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  #1  
Alt 22.04.2006, 21:38
Kikki567 Kikki567 ist offline
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Standard Urlaubsanspruch nach Wiedereingliederung

Hallo zusammen!

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Und zwar mache ich seit dem 01.03.2006
eine Wiedereingliederung. Jetzt habe ich mich bei meiner Personalabteilung bezüglich Urlaubsanspruch und Urlaubsgeld erkundigt. Zu meinem Erstaunen teilte mir diese mit, dass mein Jahresurlaub anteilig auf die Monate errechnet werden in denen ich wieder voll arbeiten gehe. Genauso verhält sich das mit meinem Urlaubsgeld (13. Gehalt)
D.h. wenn ich im Juli wieder voll arbeiten gehe, würde ich nur die Hälfte meines Urlaubes und meines Urlaubgeldes bekommen.

Kann mir jemand sagen, ob das wirklich so ist oder ob meine Personalabteilung da falsch liegt, die haben nämlich noch nie so einen Fall gehabt.

Über eure Antworten würde ich mich freuen.

Liebe Grüße
Kikki
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  #2  
Alt 22.04.2006, 21:55
Benutzerbild von taho
taho taho ist offline
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Standard AW: Urlaubsanspruch nach Wiedereingliederung

Hallo und guten Abend,
also, laut Bundesurlaubsgesetz darf der Urlaub nicht gekürzt werden und damit auch nicht das Urlaubsgeld, es sei denn, es handelt sich um "alten" Urlaub aus dem Vorjahr, der darf, nach dem 31.03. des Folgejahres gestrichen werden. Allerdings gilt das nur für "normale" beschäftigte, wie es sich bei den Beamten verhält, weiß ich leider nicht.
Also schau doch mal in das Bundesurlaubsgesetz, da findest du auf jeden Fall eine Antwort, mit der du dann zum Personalbüro gehen kannst. Falls du nicht weiterkommst, kannst du dich gerne bei mir melden, dann schick ich dir den Text per Mail. (tahoos@gmx.de)
Liebe Grüsse
Taho
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"Wenn es einen Glauben gibt,
der Berge versetzen kann,
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Maria von Ebner-Eschenbach
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  #3  
Alt 23.04.2006, 10:37
zimtstern zimtstern ist offline
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Standard AW: Urlaubsanspruch nach Wiedereingliederung

Hallo Taho,

mich interressiert das Thema sehr. Bei mir liegt der Fall etwas anders. Vielleicht weiss Du eine Antwort.

Und zwar bin ich seit Anfang des Jahres krankgeschrieben, habe dieses Jahr noch nicht gearbeitet. Möchte mir noch während meiner Krankheit eine andere Arbeitsstelle suchen oder vielleicht über ein Gutachten des Arztes kündigen, da mich meine Arbeitsstelle einfach krank macht. Es könnte dann also sein, dass ich gar nicht mehr dorthin arbeiten gehe. Wenn ich, sagen wir mal, bis August krankgeschrieben bin und gekündigt habe, so dass ich zum 1. September nicht mehr auf meiner bisherigen Arbeitsstelle arbeiten werde, wie sieht es dann bei Kündigung mit dem Anspruch auf Urlaub und Urlaubsgeld aus?

Über eine Antwort von Dir oder vielleicht jemand anderem, der sich auskennt, würde ich mich sehr freuen.

Liebe Grüße
Andrea
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  #4  
Alt 23.04.2006, 11:27
Benutzerbild von Barbara_vP
Barbara_vP Barbara_vP ist offline
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Standard AW: Urlaubsanspruch nach Wiedereingliederung

Lieber Zimtstern
wenn du deinem Arbeitgeber bis Juli "nur" krank warst hast du natürlich keinen Anspruch auf Urlaub bei deinem jetztigen Arbeitgeber.Für den Rest des Jahres hast du dann anteilig Urlaub. Dein neuer Arbeitgeber wird nur den Urlaub für die Monate gewähren, wo du bei ihm gearbeitest hast.
Wie sich das mit dem Urlaubsgeld weiß ich leider nicht, aber ich glaube du bekommst es auch nur anteilig, aber da sind glaube ich auch irgendwelche Fristen, wie beim Weihnachtsgeld.

