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Alt 12.04.2009, 20:01
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Beiträge: 470
Standard AW: Schwerbehindertenausweiss was ausfüllen?

Hallo Christian.

Grundsätzlich hat der Arbeitgeber ein berechtiges Interesse über die Anerkennung eines Gdb seiner Arbeitnehmer informiert zu sein. Mitbekommen wird er es aber nur wenn Du es ihm direkt sagst. Sollte aber mal herauskommen, dass du einen GdB hast und ihm das nicht mitgeteilt hast...kann er ggf. das Arbeitsverhältnis wegen Vertrauensverlust aufkündigen.

Die direkten Vorteile einen Arbeitnehmer:
  • Bei einem Gdb von 50 Anspruch auf 5 zusätzliche Urlaubstage im Jahr(was im Stadium CS1 während der Heilungsbewährung von 2 Jahren vorliegt)
  • Erhöhter Kündigungsschutz
  • Freistellung von Mehrarbeit ohne das man als Arbeitnehmer dieses begründen muss
  • zusätzlicher Steuerfreibetrag von 570€

Vorteil für den Arbeitgeber:
  • Verringerung der Ausgleichsabgabe. Die sogenannte Ausgleichsabgabe muss ein Unternehmen zahlen für jeden gesetzlich vorgeschriebenen aber nicht besetzten 'Arbeitsplatz für Behinderte Arbeitnehmer'.

Bei mir im Unternehmen ist das kein Thema...da ich aufgrund meiner Erkrankung einen GdB habe und zur Erholung die zusätzlichen Urlaubstage gut gebrauchen kann...mal abgesehen vom Zeitaufwand für die Nachuntersuchungen...habe ich meinen Arbeitgeber davon in Kenntnis gesetzt.

Wenn alles gut läuft sind wir im Stadium CS1 nach 2 Jahren auch wieder vom Status 'schwerbehindert' befreit.

Gruß,

Holger
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Geändert von Freelancer (12.04.2009 um 20:02 Uhr) Grund: Zusatzinformationen beigefügt
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