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  #1  
Alt 26.12.2012, 17:45
Arsinoe Arsinoe ist offline
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Standard Frage zu Krankentransport

Hallo
Ich habe für die OP mit HIPEC ein Krankenhaus gewählt, das etwa 600 km von mir zu Hause entfernt ist. Der Grund dafür war, dass dort ein Arzt praktiziert, der sehr viel Erfahrung mit diesem Eingriff hat. In den näher gelegenen KH hat man damit noch sehr wenig Erfahrung.
Leider musste alles sehr schnell gehen, weil der Tumor (Rezidiv) schon sehr gross war und offenbar in einem extremen Tempo weiterwuchs. Ich hatte also vor dem Eingriff keine Zeit, bei der Krankenkasse Abklärungen bezüglich Krankentransport zu treffen. Der Arzt meinte, für den Rücktransport würde man eine Lösung finden. Hingefahren bin ich mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
Als ich dann nach dem Eingriff mit der Krankenkasse Kontakt aufnahm wegen dem Rücktransport, meinte der Mitarbeiter am Telefon das sei kein Problem, ich könne das Taxi nehmen, das werde als Krankentransport übernommen. Schriftlich geben wollte er es aber nicht. Das sei nicht nötig. Ein Tag (!) vor der geplanten Reise, erfuhr dann der Taxiunternehmer - ich wurde nicht informiert! - dass die Kosten nicht übernommen werden. Grund: Ich hätte nicht das "nächstgelegene geeignete KH" gewählt. Ich war natürlich geschockt. Leider blieb mir keine Zeit, um mit der Krankenkasse darüber zu streiten, ob das nun das "nächstgelegene geeignete" Krankenhaus sei. Die Ärzte waren der Meinung, das sei der Fall. Ich eigentlich auch. (Siehe oben. Die Erfahrung des Operateurs hat schliesslich einen grossen Einfluss auf das Ergebnis. Und die Krankenkasse hat sich nicht mal die Mühe genommen nachzufragen, um was für einen Eingriff es sich handelte.)
Aber wie gesagt, es blieb keine Zeit für solche Diskussionen.
Zum Glück hatte ich meinen Computer dabei und ich war einigermasen geistig fit genug, um mir eine alternative Rückreise zu organisieren (einen Teil mit Taxi, den Rest mit öffentlichen Verkehrsmitteln) und das Gepäck aufgeben, da ich nach dem grossen Bauchschnitt nichts tragen durfte).
Jemand andereres wäre unter Umständen total aufgeschmissen gewesen.
Die Reise war sehr anstrengend und dauerte über 10 Std., weil alle Züge Verstpätung hatten. Am folgenden Tag war ich fix und fertig. In der Nacht darauf musste ich wieder ins Krankenhaus mit einer Thrombose im Bein.Unter dem Strich zahlt die Krankenkasse wohl mehr ...
Ich habe die Reisekosten (Taxi, Bahn) nun selber bezahlt.
Es bestand auch nicht die Möglichkeit, dass mich jemand privat fährt.
Nun meine Frage: Ich möchte das nicht so stehen lassen. Auf jeden Fall will ich der Krankenkasse noch einen Brief schreiben und mich über dieses Vorgehen beschweren. Kann ich dabei auch noch etwas Geld zurück fordern? Z.B. für die Reisekosten? Am liebsten würde ich die ja auf Schadensersatz, Schmerzensgeld oder so verklagen! *grrrr* Ich bin übrigens allgemein versichert (EU/EFTA-Versicherung für Grenzgänger, NICHT private Abteilung, sogenannter aushelfender Träger in DE ist die Techniker Krankenkasse). Und: Ich habe eine Rechtschutzversicherung.
Vielen Dank für Erfahrungsberichte und Tipps!
Arsinoe