Barbara
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  #5  
Alt 23.04.2006, 14:45
Benutzerbild von taho
taho taho ist offline
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Standard AW: Urlaubsanspruch nach Wiedereingliederung

Hallo Zimtstern,

wenn du aus dem Unternehmen ausscheidest und bis zum Austrittsdatum krank geschrieben warst, hast du keinen Anspruch auf Urlaub und Urlaubsgeld. Der Grund liegt darin, dass dein Arbeitgeber dir ja gar keinen Urlaub gewähren konnte, weil du ja krank warst. Anders wäre es, wenn du 4 Wochen vor der Kündigung wieder arbeiten gehen würdest und dann kündigst, dann kannst du sofort deinen Urlaub antreten ;-) und bekämst dann auch Urlaubsgeld, aber wie gesagt, das gilt lediglich für Angestellte, bei Beamten sieht es sicher wieder anders aus.
Ich werd aber morgen auch noch mal den Gesetzestext dazu raussuchen und hier rein stellen. Also bitte noch etwas Geduld.
Liebe Grüsse und noch einen schönen Sonntag
Taho
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Maria von Ebner-Eschenbach
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  #6  
Alt 23.04.2006, 16:45
Löwenmutter Löwenmutter ist offline
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Lächeln AW: Urlaubsanspruch nach Wiedereingliederung

Hallo Kikki,

habe auch am 05.03.2006 eine Wiedereingliederung begonnen die bis zum 05.05.2006 läuft. War seit 04.04.2005 krank (Brustkrebs mit Chemo, OP und Bestrahlung). Hatte noch einen Urlaubsaunspruch von 30 Tagen (28Tage Tarifurlaub und anteilig 2 Tage Uralub nach dem Schwerbehindertengesetzt) aus 2005, den ich nach einem Antrag bis zum 31.05.2006 und einer Woche vollarbeiten ab 15.05.2006 nehmen werde. Außerdem bekomme ich für dieses Jahr ganz normal meinen Urlaub (30 Tage plus 5 Tage nach dem Schwerbehindertengesetz). Ich arbeite in einer Klinik und unterliege dem TvÖD. Vielleicht hilft dies Dir etwas weiter, ich drücke Dir die Daumen.


Liebe Grüße

Gaby
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  #7  
Alt 23.04.2006, 18:44
zimtstern zimtstern ist offline
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Standard AW: Urlaubsanspruch nach Wiedereingliederung

Hallo Taho,

danke erstmal, vielleicht kann ich mir den Urlaub ja auszahlen lassen. Jedenfalls, normalerweise ist das so, aber wie das ist, wenn man das ganze Jahr vorher krank war, weiss ich nicht.

Liebe Grüße
Andrea
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  #8  
Alt 23.04.2006, 19:16
Kikki567 Kikki567 ist offline
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Standard AW: Urlaubsanspruch nach Wiedereingliederung

Hallo Taho und Gaby,

hab gestern und heute noch was im Internet gestöbert um den entsprechenden Gesetzestext zu finden. Leider ohne Erfolg. Komme dann wohl dann doch auf Dein Gebot zurück.
Noch mal kurz zu meinem Fall: Den Urlaub aus 2005 hab ich mir auszahlen lassen, da hab ich aber komischer Weise auch alle Resttage vergütet bekommen. Beamtin bin ich auch nicht.
Also wenn Du denn Text noch hast, wär es super nett, wenn Du mir den mal zumailen könntest. Bräuchte halt was was ich der Personalabteilung einfach vorlegen kann und nicht noch stundenlang mit denen diskutieren muss. Normalerweise sind die gar nicht so engstirnig, aber bei dem Thema bin ich jetzt anscheinend auf einen harten Stein gestossen. :-)
Also schon mal ganz lieben Dank für Deine Hilfe!!! Meine E-Mail lautet: Kikki567@aol.com

@Gaby: Auch Dir lieben Dank. Deine Schilderung bestätigt ja meine Vermutung, dass die nicht so ganz recht haben.

