schrieb ja) Bei mir hatte mich die KK informiert, dass ich zur Arbeitsagentur muß. Bei wurde die Rente auch zurückdatiert. Das Krankengeld wurde mit der Rente verrechnet sowie das Nahtliosigkeiutsgeld. Ich bekam also noch eine Nachzahlung der Rente. Zurückbezahlen für die Zeit (mehr Krankengeld) mußt du nicht Gruß Barbara Liebe Grüße Barbara
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Liebe Grüße Barbara |
#6
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AW: EU Rente
So die Rente ist beantragt, ging alles super schnell. Ich muß auch wahrscheinlich nicht zum Amtsarzt, da bei mir ja laut den Ärzten der Klinik fest steht, keine Heilung.....
Ich erkundigte mich gleich mit ob ich Harzt 4 mit beantragen muß, nicht wegen den paar 300 Euros, sondern wegen der Krankenversicherung ab 08.09.09(da läuft Krankengeld aus). Aber ich bin seit Antragstellung der Rente ab da auch bei der Rentenvericherung krankenversichert, also erspare ich mir den Weg aufs Arbeitsamt, bzw. Sozialamt. Wie ist das denn mit meinem Arbeitgeber, bin ich ab Rentenbezug automatisch mein Job los oder nicht? Und muß mein Mann wenn es bei mir zum Todesfall kommt, mein Arbeitgeber informieren, oder nicht, also ist er dazu verpflichtet? Weiß das jemand? Denn wir wollen mit dieser Firma eigentlich nie nie nie wieder was zu tun haben. LG Sandy |
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