Geändert von Arsinoe (26.12.2012 um 17:45 Uhr) Grund: Ergänzung
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  #2  
Alt 27.12.2012, 23:42
Benutzerbild von wolfgang46
wolfgang46 wolfgang46 ist offline
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Standard AW: Frage zu Krankentransport

Hallo Arsinoe,

Du hast doch DAS Krankenhaus gewählt, welches für Deine Behandlung das Beste war. Du bist zwar gehalten, das KH in Deiner Nähe zu wählen, Du bist aber auch gehalten die für Dich am besten geeignete Klinik zu suchen. Für Dich war eben diese Klinik die geignete. Du hast auch freie Arztwahl.
Ergebnis: Du hast meiner Meinung nach richtig gehandelt.
Da diese Geschichte wohl auf eine gerichtliche Auseinandersetzung herausläuft, würde ich zwar Widerspruch gegen die Entscheidung einlegen, ggf. auch bei erneuter Ablehnung mit Klage drohen.
Hierzu bitte den Hausarzt bestätigen lassen, dass die Klinik die für Dich am geeigneteste war - sehr wichtig.
Das Geld holst Du Dir ohnehin zurück: Du musst wegen chronischer schwerer Krankheit nur 1% des Jahreseinkommens zuzahlen. Danach bist Du aufgrund der "Belastungsgrenze" von allen weiteren Zuzahlungen befreit.
Also ALLE Belege aufsummieren, Steuerpflichtiges Brutto Einkommen aus Steuerbescheid notieren an die KK schicken und Geld zurückfordern.

Außerdem würde ich das mit der Thrombose denen auf Brot schmieren und erklären, dass Du eine Schmerzensgeldklage prüfst.

mal sehen, was dann kommt.

Melde Dich bitte was draus wurde.

Schönen Gruß
Wolfgang



PS. Auf keinen Fall aufgeben!! Sozialgerichtsverfahren sind in der ersten Instanz Kosten frei. Nur Anwaltskosten.
Die TK müsste eigentlich zahlen - sieh unten Merkblattauszug der TK


Im Merkblatt meiner KK steht:

In welches KH sie gehen, entscheiden Sie mit ihrem Arzt selbst.
Voraussetzung ist: dass es sich um ein für die Behandlung ihrer Krankheit geeignetes Vertragskrankenhaus der Krankenkassen handelt.

Hinweis: Der Arzt soll auf der KH-Verordnung grundsätzlich die beiden nächterreichbaren geeigneten Krankenhäuser angeben.
Wählen Sie ein anderes, lassen Sie sich von der TK beraten.
__________________
Die im Krebs-Kompass von mir verfassten Texte dürfen auf anderen Homepages und in anderen Foren ohne meine Zustimmung nicht verwendet oder veröffentlicht werden. Das gilt auch für Auszüge aus meinen Texten.
Hilfe für Kehlkopfoperierte gibt es auch unter: Bundesverband der Kehlkopflosen und Kehlkopfoperierten e. V.
www.kehlkopfoperiert-bv.de

Geändert von wolfgang46 (27.12.2012 um 23:46 Uhr) Grund: kleine Ergänzung
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  #3  
Alt 01.01.2013, 03:45
SelmaM SelmaM ist offline
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Beiträge: 42
Standard AW: Frage zu Krankentransport

Liebe Forenleser,

die Frage scheint mir falsch formuliert bzw. falsch gestellt:
Krankentransport das klingt nach Liegendtransport in einem dieser Mikrobusse.

Das andere nennt sich Krankenbeförderung.
Hierfür braucht es keiner Vorher-Einwilligung durch die jeweilige Kasse, das wird in München gern so propagiert, ist aber nicht rechtens. Dort haben Taxifahrer erschwerte Bedingungen durch die vielen Junkies & Co, wo in der Tat die Beförderung etwas schwierig bis fraglich wäre. Deshalb sichern die sich gerne vor ihren Fahrten ab.
Es soll ja ebensogut auch Krankenhäuser geben, die vor einer stationären Massnahme (auch OP) stets eine Kostenzusage der Kassen vorab verlangen. Auch das ist nicht rechtens und muss nicht befolgt werden vom Patienten.