Lieben Grüße und schönen Sonntag abend!
Kikki
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  #9  
Alt 29.04.2006, 14:10
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taho taho ist offline
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Standard AW: Urlaubsanspruch nach Wiedereingliederung

Hallo Kikki,

entschuldige, dass ich mich erst jetzt melde, habe es nicht früher geschafft. Hier nun ein Link in dem du das Bundesurlaubsgesetz nachlesen kannst.

http://www.jav.tu-berlin.de/Infos_Wichtiges/BUrlG.pdf

Für dich dürften die Paragraphen §5, §7 und §9 von Bedeutung sein.

Ich wünsche Dir viel Erfolg und ein schönes WE.

Liebe Grüsse
Taho
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Maria von Ebner-Eschenbach
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  #10  
Alt 02.05.2006, 15:24
birgit1 birgit1 ist offline
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Standard AW: Urlaubsanspruch nach Wiedereingliederung

Hallo Andrea (Zimtstern),

leider kann man Deinem öffentlichen Profil nichts über Deine Krankheitssituation entnehmen, so daß ich nichts näheres über Dich herausfinden konnte, was mir annähernd Deine Frage erklären könnte. Ich frage mich, warum Du Dir während Deiner Arbeitsunfähigkeit den Streß der Stellensuche machen willst. Ich nehme an, Du bist gerade in Chemo- oder Strahlenbehalndung und dürftest auch mit NW zu kämpfen haben, oder nicht?
KAnnst Du Dir vorstellen in dieser Situation Bewerbungsgespräche zu führen?

Gibt es in der Einrichtung, in der Du die Behandlung machst nicht die Möglichkeit der psychosozialen oder psychoonkologischen Beratung, um Deine momentane Situation zu klären und nach geeigneteren Möglichkeiten für Dein Problem zu suchen?
Auch ist es nicht klug, während der Krankschreibungszeit von Dir aus zu kündigen.
Das Thema ist zu komplex, um es hier jetzt umfassend zu beraten, aber denke mal drüber nach, ob Du Dir diesbzgl. nicht doch mal einen Beratungstermin holst und Dir eine gute Strategie erarbeitest, bei der Du Dir niocht selbst ein Bein stellst.

Soweit erstmal
Gruß von birgit
__________________
Aus Zeitgründen sehe ich meistens von der Korrektur von Schreibfehlern ab. Man möge es mir fazein.
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  #11  
Alt 02.05.2006, 19:40
zimtstern zimtstern ist offline
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Standard AW: Urlaubsanspruch nach Wiedereingliederung

Liebe Birgit,

vielen Dank für Deine Antwort. Ich habe Brustkrebs und bin gerade im letzten Chemozyklus. Ab Juni folgt dann die Strahlenbehandlung, 30 x.

Ich werde sicherlich nicht kündigen, bevor ich etwas Neues habe. Aber ich schaue mich jetzt schon immer um, könnte ja sein, dass was Schönes in der Zeitung steht. Ein Bewerbungsgespräch kann ich mir schon gut vorstellen, natürlich nicht in der Schlappheitsphase. Aber meistens war ich ja nach ca. 8 Tagen wieder so einigermaßen fit.

Nehmen wir aber an, ich finde eine Stelle oder ich kann über ein Gutachten aus der Firma ausscheiden und das Ganze wäre sozusagen im Anschluss an meine Krankheitszeit. Habe ich dann Anspruch auf: Urlaub, Urlaubsgeld, Auszahlung des Urlaubsgeldes? Ich habe Anfang des Jahres zwei Wochen
Überstunden abgebaut und seitdem war ich krank.

Normalerweise kann man bei Ausscheiden aus der Firma, wenn man den Urlaub nicht nehmen konnte, sich den Urlaub ausbezahlen lassen. Aber ich weiss nicht, wie das ist, wenn man die ganze Zeit vorher krank war? Ich weiss, dass ich Anspruch auf Urlaub habe, wenn ich weiterhin in diese Firma gehen würde, z.B. August oder September. Dann würde ich im Anschluss an meine Krankheit erstmal Urlaub nehmen. Aber ich möchte auf keinen Fall dorthin zurück, denn der Stress dort durch Arbeitspensum und Betriebsklima macht mich krank. Ich kann mir das jetzt bei meiner Krankheit nicht mehr antun und muss nun an mich denken.

Liebe Grüße
Andrea
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