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  #1  
Alt 15.04.2013, 09:14
zodiac zodiac ist offline
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Frage Patientenverfügung/Patientenvollmacht

Hi ,so wie es nun aussieht geht es mit meinem Mann schneller bergab als gehofft( Hirntumor Astro2-3 seit 2002).Unsere Betreuerin vom Caritas Hospiz meinte es wäre Zeit wegen einer Verfügung .Nun habe ich mit meinem Hausarzt gesprochen ,der mir sagte dass es völlig unnötig sei und nur Geld kostet( Beglaubigung beim Notar /Anwalt) da bei einem Notfall keiner von der Rettung/ Notarzt guckt ob sowas aufliegt .Jetzt bin ich verunsichert ob ich das wirklich tun soll ,noch dazu müsste mein Mann ein Gespräch mitmachen und ich bin mir ziemlich sicher das er A: nicht wirklich versteht um was es da geht B: es ihn emotional aufregt und wir nur epileptische Anfälle damit provozieren .
Hat hier jemand Erfahrung damit? und würdet ihr eine Verfügung als nötig erachten auch wenn der Hausarzt meint es ist nicht wirklich sinnvoll aber das Hospiz meint es wäre besser?
Danke im voraus lg
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  #2  
Alt 15.04.2013, 09:35
boebi boebi ist offline
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Standard AW: Patientenverfügung/Patientenvollmacht

Hallo Zodiac,
Dein Hausarzt sollte mal eine Weiterbildung besuchen. Eine Patientenverfügung ist unter dem Link des Bundesministerium der Justiz herunterzuladen:

http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloa...ublicationFile

Das Problem, wird sein, dass Dein Mann die unterschreiben muß und zwar im vollen Bewußtsein.

Eine Vorsorgevollmacht ist dort ebenfalls herunterzuladen, dass ist aber etwas ganz anderes.

http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloa...ublicationFile

Beides ist meiner Ansicht unbedingt notwendig. Ich habe beides und meine Frau auch.
Für Österreich müssten die auch gelten oder aber auch zu beziehen sein.

Liebe Grüße
Boebi

Geändert von boebi (15.04.2013 um 10:03 Uhr)
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  #3  
Alt 15.04.2013, 13:08
zodiac zodiac ist offline
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Beiträge: 5
Standard AW: Patientenverfügung/Patientenvollmacht

ich habe mir heute so etwas aus dem Net geholt ,gilt auch für Österreich .also werde ich das so machen ,muss ja nicht der Hausarzt ausfüllen ,ich habe ja genug Ärzte vom Hospiz bei der Hand .Danke für die Auskunft lg aus Wien

Geändert von gitti2002 (15.04.2013 um 15:45 Uhr) Grund: Beiträge anderer User nicht in der vollen Länge noch mal als Zitat ins Forum stellen
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  #4  
Alt 10.06.2013, 13:38
Aegis Aegis ist offline
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Standard AW: Patientenverfügung/Patientenvollmacht

Hallo,

ich hätte auch mal eine Frage zu dem Thema... Ich hab jetzt denke ich eine Patientenvollmacht für meine Mutter, das lief übers Amtsgericht, also ich bin jetzt offiziell "Betreuerin", darf unterschreiben und entscheiden. Nun haben die das innerhalb weniger Tage bewilligt, weil es schnell gehen sollte, wollen mich aber trotzdem nochmal im Gericht sehen nächsten Monat... Ist das normal? Was wollen die da wissen? Das lief eigentlich alles übers Krankenhaus, das macht mich etwas nervös.
Zu mir meinten die Ärzte übrigens auch, dass eine Patientenverfügung nicht so wichtig ist.

LG
Aegis
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  #5  
Alt 10.06.2013, 14:27
Benutzerbild von Barbara_vP
Barbara_vP Barbara_vP ist offline
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Beiträge: 1.153
Standard AW: Patientenverfügung/Patientenvollmacht

hallo
man muss zwischen einer Patientenvollmacht, einer Vorsorgevollmacht und einer Betreuung unterscheiden. Alles verschiedenen Schuhe.

bei einer patientenvollmacht legt man selbst fest, was an medizinischen Maßnahmen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen noch erfolgen. bei Notfällen schaut kein Arzt nach, ob es eine solche gibt, sondern leitet Sofortmaßnahmen ein, aber wenn man dann versorgt ist, kann ,man diese dann als Angehöriger oder als Patient nachreichen. ich selbst habe diese schon lange, aber eher daran gedacht, was passiert wenn ich einen Unfall habe. Ich unterschreibe diese regelmäßig (so nach dem Motto es gilt immer noch) Dies ist wichtig, weil es sonst heißen könnte "nun die ist aber alt, ob der Patient immer noch so denkt?????
Ich finde eine Patientenvollmacht sehr wichtig, nicht nur der Krebs oder eine andere chronische Krankheit kann einen in eine solche Situation bringen, sondern auch ein Unfall ein Dachziegel der mir auf den Kopf fliegt. Klar in einer Notfallsituation schaut da keiner drauf, aber später dann im Krankenhaus.