Alles, was gebraucht wird, ist ein simpler Transportschein zu einer stationären Behandlung und eine rote Krankenhauseinweisung, wo rechts oben nach Möglichkeit der Name der Klinik und der Ort eingetragen sein sollte. Dabei spielt es keine Rolle, wo diese sich befindet.

Ich sag das nicht nur so daher, sondern ich spreche aus eigener Erfahrung.
Auch ich musste zu einem Staging vom Norden in den Süden, nach München.
Der Transportschein meines Hausarztes und die Klinikeinweisung haben ausgereicht, dass die Kasse die Taxikosten anstandslos erstattete.
Nach Hause erhielt ich den Schein dann von der Klinik.

Die Schwierigkeiten, von denen hier manche so berichten, kann ich weder teilen, noch nachvollziehen und ohne nun besserwisserisch daherkommen zu wollen, muss ich sagen: das liegt dann an einer ganz offenkundig falschen Herangehensweise und unzureichenden Vorabinformation.

Hausärzte wie auch Krankenhäuser tun sich oftmals schwer mit Transportscheinen, ich ermuntere dann aber stets und bestehe darauf, mit dem Hinweis, dass es den Versuch doch allemal wert sei. Und bislang wurde nicht ein einziges mal eine Zahlung abgelehnt oder verweigert.
Man sollte sich da niemals abwimmeln lassen.

Hausärzte, die immer alles "auf die achso bösen Kassen" schieben oder schieben wollen, suchen meist nur nach fadenscheinigen Schutzbehauptungen, um sich zu drücken aus Angst vor Regress. Dabei ist das glatter Blödsinn.
Befragt man die Kassen dazu, heisst es stets: was der Arzt für notwendig erachtet und attestiert, das wird auch bezahlt, natürlich im gesetzlichen Rahmen.

It's so easy ... sometimes ... isn't it?

Ich wünsche Euch allen ein gutes NEUES JAHR 2013 mit ganz, ganz viel Gesundheit und Lebensfreude.

MfG
Selma
__________________
~ Dummheit geht oft Hand in Hand mit Bosheit. ~ [Heinrich Heine]

Geändert von SelmaM (01.01.2013 um 03:47 Uhr)
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  #4  
Alt 01.01.2013, 13:43
Dirk1973 Dirk1973 ist offline
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Ort: Ende aus, Micky Maus
Beiträge: 2.176
Standard AW: Frage zu Krankentransport

Liebe Selma,

Deine Ausführungen sind so leider nicht ganz richtig.

