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  #1  
Alt 30.11.2004, 10:21
Gast
 
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Standard Testament

Hallo ihr,
bin im Zweifel, ob ich mein Testament auch wirklich ohne Formfehler geschrieben habe. Nach Möglichkeit möchte ich, angesichts meiner begrenzten finanziellen Mittel, die Notarkosten sparen.
Es geht um mein Elternhaus, das nach meinem, und später dann nach dem Ableben meines Mannes, unserem gemeinsamen Sohn (minderjährig) allein gehören soll. Wie kann ich vermeiden, dass der Sohn meines Mannes aus erster Ehe Miterbe wird, denn nach dem Tod meines Mannes würde ihm ja wohl ein Teil des Hauses zustehen?

Wäre toll, wenn mir dazu jemand was sagen könnte.

Gast H.
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  #2  
Alt 30.11.2004, 10:34
Gast
 
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Standard Testament

Lieber Gast H.,

der Pflichtteil ist immer auszuzahlen, da hilft auch kein Testament!

Im Übrigen lohnen sich Notarkosten immer, wenn es um viel Geld geht! Nur dann ist eine spätere Anfechtung des Testaments von Seiten der Erben ausgeschlossen!
Die Notarkosten bewegen sich meist um die 200 Euronen und dann bist du abgesichert.

Also: richte dich auf eine Auszahlung an den Sohn aus erster Ehe ein!
Ein Notar wird dir sogar bereits die ungefähre Summe nennen können!

Liebe Grüße
Norma
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  #3  
Alt 30.11.2004, 11:15
Benutzerbild von Thorax
Thorax Thorax ist offline
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Registriert seit: 25.09.2003
Beiträge: 302
Standard Testament

Hallo Norma,

das ist zwar richtig, aber man kann auch zu Lebzeiten als Erbe einen Erbverzicht auf das Plichteil erklären.

Das habe ich beim Notar mit meinen beiden Töchtern gemacht.


Wenn ich oder meine Frau stirbt verzichten meine Kinder gegenüber dem jeweiligen Überlebenden auf den Plichtteil und Erben erst im Falle des Todes des dann überlebenden zu gleichen Teilen.


Kostet nicht die Welt hat aber die Sicherheit das alles so abläuft wie der Erblasser verfügt.


Gruß


Jürgen
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  #4  
Alt 30.11.2004, 15:02
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Standard Testament

Hallo Jürgen,

ja, natürlich hast du Recht!

Nur, ich glaube kaum, dass in diesem Fall der Gast H. hier überhaupt gepostet hätte.

Es ging ihm ja darum, das Erbe dem Kind aus der 1. Ehe testamentarisch nicht zukommen zu lassen.

Gruß
Norma
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  #5  
Alt 30.11.2004, 15:39
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Standard Testament

Hallo Norma und Jürgen,
aber hallo, das ging ja schnell mit eueren Antworten! Total lieb von euch und tausend Dank!
Ja, Norma, du siehst es richtig. Ich möchte vermeiden, dass das Kind aus der ersten Ehe einen Pflichtteil bekommt, obwohl ich ein sehr gutes Verhältnis zum Sohn meines Mannes aus erster Ehe habe, der längst erwachsen und außerdem selbst schon Hausbesitzer ist. Ich bekam das Haus von meinen Eltern lange vor meiner Hochzeit überschrieben (es fällt also somit nicht in den Zugewinn). Sollte unser gemeinsamer Sohn irgendwann mal einen Pflichtteil an seinen Halbbruder auszahlen müssen, könnte es ja vielleicht sein, dass er im schlimmsten Fall dann das Haus verkaufen müsste. Bei Geld hört eben die Freundschaft oft auf, leider.

Liebe Grüße
Gast H.
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  #6  
Alt 30.11.2004, 21:24
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Standard Testament

Lieber Gast H.,

jetzt wirds noch komplizierter und du solltest wahrlich KEIN Testament ALLEINE aufsetzen. Das könnte unter Umständen vollständig in die Hose gehen!

Also: ganz langsam zum mitschreiben ;-),

du hast das Haus deiner Eltern VOR der Heirat überschrieben bekommen.

Du hast einen Mann geheiratet, der ein Kind aus erster Ehe hat.

Dann bekamt ihr einen gemeinsamen Sohn.

Soweit die Fakten.

Du hast jetzt die Möglichkeit, (bitte auch nur notariell) den gemeinsamen Sohn als Alleinerben einzusetzen.

Deinen Mann lässt du außen vor, er kann ja lebenslanges Wohnrecht bekommen.

Damit wäre der Sohn aus 1. Ehe NICHT erbberechtigt.

Soll dein Mann aber als nächster Erbe genannt werden und erst danach euer gemeinsamer Sohn, DANN ist der Sohn aus 1. Ehe auch erbberechtigt.

Puh, wirklich schwierig, eure Situation und ich habe hier keinen Anwalt für Erbrecht.
Das ist ein spezielles Gebiet.

Es gibt da eventuell die Möglichkeit einen kleinen Umweg zu machen, eine kleine Lücke sozusagen, mit dem dein Wunsch noch realisierbar sein könnte (Berliner Modell).
Aber dafür solltest du tatsächlich einen Notar aufsuchen, der kennt sich damit absolut besser aus.

