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  #1  
Alt 22.01.2008, 12:18
marmey marmey ist offline
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Standard Bis wann erhalte ich Krankengeld

Ich bin seit 19.10.2007 wegen einem Zungenrandkarzinom krankgeschrieben und habe demzufolge vom 19.10.2006 an 6 Wochen Fortzahlung vom Arbeitgeber erhalten und weiterhin bis heute 7 Wochen Übergangsgeld wegen ReHA und Anschlußheilbehandlung erhalten.
Außerdem habe ich vor kurzem bei der Renteversicherung Bund eine berufl. Reha beantragt über die demnächst entschieden wird, die aber erst im September 2008 beginnen würde.

Nun meine Frage:
Meine Krankenkasse hat mir mitgeteilt das die 78 Wochen Frist am 17.04.2008 endet (dies sind ab dem 19.10.2006 genau 78 Wochen) und ich ab da kein Krankengeld mehr bekommen soll und dies begründet damit das alle Zeiten in dennen ich anderes Geld als krankengeld bezogen habe (Arbeitgeberfortzahlung und Übergangsgeld) in die 78 Wochen mit eingerechnet werden. Ist das so richtig? Ich habe gehört (weiß nur leider nicht mehr wo) das diese Zeiträume rauszurechnen sind, da die Krankenkasse ja keine Leistung erbracht hat? Ich weiß leider nicht an wenn ich mich sonst wenden kann um zu überprüfen ob dieses vorgehen meiner Krankenkasse korrekt ist. Vielleicht hat auch diesbezügl. jemand einen Tip.
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  #2  
Alt 22.01.2008, 22:28
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Gaby Gaby ist offline
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Standard AW: Bis wann erhalte ich Krankengeld

Leider hat die Krankenkasse Recht. Es geht nicht darum, dass die 78 Wochen zahlen sondern darum, dass du 78 Wochen Anspruch auf Krankengeld hast.
Falls in der Zeit jemand anderes zahlt, hat die KK Glück.
Vom dem ersten Tag der Krankschreibung an wegen einer Krankheit hast du max. 78 Wochen am Stück Anspruch auf Krankengeld. Wärest du zwischenzeitlich immer mal wieder arbeitsfähig gewesen, dann hättest du insgesamt innerhalb einer Blockfrist (endet dann am 18.10.2009) von 3 Jahren ab dem 1. Tag der Krankmeldung diese 78 Wochen Anspruch.
Leider zählt auch Lohnfortzahlung, Reha, Übergangsgeld und alles in die 78 Wochen mit hinein.
Du solltest dich dann umgehend beim Arbeitsamt melden, dort wird durch med. Gutachter geprüft, ob damit zu rechnen ist, dass du in den nächsten 6 Monaten wieder arbeitsfähig bist, falls dies nicht der Fall ist, zahlt die Arge im Rahmen der sogenannten "Nahtlosigkeitsregelung" ersatzweise ALG 1. Ist mit deiner Arbeitsfähigkeit innerhlab der 6 Monate zu rechnen, dann zahlt niemand etwas, ausser event. das du Anspruch auf Wohngeld, Grundsicherung etc. hast. Das müsstest du dann beim Amt für Soziales prüfen lassen.

Um für die gleiche Erkrankung wieder Anspruch auf Krankengeld zu bekommen, musst du mindest 6 Monate nach Ablauf der Blockfrist (nicht nach Ablauf der KG-Zahlung !!) arbeitsfähig sein.

Hört sich sicher alles nicht so erfreulich an, aber leider ist es so.

Ich drück dir die Daumen, dass du über die Nahtlosigkeitsregelung die Möglichkeit auf ALG hast.

Lieben Gruß
Gaby
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  #3  
Alt 22.01.2008, 23:01
marmey marmey ist offline
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Beiträge: 36
Standard AW: Bis wann erhalte ich Krankengeld

Ich dachte immmer Harz4 wäre die Grundsicherung in unserem Staat auf die man immer ein Anrecht hat. Ist das nicht so?
In meinem Fall wird gerade geprüft ob die Rentenversicherung Bund mir eine 2 jährige Fortbildung im Rahmen der berufl. Rehabilitation zugesteht, welche in dann Anfang September starten würde. Würde diese natlosigkeitsversorgung auch zahlen, wenn das steht?
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  #4  
Alt 23.01.2008, 17:57
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Gaby Gaby ist offline
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Beiträge: 287
Standard AW: Bis wann erhalte ich Krankengeld

Das kann ich dir leider nicht beantworten. Frag doch ganz direkt bei der Rentenversicherung nach, was während der Übergangszeit zwischen Krankengeld und berufl. Reha geschieht. Dann bekommst du genau Auskunft.
Vielelicht bekommt du für die Übergangszeit Erwerbsunfähigkeitsrente, da du nicht arbeitsfähig bist.

Hartz IV Grundsicherung steht jedem zu, der kein anderes Einkommen hat und alleine lebt bzw. mit Kindern oder die gesamte Familie hat ein zu geringes Einkommen.

Ich z.B. würde keine Grundsicherung bekommen, da mein Partner, mit dem ich zusammen lebe, ein zu hohes Einkommen hat, d.h. ich wäre in so einem Fall voll von ihm abhängig.
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