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  #1  
Alt 14.01.2006, 16:49
Simone W. Simone W. ist offline
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Standard Fahrtkostenerstattung

Hallo ,
vielleicht kann mir jemand weiter helfen. Ich schreibe normalerweise im Bauchspeicheldrüsen-Krebsforum , da mein Vater an BSDK erkrankt ist .
Ich fahre ihn wöchentlich 1 x 50 km (ein Weg) zur Chemotherapie mit privatem PKW .
Die Krankenkasse hat nun einen Betrag erstattet , der mir zu niedrig erscheint .
Wieviel erstattet die Kasse normalerweise für die private Fahrt mit Begleitperson ?
Danke für Eure Hilfe
Simone
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  #2  
Alt 14.01.2006, 18:39
sternchen43 sternchen43 ist offline
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Standard AW: Fahrtkostenerstattung

hallo ich bin sonst im vulva foren und habe die fahrten zur bestrahlung auser die erste und letzte 5 oder 10 euro zu bezahlt,die anderen habe ich von der kasse bezahlt bekommen,wir haben ein taxi genommen dann zahlt die kasse.da ist mein man auch als begleitung mitgefahren.wir haben selber auch ein auto aber das zahlen die dann nicht bei mir war es so.ich hoffe ich konnte dir weiter helfen l.g. und ein schönes w.e. konny
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  #3  
Alt 15.01.2006, 10:17
SilkeG SilkeG ist offline
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Beiträge: 14
Standard AW: Fahrtkostenerstattung

Hallo Simone,

die Eigenbeteiligung beträgt 10 Prozent der Gesamtkosten, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro. Hin-und Rückfahrt gelten jeweils als eine Fahrt. Auch bei Serienbehandlungen ( Chemo- oder Strahlentherapie ) ist die Zuzahlung für jede Fahrt zu leisten. Ausnahme: Dein Vater ist chronisch krank und von den Zuzahlungen befreit.

Pro Kilometer erhält man seit dem 01.09.2005 0,20 € ( bis dahin 0,30 €) und für die Begleitperson müsste es- da bin ich mir aber nicht ganz sicher- noch mal 0,02 € ( davor 0,04 €) extra geben.

Silke
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  #4  
Alt 02.03.2006, 20:42
maus maus ist offline
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Standard AW: Fahrtkostenerstattung

Hallo Simone,
mit den Fahrtkosten ,das ist von Krankenkasse zu Krankenkasse verschieden.
Mein Mann muss von Montag bis Freitag mit dem Taxi zur Srahlen/chemo-Therapie.Es sind immer 84Km. Ermuss deshalb mit wartezeit für Eigenanteil
ca 20€ bezahlen pro Tag man muss seid neuestem jetzt Eigenanzeil für Hin-Rückf.bezahlen.
Montag auf Dienstag ist er stationär da mus er nur Hinf.ca7€ bezahlen.Am Dienstag genauso.
Mittw.u. Donnerstag ist er ambulant dann muss er je Tag ca.20€ bezahlen.
Freitag ist er teistationär da wird nurdie erste Fafrt und die letzte berechnet von der gesamten Behandlung.

Es ist zum verzweifeln mit unseren Gesetzen.

Nach etlichen Gespächen mit der Krankenkasse habe ich diese Auskunft bekommen und wir haben dann ausgemacht das ,das Taxiunternehmen
mit der Krankenkasse dierekt abrechnet und die uns dann eine Rechnung der Zuzahlung ausstellt.

Früher musste mann nur am Angang und am Ende der Behandlung bezahlen.
Bei manchen Gkv ist dies auch noch der Fall,aber auch die werden das ändern,
wo man uns Geld abnehmen kann tut man dies auch.
Sollte dies nicht gesetzlich rechtens sein bitte melden.
Mit lieben Gruss Anita
Bsdk Hoffung-Neue Studie
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  #5  
Alt 08.03.2006, 00:23
inter inter ist offline
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Ort: Kassel
Beiträge: 157
Standard AW: Fahrtkostenerstattung

kann man so nicht stehenlassen.......

Bei CHEMOTHREAPIE und RADIATIO (Bestrahlung) handelt es sich IMMER um sogenannte Serienbehandlungen.

Es gibt ja zahlenmäßig durchaus unterschiedliche Kurse: manche bekommen "nur" 4 x Chemo, andere 12 x und mit den Bestrahlungen verhält es sich ähnlich.

Zuzahlungen fallen n u r an bei der e r s t e n und l e t z t e n Fahrt einer Serie, alles andere entfällt.

Es gibt immer wieder Patienten, die das nicht wissen und Fuhrunternehmer, die das nicht präzise wissen und es wird auch immer wieder von Krankenkassen berichten, die das zu umgehen versuchen.

Das Regulativ ist immer wieder der verordnende Arzt. Viele kuschen auch vor den Kassen, das weiß man ja.
Er kann zu jeder Fahrt einen einzelnen Beförderungsschein ausstellen, dann müßte jedesmal zugezahlt werden.
Er kann (und sollte) aber auch einen sogenannten Serienschein ausstellen, der dann von den Kassen (vor Fahrtenbeginn) entsprechend genehmigt werden muß (nur ein Formalakt).

