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  #1  
Alt 04.08.2015, 16:39
berliner-engelchen berliner-engelchen ist offline
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Registriert seit: 01.04.2011
Ort: Berlin
Beiträge: 1.881
Standard Testamentsfrage

Ihr lieben,

wie viele von euch ja wissen, bin ich palliativ an EK erkrankt und habe zwei kleine Kinder, die bei Diagnosestellung 1 und 2,5 waren und heute 6,5 und 8 jahre alt sind.

ich möchte mich mal an mein Testament machen, für den Fall der Fälle und jetzt frage ich mich:

mein Mann und ich sind verheiratet und haben eine Zugewinngemeinschaft. Ich möchte nun meinen Kindern meine Hälfte des Hauses vererben.
Das bekommen sie dann sicherlich nach vor Eintritt der Volljährigkeit. So dass mein Mann, da Erziehungsberechtigter, darüber verfügen kann.
Muss er bei Volljährigkeit den Kindern das geben, was ich vererbt habe? Was ist, wenn er das Haus verkauft und mit dem Geld XY machen würde? Welche Rechte haben die Kids denn?
Kann ich zur Auflage machen, er darf das Haus nicht verkaufen ???

ich frage mich deshalb, weil ich selbst als Kind von meinem Opa ein Sparbuch geerbt habe. Dieses Sparbuch, auf dem nicht wenig Geld lag, wurde von meinem Vater irgendwann "geräubert", er hat das Geld ausgegeben und ich habe nie einen Pfennig davon gesehen. Kann man so etwas irgendwie vermeiden?

Würde mein Mann eine neue Ehe irgendwann eingehen, könnte er dannnicht meine "Erbmasse" in die neue Familie einfließen lassen? Das möchte ich nicht.
Ich möchte sicherstellen, dass meine Kinder das bekommen, was Ihnen zusteht!!!

Kennt sich irgendjemand mit so etwas aus? Hier gibt es doch bestimmt viele, die schon Erfahrung mit Erbangelegenheiten haben ...

ja ja, ich weiß, dass ich noch zu nem Notar und so muss, aber ich wollte mich einfach schon mal schlau machen.
Ausserdem - das wisst ihr ja - - trage ich die "wichtigen" Fragen des Lebens mit Krebs immer zuerst zu Euch ...

Auf Antworten freut sich
Euer chen
  #2  
Alt 04.08.2015, 17:04
Benutzerbild von GlidingGeli
GlidingGeli GlidingGeli ist offline
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Registriert seit: 13.11.2008
Ort: Frankfurt am Main
Beiträge: 542
Standard AW: Testamentsfrage

Hallo Birgit,

die gesetzliche Erbfolge sieht so aus, das der Ehepartner die Hälfte erbt und die Kinder sich den Rest teilen. Wenn es dein Haus ist, bekämen sie die Hälfte. Soweit ich weiß, kann das dein Mann nicht einfach verkaufen.
Bis zur Volljährigkeit sind deine Kinder nicht geschäftsfähig, daher kann es sein, dass ein Vormund eingesetzt wird.
Das Erbe der Kinder darf nicht angetastet werden, aber das kann sicher auch notariell gesichert werden. Man kann ein Testament auch beim Amtsgericht hinterlegen.
Bei Immobilienbesitz muss zur Testamentsabwicklung auch ein Erbschein vorgelegt werden. Falls der Hinterbliebene Ehepartner neu heiratet muss das vorhandene Testament eingehalten werden.
Wichtig wäre ein Gespräch mit einem Juristen, es gibt sicher Möglichkeiten sich an neutraler zu beraten. Bei uns bietet das z. Bsp. die Kirche an.

Geli
__________________

Mögest du dir die Zeit nehmen,
die stillen Wunder zu feiern,
die in der lauten Welt
keine Bewunderer haben.


Irische Sprüche
  #3  
Alt 04.08.2015, 23:06
Arya Arya ist offline
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Registriert seit: 18.07.2015
Beiträge: 101
Standard AW: Testamentsfrage

Hallo Berliner Engelchen,

du könntest deinen Mann als nicht befreiten Vorerben bezüglich seines Erbanteils vor den Kindern einsetzen. Dann kann er nichts veräußern und den Anteil auch nicht jemand anders vererben. Die Kinder werden dann im Moment seines Todes Erben bezüglich seines Anteils. Bezüglich des Anteils der Kinder könntest du zur Sicherheit eine Vertrauensperson als Testamentsvollstrecker einsetzen.
Ich wünsche dir alles Gute. Ein Testament zu machen ist nie falsch, ich habe das sicherheitshalber vor meiner OP gemacht. Trotzdem wünsche ich dir noch viel Zeit für dich und deine Kinder.

