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  #1  
Alt 17.11.2012, 12:41
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Nina1995 Nina1995 ist offline
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Standard AW: Ist Knie-Tep Kennzeichen G berechtigt?

Hallo stuggi

Achso ich wusste nicht dass es bei 50 % was kostet.
Ich habe das mit dem amt schon richtig verstanden
Echt eine jnverschaemtheit !!
Nunja ich wuensche dir alles gute und dass du weiterhin vieles machen kannst.

Lg nina
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  #2  
Alt 29.11.2012, 12:38
Sascha A. Sascha A. ist offline
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Standard AW: Ist Knie-Tep Kennzeichen G berechtigt?

Zitat:
Zitat von Nina1995 Beitrag anzeigen
...Achso ich wusste nicht dass es bei 50 % was kostet...
Denke mit den Grundwert hat das nix zu tun, ich hab auch einen Gdb von 80 und G, muss aber meine 60 EUR bezahlen. Denke du hast bestimmt das AG drin oder?
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  #3  
Alt 04.12.2012, 15:58
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Nina1995 Nina1995 ist offline
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Standard AW: Ist Knie-Tep Kennzeichen G berechtigt?

Jap das "außergewöhnlich Gehbehindert" habe ich in meinem Ausweis.. Meine mutter sagte aber auch dass diese marke für60 euro im jahr abgeschafft wurde, zumindest in Nrw
Nunja ist ja auch egal.. Ich find es gut dass es so vergünstigungen gibt.
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  #4  
Alt 17.12.2012, 20:42
Stuggi Stuggi ist offline
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Standard AW: Ist Knie-Tep Kennzeichen G berechtigt?

Es ist, wie Sascha es sagt: "G" = 60 Euro und "aG" (und schlimmer ... "H" usw.) = 0 Euro.
Ich glaub, das gilt auch in NRW
Vielleicht ist das bei "aG" noch bundeslandabhängig?

Hier z.B. Bayern:
http://www.zbfs.bayern.de/schwbg/weg...echte.html#A30
(oder googelt nach "nachteilsausgleich freifahrt")
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  #5  
Alt 30.12.2012, 06:26
Kimiii Kimiii ist offline
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Beitrag AW: Ist Knie-Tep Kennzeichen G berechtigt?

Hi,

Nina, hast du das AG denn für deine Prothese bekommen? Genauso wie das B Oder woraus setzt sich das zusammen, wenn ich mal fragen darf ?

Denn ich habe eine Fussheberschwäche seit meiner Erkrankung, die sie auch erst nach Einspruch anerkannt haben und habe denn mit der "leichten Gehbehinderung" und der Krebserkrankungen eine Einstufung von 60% und kein Buchstabe.
Mich interessiert nur so, wonach die gehen, sodass ich das mal vergleichen kann.

Man muss zugeben, da ist es wirklich schwer da durch zu steigen. Meistens lehnen die sowieso erstmal alles ab und wenn man denn keine Ahnung davon hat, gibt man sich schnell damit zufrieden. Genau das falsche einfach!


Geändert von Kimiii (30.12.2012 um 06:28 Uhr)
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  #6  
Alt 18.01.2013, 00:24
Stuggi Stuggi ist offline
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Standard AW: Ist Knie-Tep Kennzeichen G berechtigt?

Hi Kimiii,

ich hab auch ne Fussheberschwäche und "50%" + "G" erst auf Einspruch bekommen.
"G" ist bei mir so ... halbzutreffend: manchmal hab ich´s verdient, manchmal nicht.
Die Regel für "G" vor einigen Jahren (ähem: 20) war:
Gehstrecken über 500-1000m nur mit Schmerzen möglich.

Ich war bei der Amtsärztin und einige Punkte die aufkamen, waren:
- Schmerzen beim Gehen (nicht immer, aber doch recht oft)
- beim Treppensteigen Geländer nötig (ich kann, z.B., mein Bein aktiv nicht stark anwinkeln ... so 40-50°; passiv gehen 95°)
- keinen Führerschein, wegen Fussheberschwäche möglich (ich gestehe: jetzt hab ich ihn doch)

Der letzte Punkt dürfte wohl für die Benutzung des öffentlichen Nahverkehrs ne wichtige Rolle spielen und mir geholfen haben, das "G" zu bekommen.

Die Amtsärztin ist nicht notwendig, auch der Hausarzt/-orthopäde darf das begründen.

Vielleicht hilft dir das ja und ja: wir haben so nen Shit erlebt und da darf man auchmal was kriegen
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  #7  
Alt 18.01.2013, 16:51
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Nina1995 Nina1995 ist offline
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Beiträge: 382
Standard AW: Ist Knie-Tep Kennzeichen G berechtigt?

Hallo Kimii,,

Ich habe das AG bekommen weil ich niemals ohne krücken laufen kann, und weil das eben eine Op mit verlust des knochens war. Ja ich denke auch dass es auf die außergewöhnliche prothese /op zurückzuführen ist...

Lg nIna
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