Gruß
Inter
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  #6  
Alt 08.03.2006, 09:42
birgit1 birgit1 ist offline
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Beiträge: 117
Standard AW: Fahrtkostenerstattung

Hallo,

die Ausführungen von anonym inter (männl., weibl., Name?) galten bis vor kurzem, sind aber so nicht mehr überall in der Praxis aufzufinden.

Es hat im Mai 2004 eine Zusammenkunft der Spitzenverbände der KRankenkassen gegeben, wonach Patienten trotz Serienbehandlung inzwischen für jede Fahrt einen Eigenanteil zahlen müssen, wenn für diese Behandlung nicht eigentlich ein stationärer Aufenthalt nötig wäre. Bei den relativ guten Allgemeinzuständen der PAt. bei Entlassung aus amb. Chth. ist das in den meisten Fällen ärztlicherseits nicht vertretbar, d.h. es wird inzwischen von vielen Ärzten nicht mehr als medizinsch zwingend notwendig bescheinigt und somit von der Kasse nätürlich auch nicht bezalht.

Wie wir an den Beiträgen hier sehen, gibt es keine für alle gleichermßen gültige Regelung. Notwendig ist nach wie vor, sich vor der Behanldung mit dem Arzt zu beraten und dann, wie gehabt, den Antrag vorher auch mit der KAsse zu besprechen. Es wird nach oben geltendem Recht individuell entschieden.

Gruß von birgit
__________________
Aus Zeitgründen sehe ich meistens von der Korrektur von Schreibfehlern ab. Man möge es mir fazein.
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  #7  
Alt 08.03.2006, 10:25
Benutzerbild von MSohl
MSohl MSohl ist offline
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Standard AW: Fahrtkostenerstattung

Hallo an Alle,
ich habe von meiner Strahlenärztin eine Verordnung Taxifahrt bekommen. Diese habe ich an die Krankenkasse gegeben. Bestrahlung beginnt bei mir am 13.03.06. Von dort habe ich dann eine Liste bekommen wo die Fahrten eingetragen werden die ich am Schluß dem Taxiunternehmen zum abrechnen an die Krankenkasse gebe. Ich hatte der Krankenkasse das Unternemen genannt mit welchem ich zu fahren gedenke.
Dieses Unternehmen hat sogar ein Abkommen mit der Krankenkasse und hat für mich einen Beförderungsauftrag von der KK erhalten. Zuzahlung so wie Silke geschrieben hat. Wobei ich bereits Antrag auf Befreiung von Zuzahlung gestellt habe. Mal sehen was daraus wird?
Liebe Grüße an alle GABY
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  #8  
Alt 09.03.2006, 01:23
gewwi gewwi ist offline
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Beiträge: 375
Standard AW: Fahrtkostenerstattung

Hallo, es gibt die Möglichkeit, sich von der Krankenkasse den Eigenanteil für das gesamte Jahr ausrechnen zu lassen und dann den Eigenanteil auf einmal zu zahlen im Voraus. Hat den Vorteil, das man für den Rest des Jahres keine Zuzahlung mehr leisten muß und diese Rechnerei wegen der Fahrtkosten entfällt. petra
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  #9  
Alt 30.03.2006, 15:38
floh floh ist offline
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Standard AW: Fahrtkostenerstattung

Hallo inter,

also ich musste für jede Fahrt zur Chemo jeweils einen Eigenanteil in Höhe von 5 € entrichten. Also 10€ /pro Chemo und das alle 12 Chemos durch.

Ich bin anfangs mit dem eigenen PkW zur Chemo, habe dann ein Km-Geld von der AOK bekommen, wo aber zusätzlich 5 € pro Fahrtrichtung abgezogen wurden. Ebenso dann beim Krankentransport = 5 € Zuzahlung pro Strecke zur Chemo.

Gruß
floh
__________________
Gruß floh
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  #10  
Alt 24.09.2007, 08:00
Benutzerbild von gaudibursch
gaudibursch gaudibursch ist offline
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Ort: Bayern
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Standard AW: Fahrtkostenerstattung

hallo floh
habe meine chemo fertig und bin seit einiger zeit von der zuzahlung befreit.
muste ja im antrag bei meiner kk das gehalt meiner frau mit angeben, das wird mit gerechnet als einkommen . da meine frau eine andere kk hat als ich werden beide kk angeschrieben und daraus eine befreiung ermittelt, diese bezieht sich auf das brutto einkommen beider abzüglich eines steuerfreibetrages und davon normal 2 %, außer du hast einen antrag gestellt auf cronische erkrankung da mußt du dann nur 1 % eigenleistung erbringen. das ist dann aber für beide , also meine frau muß auch keine zuzahlung mehr leisten.
so war es bei mir
schönen gruß
gaudibursch
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