Die Genehmigungspflicht für Krankenfahrten (mit Taxi, Mietwagen) oder Krankentransporte (Krankentransportwagen, Rettungswagen, Notarztwagen und Intensivtransportwagen) ist de facto nicht aufgehoben, jedoch durch ein Urteil des Sozialgerichts Neubrandenburg vom 30. November 2006 (Az S 4 KR 25/06) relativiert worden.
Im genannten Rechtsstreit ging es um Fahrten mit dem Krankentransportwagen (KTW). Hierzu stellte das Gericht fest, dass Fahrten mit KTW nicht genehmigungspflichtig sind. Das wird inzwischen von den meisten Krankenkassen auch so umgesetzt; zeitweise muss man leider aber mit dem Urteil freundlich grüßen.
Fahrten mit Taxi oder Mietwagen sind nach wie vor genehmigungspflichtig. Auch hier unterscheiden sich die Krankenkassen in ihrer jeweiligen Handhabung. Eine hier bereits genannte Kasse verzichtet grundsätzlich auf das Genehmigungsverfahren, da die Kosten für deren Bearbeitung (Personal etc) in keinem Verhältnis zu etwaigen Einsparungen durch Ablehnung der Kostenübernahme stehen.
Grundsätzlich sind sog. Fernfahrten, also über das übliche (wohnortnahe) Maß hinaus gehende Fahrten genehmigungspflichtig. Das macht in soweit Sinn, als dass es natürlich nicht angehen kann, dass ich mir in München den Fuss verknackse, aber in Hamburg behandelt werden möchte. Allerdings.... und hier kommt die Krankenkasse wieder mit in´s Spiel... kann die Kasse derartige Fahrten bei entsprechender Begründung (Hochspezialisierung etc.) übernehmen. Sie muss es aber nicht.
Eine entsprechende Verpflichtung zur Beantragung einer Kostenübernahme findet sich ebenso regelmäßig in den Entgeltverträgen der Leistungserbringer (Fahrdienst etc.). Ihm ist es in der Regel schlichtweg nicht möglich ohne eine Kostenübernahme mit der Krankenkasse abzurechnen. Im Nachhinein werden Kostenübernahmen eher schwierig zu bekommen sein. So finden sich z.B. in den Entgeltverträgen Berliner Krankentransportunternehmen genehmigungsfreie Besetzstrecken von 25 bis 50 Kilometern. Tatsächlich variiert es von Vertrag zu Vertrag, ohne dass der Patient da auch nur ansatzweise von erfahren könnte. Geht die durchzuführende Fahrt über die Freigrenze hinaus, so kann der Leistungserbringer nur mittels einer Kostenübernahme abrechnen.

Zum Thema der Verordnungen.
Auch hier gibt es mittlerweise spannende Urteile, die ich aber leider auf Arbeit habe und somit nicht verlinken kann.

Ein Streitpunkt ist oftmals, dass die Krankenkasse das Beförderungsmittel ablehnt oder eigenmächtig abändert. So kommt es regelmäßig vor, dass Patienten die laut Verordnung mit einem Krankentransportwagen gefahren werden sollen, nur einen Mietwagen bzw. Taxi bewilligt bekommen. Ist ja auch viel billiger.....
Dies ist nicht zulässig. Grundsätzlich entscheidet der behandelnde Arzt, welches Transportmittel das wirtschaftlich angemessenste ist. Ist der Patient nun auf die Betreuung oder Lagerung durch Rettungsdienstpersonal angewiesen, so kann diese Leistung selbstredend nicht von einem Taxi oder Mietwagen erbracht werden.
Der bearbeitende "Sachbearbeiter" der Krankenkasse darf einer ärztlichen Anordnung nicht widersprechen, da ihm hierzu das fachliche Wissen (Medizinstudium) fehlt. Er kann jedoch bei Zweifeln eine Klärung durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen anregen. Der MDK kann auf Grund seiner ärztlichen Gutachter selbstverständlich die Verordnung anpassen.
Dieses Procedere wird nicht all zu oft angewandt, da der organisatorische und zeitliche Aufwand nicht ganz ohne sind. Aber erlebt habe ich das bei zwei Serien-Patienten auch schon.
Wird vom behandelnden Arzt nicht das wirtschaftlichste Transportmittel verordnet, so droht ihm tatsächlich Regress. Auch hier ist Berlin ein mir gut bekanntes Feld, in dem wenige (aber dafür große) Krankenkassen alle entsprechenden Rechtsmittel ausschöpfen. Dies führte z.B. dazu, dass ein Berliner Krankenhauskonzern mit mehreren Standorten zu einem Regress in einstelliger Millionenhöhe verknackt wurde. Das dann angestrebte Gerichtsverfahren habe ich allerdings leider aus den Augen verloren. So weiß ich nicht, ob der Konzern tatsächlich zahlen musste.

