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Alt 17.04.2005, 16:12
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Frage zum Hamburger Modell

Liebe Nati,

warum suchst du nicht den persönlichen Kontakt mit dem Sachbearbeiter; zum Beispiel telefonisch?

Ich weiß nicht, warum du zur Rentenantragstellung aufgefordert wirst (und erst recht nicht, warum innerhalb 12 Tagen).
Vielleicht wurdest du bereits einmal aufgefordert und hast nicht innerhalb 10 Wochen reagiert?

Irgendwie muss deine KK ja an Infos über deinen Gesundheitszustand gekommen sein und offensichtlich kommt da jemand zu dem Entschluss, du seist Erwerbsgemindert.

Das wiederum hat zur Folge, dass die Krankenkasse kein Krankengeld weiter zahlen muss und deshalb hat man dich nun zum Rentantrag aufgefordert.

Wenn du nach dem Hamburger Modell wieder einsteigen möchtest, dann solltest du dies dem Sachbearbeiter schriftlich mitteilen.
Vorher den Sachverhalt telefonisch abzuklären, halte ich trotzdem für zwingend erforderlich.

Nach meinem Ermessen wird man dir den Wiedereinstieg gewähren; allerdings nur dann, wenn so gut wie sicher erscheint, dass du danach auch wieder voll erwerbsfähig bist (und genau an diesem Punkt zweifle ich, wenn du schreibst, du fühltest dich noch nicht arbeitsfähig).

Mich würde interessieren, woher deine KK so eingreifende Infos erhalten hat, dass sie dich zum Rentenantrag auffordern!?

Liebe Grüße
Norma

PS: Es ist unrelevant, dass du erst gerade aus dem Krankenhaus gekommen bist. Relevant ist nur, dass dich da jemand für erwerbsgemindert hält und der KK somit einen Krankengeld-Verweigerungsgrund gegeben hat
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