Wenn ich du wäre, würde ich den gemeinsamen Sohn als Alleinerben einsetzen, dem Mann lebenslängliches Wohnrecht einräumen und dem ganzen anderen Mist dadurch entgehen.

Aber die Entscheidung liegt bei dir (und bitte bitte erst nach einer Beratung beim Notar).

Ich wünsche dir viel Glück und die RICHTIGE Entscheidung! :-)

Norma
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  #7  
Alt 01.12.2004, 10:03
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Hallo Norma,
genau so wie du es vorschlägst, hab ich mein Testament verfasst. Mein Kleiner als Erbe und Männe mit lebenslangem Wohnrecht. Aber du hast recht, ich werd dann mal lieber einen Fachmann zu Rate zu ziehen, damit ich auch wirklich ganz beruhigt ins Gras beißen kann ;-).
Nu knuddel ich dich und danke dir vielmals für deine Hilfe. Hast mir die Augen geöffnet, dass es halt nicht ohne Notar zu regeln ist.
Irgendwo hab ich mitgekriegt, dass es dich auch erwischt hat. Hoffentlich gehts dir soweit gut und ich wünsch dir, du kannst deinen ungebetenen Gast für immer verscheuchen!

Gast H.
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  #8  
Alt 01.12.2004, 10:41
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wolfgang46 wolfgang46 ist offline
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Beiträge: 1.231
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Hallo Gast H.

auch Du solltest noch mit dem "ins Gras beissen" warten.
Ich wünsche Dir alles Gute.
Lieben Gruß
Wolfgang46
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  #9  
Alt 10.05.2005, 00:12
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Lieber Gast H
Bei mir war der Fall ähnlich,Vaters Haus sollte nur ich erben und nicht der Sohn meiner Mutter aus erster Ehe.Der Notar hat meine Mutter als sogenannte Vorerbin eingesetzt und mich als Nacherbin.War nach dem Tod meiner Mutter dann auch alles ok,Problemlos.Laß dich ja vom Notar beraten.Viele Grüße Heho
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  #10  
Alt 10.05.2005, 01:11
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Gaby Gaby ist offline
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Beiträge: 288
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Hallo Gast H,

hast du auch mal an die Möglichkeit einer Schenkung an den minderjährigen Sohn gedacht? Es gibt hierfür Höchstgrenzen innerhalb bestimmter Zeiträume, aber damit reduziert sich zumindest mal die Erbschaftssteuer um den Teil der Schenkung.. Wer soll denn die Erbschaftssteuer in voller Höhe bezahlen?
.. und der Rest wird dann im Testament festgelegt.
Ich würde unbedingt einen Notar zu Rate ziehen, auch im Hinblick auf eine Schenkung, mehr Geld könnt ihr garnicht sparen...

übrigens: Gras schmeckt nicht so gut, wie esmanchmal ausschaut, also warte mal noch möglichst lange mit dem Reinbeissen.. ich wünsche dir alles Gute
Lieben Gruss
Gaby
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  #11  
Alt 11.05.2005, 21:27
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Hallo Gast heho und Gaby,
danke für euere Beiträge. Zu meiner Schande muss ich gestehen, dass ich immer noch nicht beim Notar war. Die Krankheit hat wieder mal voll zugeschlagen, aber seit ein paar Wochen habe ich Behandlungspause und mir geht es schon etwas besser. Ich muss endlich mal "Nägel mit Köpfen machen", schliesslich liegt mir sehr am Herzen, dass die Angelegenheit geregelt wird.

Meine Eltern haben mir damals das Haus, um welches es hier geht, per Schenkung überschrieben. Nur habe ich gehört, dass Vererben "preiswerter" sein soll. Aber ob mir der Notar nicht viel lieber die kostenintensivere Variante empfiehlt...?

Lieber Gast heho, musstest du als Nacherbe dann noch Erbschaftssteuer bezahlen?

Nochmals lieben Dank und euch alles Gute.

Gast H.
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  #12  
Alt 22.05.2005, 18:29
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Hallo Gast H.,
es ist der sicherste Weg, Dein Haus Deinem Mann als Vorerbe zu vererben und dann als Nacherbe Eurem Kind. Du musst nur wählen zwischen befreitem und unbefreiten Vorerbe. Der befreite Vorerbe kann das Erbe nach eigenem Gutdünken nutzen. Der unbefreite Vorerbe muss dem Nacherben Rechenschaft ablegen und das Erbe erhalten. Steuer wird (soviel ich weiss) dann leider zweimal fällig. Aber das ist rechtlich das kleinere Übel, da bei einer Erbeinsetzung Deines Mannes, dessen Sohn nach seinem Tode mindestens Anspruch auf das Pflichtteil hat. Übrigens gibt es bei Schenkung und Erbe Freibeträge. Allerdings kann bei einer Schenkung alle 10 Jahre der Freibetrag ausgeschöpft werden. Der Vorteil der Variante mit Deinem Mann als Vorerbe ist auch, dass bei Unterhaltsansprüchen aus der ersten Ehe nicht auf das Vorerbe zurückgegriffen werden kann, allenfalls auf daraus erwachsende Zinsen.
Auch ich bin (erfahrener)Laie, also bitte nochmals überprüfen.Du kannst auch das in der entsprechenden Literatur nachlesen.Erbrecht!
Alles Gute für Dich, Nadine
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