Abschließend noch das: die Krankenkassen unterliegen auch einer Leistungspflicht. Dies bedeutet z.B. dass die Krankenkasse leisten muss, wenn alle dafür notwendigen Voraussetzungen gegeben sind. Das A und O ist und bleibt eine einwandfrei ausgestellte Verordnung vom behandelnden Arzt.
__________________

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  #5  
Alt 03.01.2013, 13:19
Arsinoe Arsinoe ist offline
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Beiträge: 535
Standard AW: Frage zu Krankentransport

Hallo ihr Lieben!
Vielen Dank für die ausführlichen Antworten!
Ich habe sie jetzt erst mal "überflogen". Ich war wieder ein paar Tage im Krankenhaus, diesmal wegen einem Nierenstau. Bin noch ziemlich kaputt und hab im linken Arm eine Venenentzündung, kann also schlecht tippen. Sobald es besser geht, werde ich mich wieder mit der Sache befassen.
Ich wünsche euch alles Gute fürs neue Jahr!
Arsinoe
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  #6  
Alt 13.01.2013, 00:30
SelmaM SelmaM ist offline
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Beiträge: 42
Standard AW: Frage zu Krankentransport

Zitat:
Zitat von Dirk1973 Beitrag anzeigen
Liebe Selma,

Deine Ausführungen sind so leider nicht ganz richtig.

Die Genehmigungspflicht für Krankenfahrten (mit Taxi, Mietwagen) oder Krankentransporte (Krankentransportwagen, Rettungswagen, Notarztwagen und Intensivtransportwagen) ist de facto nicht aufgehoben, jedoch durch ein Urteil des Sozialgerichts Neubrandenburg vom 30. November 2006 (Az S 4 KR 25/06) relativiert worden.
Im genannten Rechtsstreit ging es um Fahrten mit dem Krankentransportwagen (KTW). Hierzu stellte das Gericht fest, dass Fahrten mit KTW nicht genehmigungspflichtig sind. Das wird inzwischen von den meisten Krankenkassen auch so umgesetzt; zeitweise muss man leider aber mit dem Urteil freundlich grüßen.
.
Lieber Dirk,

danke für diese wertvollen Hinweise. Da scheine ich wohl einfach nur mal "Glück im Unglück" gehabt zu haben, daß das bei mir so reibungslos vonstatten ging; dem Himmel sei Dank.
Vielleicht ist auch unsere Kasse nur sehr kulant bzw. deren Mitarbeiter, keine Ahnung. Dazu sollte man vielleicht auch erwähnen, daß ich während bzw. nach der Chemotherapie sogar die Mistelspritzen ohne weiteres bezahlt bekam, ebenso wie Selen usw., wo andere anscheinend große Probleme haben. Das zeigt, daß jedes Bundesland wahrscheinlich seine eigenen Gesetze fabriziert und nichts wirklich vergleichbar bzw. einklagbar ist (leider).

Ich hatte lediglich von eigenen Erfahrungen berichten wollen, ohne Anspruch auf "Allwissenheit" oder so; ich bitte um Vergebung

Übrigens haben sie meinem Mann voriges Jahr auch die Heimfahrt vom Münchner Klinikum R.d.I. bezahlt auf Transportscheinverordnung "vom Krankenhaus nach Hause" nach Darmkrebs-OP im dortigen Darmzentrum.
Kurios: die Hinfahrt bekam er nicht, weil der Hausarzt die Verordnung nicht auszustellen bereit war. Wir haben das auch irgendwie verstanden, ohne böse zu sein, denn Darmzentren gibt es ja deutschlandweit und auch in unserer Wohnortnähe.
Und man will ja auch keine Extrawürste oder Sonderregeln oder gar ein System missbrauchen.
Aber für die Entlassung nach OP und diversen Komplikationen, nach fast 4 Wochen, war das dann gar kein Problem und der KH-Schein genügte.

Beste Grüße in die Nacht

Eure Selma
__________________
~ Dummheit geht oft Hand in Hand mit Bosheit. ~ [Heinrich Heine]
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