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#1
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AW: Finanzielle Hilfen
Ich sah gerade diesen Artikel, http://www.welt.de/wirtschaft/webwel...nkbeitrag.html, in dem steht, dass Menschen, die Pflegeleistungen erhalten, sich vom Rundfunkbetrag befreien lassen können. Leider steht nicht dabei, ob das auch gilt, wenn eine nicht pflegebedürftige Person mit im Haushalt wohnt.
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lg gilda |
#2
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AW: Finanzielle Hilfen
Liebe Hazel,
Zitat:
Zitat:
Deine Mutti hat Anspruch auf 6 Wochen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, auch wenn sie nur auf 400 Euro Basis tätig ist. Nicht alle Arbeitgeber wissen dies.Sollte sie keine Lohnfortzahlung erhalten, dann den Chef einmal darauf ansprechen. Tschüß, Elisabethh. |
#3
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AW: Finanzielle Hilfen
Zitat:
Evtl. - je nachdem wo man wohnt, und ich weiß nicht, ob das hier in Frage kommt - gibt es auch Ermäßigungen für die öffentlichen Verkehrsmittel. |
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