Bei einer Vorsorgevollmacht entscheidet der Patient, wer sich im Falle des Falles um ihn kümmern soll, dies ist nicht gleich zu setzten mit einer gesetzlichen betreuung. Ich kann hier Personen einsetzen, die a mein Vermögen, b medizinische Entscheidungen und c meinen (gesetzlichen) betreuer sein sollen. Diese Vollmacht ist aber keine Vollmacht im gestzlichen Sinne, sondern eigentlich nur eine Erleichterung. Klar mit solch einer Vollmacht, werden die behandelnden Ärzte es leichter haben und auch das gericht um einen gesetzlichen betreuer einzustellen. Diese Vollmacht ersetuzt auch juristisch keine Kontovollmacht

Ein gestzlicher Betreuer, wird vom gericht bestellt, oft sind es Angehörige. Das Krankenhaus (sofern der Patient im KH liegt) kann eine Art Empfehlung an das das Gericht geben, diese prüfen dann die Person (Vorstrafen?) und setzten dann die Betreuuung ein. nach einer gewissen Zeit wird automatisch eine betreuung eingereicht, sofern nicht abzusehen ist, dass man in kürzester zeit wieder die Dinge alleine regeln kann.
@Aegis vielleicht möchte nur das gericht dich sehen, vielleicht war die Betreeung nur für einen befristeten zeitraum, und sie möchten/müssen die Betreuung verlängern. Keine Angst, geh einfach hin und sei du selbst, du wirst die betreeung behalten. Die gerichte sind froh, wenn es Angehörige machen und sie keinen vom gericht bestellten Betreuer bezahlen müssen. ich denke einfach sie wollen dich einfach sehen dich kurz sprechen vielleicht dich sogar unterstützen. Hab keine Angst ich denke eher eine Formsache.

Alles Gute für dich und deine Mama
__________________
Liebe Grüße
Barbara
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  #6  
Alt 10.06.2013, 19:13
dreibein dreibein ist offline
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Ort: Karlsruhe
Beiträge: 156
Standard AW: Patientenverfügung/Patientenvollmacht

Hallo allerseits,

nur damit wir hier von gleichen Dingen sprechen:

Zitat:
Mit der Vorsorgevollmacht kann man einer anderen Person die Wahrnehmung einzelner oder aller Angelegenheiten für den Fall übertragen, dass man die Fähigkeit selbst zu entscheiden einbüßt. Der Bevollmächtigte kann dann handeln, ohne dass es weiterer Maßnahmen bedarf. Das Gericht wird nur eingeschaltet, wenn es zur Kontrolle des Bevollmächtigten erforderlich ist. Die Vorsorgevollmacht ermöglicht so ein hohes Maß an Eigenverantwortlichkeit.

Mit der Betreuungsverfügung kann jeder schon im voraus festlegen, wen das Gericht als Betreuer bestellen soll, wenn es ohne rechtliche Betreuung nicht mehr weitergeht. Genauso kann bestimmt werden, wer auf keinen Fall als Betreuer in Frage kommt. Möglich sind auch inhaltliche Vorgaben für den Betreuer, etwa welche Wünsche und Gewohnheiten respektiert werden sollen oder ob im Pflegefall eine Betreuung zu Hause oder im Pflegeheim gewünscht wird.

In der Patientenverfügung kann man vorab über das Ob und Wie medizinischer Maßnahmen entscheiden. Wer nicht möchte, dass andere über die medizinische Behandlung entscheiden, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist, kann durch Patientenverfügung festlegen, ob bei konkret beschriebenen Krankheitszuständen bestimmte medizinische Maßnahmen gewünscht oder nicht gewünscht sind

Bei der sog. Vorsorgevollmacht und auch bei einer Betreuungsverfügung sind Formulare ausreichend. Eine gute Quelle wäre z.B. das Bundesministerium der Justiz ... hier empfiehlt es sich, am Schluss bei den "weiteren Regelungen" noch einzufügen, dass diese Vollmacht über den Tod hinaus gelten soll.
http://www.bmj.de/DE/Buerger/gesells..._doc/_doc.html

Soviel mal schnell zwischendurch - es ist oft ganz hilfreich, die richtigen Bezeichnungen zu verwenden, so kann Mißverständnissen vorgebeugt werden.

Grüße aus KA
Andreas

Geändert von gitti2002 (11.06.2013 um 00:05 Uhr) Grund: Link korrigiert
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