Arya
  #4  
Alt 05.08.2015, 06:50
ulrikes ulrikes ist offline
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Registriert seit: 13.11.2011
Beiträge: 272
Standard AW: Testamentsfrage

Hallo Birgit,
ich glaube, dass es gar nicht möglich ist, deine Haushälfte NUR an deine Kinder zu vererben, dann das würde heißen, dass dein Mann bei deinem Erbe leer ausgehen würde. Ich gehe davon aus, dass dir und deinem Mann das Haus gemeinsam gehört. Wenn die gesetzliche Erbfolge eintritt (=Kein Testament vorliegt), würde dein Mann die Hälfte deines Besitzes bekommen und die Kinder die andere Hälfte, was bei zwei Kindern bedeutet jeweils ein Viertel deines Besitzes. In eurem Falle hieße das, dass er ein Viertel-Haus dazu bekäme und jedes Kind ein Achtel-Haus. Sie wären dann eine Erbengemeinschaft. Naja, das Spiel kennst Du ja. Problematisch könnte dann die Vormundschaft durch den Vater sein, wenn er im Kindswohl handelt. Dann könnte er auch verkaufen o.ä.
In deinem Testament kannst du die gesetzliche Erbfolge nicht ganz übergehen, außer er hätte sich ernsthaft gegen dir über schuldig verhalten. Das heißt, dass er in jedem Fall mindestens die Hälfte der gesetzlichen Erbfolge bekäme. In diesem Fall ein Achtel-Haus und den Rest könntest Du unter deine Kindern aufteilen. Das wären dann 3/8-Haus, also für jedes Kind 3/16-Haus. Erbengemeinschaft würde sich auch wieder ergeben incl. der Vertretung deiner Kinder. Es gibt dabei auch emotionale Aspekte zu berücksichtigen, denn deine Kinder werden noch lange vom Vater emotional abhängig sein.
Das Ganze ist reichlich kompliziert und es wäre gut, wenn du dir juristische Beratung für deinen Fall suchen würdest, damit wirklich alles in deinem Sinne läuft.
Alles Gute
Ulrike
  #5  
Alt 05.08.2015, 07:43
Nyhavn Nyhavn ist offline
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Registriert seit: 21.02.2014
Beiträge: 25
Standard AW: Testamentsfrage

Hallo Birgit,
mein Mann und ich haben auch ein Testament gemacht falls jemand verunglückt.
Mein Vater, ein Jurist, hat uns dringend dazu geraten, da im Falle des Todes eines Ehepartners die eine Hälfte der Mann/ Frau erbt und die andere Hälfte beide Kinder. Da sie wie oben schon geschrieben nicht geschäftsfähig sind wird ein Vormund bestellt. Wir wollten auf keinen Fall, daß ein Fremder auf einmal Mitspracherecht hat!! Wir haben uns jetzt gegenseitig als Erben eingesetzt und es ist klar, daß beide Kinder hinterher das Haus erben. Wir hatten einen Vordruck , den mein Vater etwas abgewandelt hat. Das mußte ich handschriftlich abschreiben und mein Mann und ich haben unterschrieben. Wir haben das Exemplar hier liegen, eine Abschrift hat ein guter Freund, die andere mein Bruder. Das genügt und man muß es nicht hinterlegen, kann man aber.
Ferner haben wir darin bestimmt wer im Falle des Todes von beiden Eltern die Finanzen und alles weitere regelt und die Vormundschaft übernimmt, damit es kein Fremder tut. Dafür haben wir auch sehr gute Freunde gefragt zu denen wir absolutes Vertrauen haben, daß sie zum Wohle unsrer Kinder handeln.
Falls Du Interesse an diesem Vordruck hast frag ich meinen Dad.
Eigentlich sollte das jeder tun, der Haus und Kinder hat, die meisten Leute wiseen das nur nicht.
Liebe Grüße
  #6  
Alt 05.08.2015, 16:38
mausi69 mausi69 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 19.02.2014
Beiträge: 1.379
Standard AW: Testamentsfrage

Hallo Engelchen

Ich beschäftige mich seit dem Tod meiner Mama mit dem Gedanken das mein Papa ein Testament machen müsste, da ich nicht seine leibliche Tochter bin und nach seinem Tod keinen Anspruch hätte, ich dürfte nicht mal die Wohnung betreten.

Zu deiner Frage hat Ulrike eigentlich schon alles bestens erklärt.

Von mir kommt nur ein Rat, falls ihr das Berliner Testament in Betracht zieht, wäre zu bedenken, daß die Erbschaftssteuer zwei mal entrichtet werden müsste (demnach wie hoch das Erbe ist).

Demzufolge wenn der erste Elternteil stirbt und das zweite mal wenn der länger lebende Elternteil verstirbt.

Ich kann dir nur raten zum Fachanwalt für Erbrecht gehen und dich beraten lassen.

LG mausi
__________________
Meine Mama
BSDK ED 05.02.2014

28.07.1949 - 22.06.2014

Du warst es wert so sehr geliebt zu werden!
Du bist es wert, das so viel Traurigkeit an deiner Stelle geblieben ist!



http://www.krebs-kompass.org/showthread.php?t=62514
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