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  #1  
Alt 08.05.2015, 12:34
Nick33 Nick33 ist offline
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Registriert seit: 08.05.2015
Ort: Dortmund
Beiträge: 1
Standard Betriebsbedingte Kündigung gleichzeitig mit Diagnose, was muß ich beachten?

Hallo,
ich habe ein Problem, ich habe Ende März die Diagnose Brustkrebs bekommen, wurde mitte April operiert. 5 Tage vor der OP wurde bei uns in einer außerordentlichen Betriebsversammlung veröffentlicht daß die Firma geschlossen werden soll. Momentan laufen die Verhandlungen mit dem Betriebsrat, ich bin seitdem zuhause da ich 2x operiert wurde und jetzt noch auf Testergebnisse warte ob eine Chemo notwendig ist.
Mir geht es jetzt um den Schwerbehindertenausweis mit Kündigungsschutz, da sich das ja bei mir alles überschneidet. Ich beantrage den Ausweis nun, muß die Firma sich dadurch mit dem Integrationsamt in Verbindung setzen? Eine schriftliche Kündigung liegt mir noch nicht vor, nächsten Dienstag gibt es eine neue Versammlung mit weiteren Infos, und die Firma soll Ende des Jahres schließen.
Mündlich wurde ich gefragt ob ich in einem Büro 70 km entfernt arbeiten würde, soll mich aber auf die interne Stellenanzeige selber bewerben...

Ich bin nicht in der Gewerkschaft angemeldet, würde das etwas bringen?

Danke
Nicole
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  #2  
Alt 08.05.2015, 14:07
Benutzerbild von Frühlingswiese
Frühlingswiese Frühlingswiese ist offline
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Registriert seit: 07.08.2014
Ort: Ruhrgebiet
Beiträge: 238
Standard AW: Betriebsbedingte Kündigung gleichzeitig mit Diagnose, was muß ich beachten?

Puh....
ich bin kein Jurist, aber von meinem Rechtsverständnis her:
1.) Du bist solange in ungekündigter Stellung, bis Du eine Kündigung erhalten hast.
2.) Der Schwerbehindertenausweis gilt ab Antragsstellung - der wird quasi zurückdatiert bei Aushändigung.
3.) Was willst Du mit dem Eintritt in die Gewerkschaft erreichen? Die Firma schließt, Du bist nicht alleine betroffen.
4.) Frag doch bei der Sozialstation Deiner behandelnden Klinik nach, die Sozialarbeiter sind meistens ziemlich fit in allen arbeitsrechtlichen Fragen.

Ansonsten: toitoitoi
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  #3  
Alt 11.05.2015, 21:54
Gledi Gledi ist offline
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Registriert seit: 31.05.2009
Ort: nicht mehr an der Küste
Beiträge: 501
Standard AW: Betriebsbedingte Kündigung gleichzeitig mit Diagnose, was muß ich beachten?

Der Eintritt in die Gewerkschaft kann dir z.B. kostenlose (abgesehen vom Mitgliedsbeitrag) arbeitsrechtliche Beratung bringen. In welchem Umfang ist von der Gewerkschaft abhängig, deshalb vorher informieren, ob sich lohnt. Außerdem unterstützt du deinen Betriebsrat, der in solchen Situationen ganz intensiv mit der Gewerkschaft zusammen arbeitet. Im schlimmsten Fall kann es passieren, dass die Gewerkschaft für ihre Mitglieder Entschädigungen oder Sozialleistungen ausverhandeln kann, aber kein Einvernehmen entsteht, was mit den Nicht-Mitgliedern passiert.
Oder, wenn es um eine Versetzung an einen weit entfernten Arbeitsplatz geht, ist es einfacher, in der Gruppe, mit Betriebsrat und im Bedarfsfall Gewerkschaft, Zulagen zu verhandeln als jeder für sich alleine.
Verhindern, dass das Unternehmen schliesst, kann natürlich auch die Gewerkschaft nicht.
__________________
Gib mir Sonne, gib mir Wärme, gib mir Licht, all die Farben wieder zurück, verbrenn den Schnee. Das Grau muß weg, schenk mir'n bisschen Glück...Rosenstolz-Wann kommt die Sonne?
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  #4  
Alt 11.05.2015, 22:55
Benutzerbild von Panda72
Panda72 Panda72 ist offline
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Registriert seit: 27.08.2014
Ort: Norddeutschland
Beiträge: 262
Standard AW: Betriebsbedingte Kündigung gleichzeitig mit Diagnose, was muß ich beachten?

...die SB gilt ab Diagnosestellung!
Aber das mit der Kündigung ist nicht so einfach. Ich bin kein Jurist. Nimm Dir eine Anwalt und das ohne viel Zeit verstreichen zu lassen.

Hier gibt es ein paar Infos
https://www.integrationsaemter.de/Fa...chutz/77c426i/
__________________



Geändert von Panda72 (11.05.2015 um 23:01 Uhr)
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